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B. Zwei Denkgrundsätze: Denken im Gutachtenstil und Denken von der Rechtsnorm her

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Abstract

Die folgenden Bemerkungen sind auf das (möglichst erfolgreiche) Bearbeiten von Klausuren bis zur Ersten Juristischen Prüfung zugeschnitten. Ausgangspunkt muss die schon oben angedeutete Erkenntnis sein: Die Lösung juristischer Klausuren in einem sog. Gutachten ist gleichsam in einer besonderen Sprache anzufertigen, die dem Korrektor zeigt, dass die Bearbeiterin das juristische Handwerkszeug beherrscht. Zugespitzt lässt sich sagen: Entscheidend ist nicht das Was, sondern das Wie. Mit dem Beherrschen dieser „Sprache“ ist der Erfolg zwar nicht garantiert; wer sie aber nicht beherrscht, wird garantiert keinen Erfolg haben.

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