Um die Berechnung der Barwerte durchführen zu können, ist ein Zins notwendig, den wir bisher immer nur „i“ genannt haben. Ich hatte bisher offen gelassen, wie sich dieser Zinssatz im Detail zusammensetzt, und dieser Frage wollen wir jetzt im Detail nachgehen.
Wir wissen bereits aus unseren bisherigen Betrachtungen, dass zukünftige Überschüsse, egal wie definiert, bei der Bewertung auf einen
... [Show full abstract] bestimmten Bewertungsstichtag abgezinst werden. Damit gibt der Kapitalkostensatz bei einer EVA‐Betrachtung aber auch die Untergrenze der Verzinsung an, die beim Einsatz des Kapitals erreicht werden muss. Ist die geforderte Rendite (Kapitalzins) kleiner als die erwirtschaftete Rendite (Betriebsergebnis nach Steuern – NOP(L)AT), wird eine Wertsteigerung erwirtschaftet.
Leider müssen wir jetzt mit auf den ersten Blick wieder unschönen Formeln arbeiten. Sie werden dann allerdings sehen, dass auch bei diesen Berechnungen die Formeln bei sukzessiver Abarbeitung jeden Schrecken verlieren.
Der Zins, den wir i. d. R. nutzen müssen, ist ein Mischsatz, besonders bei Bruttoansätzen (Entity Approaches) in der Bewertung. Dieser setzt sich aus den Erwartungen der Eigenkapitalgeber (Stichwort Dividenden bzw. früher haben wir gesagt „kalkulatorischer Unternehmerlohn“) und den vertraglich mit den Fremdkapitalgebern, also den Banken, verhandelten Kreditzinsen zusammen. Der Mischzinssatz zeigt somit die Verzinsungsansprüche aller Kapitalgeber und beinhaltet auch – dies werden wir später mathematisch integrieren – die Quantifizierung von Risiken.