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Persönlichkeitsrechtliche Aspekte der Social Media

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Abstract

Social-Media-Plattformen wie Facebook, Google+, YouTube etc. eignen sich im besonderen Maße, Inhalte mit persönlichkeitsbeeinträchtigender Wirkung zu verbreiten. Vor diesem Hintergrund analysiert der Beitrag die Herleitung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, seinen Inhalt und typische Beeinträchtigungsformen im Rahmen von Social Media. Der Beitrag beleuchtet die Schranken und „Schranken-Schranken“ des allgemeinen Persönlichkeitsrechts wie etwa die Kommunikationsfreiheiten Dritter und geht dabei auf die Besonderheiten des Phänomens Social Media ein.

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... Das Kunsturhebergesetz (KUG) räumt der Person Einfluss-und Entscheidungsmöglichkeiten über das Anfertigen und die Verwendung von Bildern und Videos ein, auf denen sie abgebildet ist, das sogenannte Recht am eigenen Bild ( § § 22 ff. KUG;Müller-Terpitz, 2015). Bilder dürfen somit nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. ...
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Social Media gewinnen im privaten, schulischen und beruflichen Leben zunehmend an Bedeutung. Die besonderen Formen sozialer Interaktion und speziell auch die Daten, die diese generieren, eröffnen neue Einblicke und innovative Forschungsfragen für die Bildungsforschung. Die vorliegende Handreichung thematisiert verschiedene Zugangswege zu Social-Media-Daten sowie die Verknüpfung dieser Daten mit Daten aus anderen Erhebungsformaten. Zudem wird vertiefend auf zentrale Rechtsbereiche eingegangen, die bei der Forschung mit Social-Media-Daten tangiert sein können. Die Beschreibung bezieht sich auf entsprechende Gesetze und Rechtsvorschriften, hat jedoch den Anspruch, anhand praktischer Bezüge die rechtlichen Grundlagen und ihre Bedeutung für die Forschungspraxis zu reflektieren. Die Handreichung gibt abschließend Hinweise und Empfehlungen für das Archivieren und Publizieren von Social-Media-Daten.
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Das Thema Compliance spielt im Marketing in doppelter Hinsicht eine Rolle. So haben die Verantwortlichen in diesem Bereich einerseits genau wie alle anderen Abteilungen einer Klinik auf gesetzes- und regelgerechtes Verhalten zu achten. Eine zentrale Rolle spielen dabei – neben den brancheninternen Kodizes – das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Heilmittelwerbegesetz sowie die Musterberufsordnung für Ärzte. Andererseits kommt Marketingverantwortlichen auch die Rolle des Vermittlers zu. Sie sind es, die gemeinsam mit der Geschäftsführung und der Rechtsabteilung dafür sorgen, dass die firmeneigenen Regelungen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekannt sind. Nicht nur, aber auch deshalb, sollten Krankenhäuser beim Thema Marketing – wie auch in allen anderen Bereichen – auf Spezialisten setzen und das Thema nicht nur „nebenbei“ betreiben.
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Im digitalen Zeitalter hinterlassen Nutzer im Internet unzählige digitale Fußspuren. Verwaiste Online-Profile oder intime Nachrichten eines E-Mail-Accounts hält der Cyberspace grundsätzlich für die Ewigkeit fest. Welches Schicksal die persönlichen und geschäftlichen Internetdaten nach dem Tod erfahren, darüber macht sich kaum ein Nutzer Gedanken. Nicht nur in der Bevölkerung, auch in der Rechtswissenschaft ist der digitale Nachlass eine Terra incognita. Der Beitrag zeichnet rechtsdogmatische und rechtspolitische Orientierungslinien. Er zeigt auf, warum die Anwendungspraxis zahlreicher Account-Anbieter rechtswidrig ist.
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Cyberbullying has emerged as a new form of antisocial behaviour in the context of online communication over the last decade. The present study investigates potential longitudinal risk factors for cyberbullying. A total of 835 Swiss seventh graders participated in a short-term longitudinal study (two assessments 6 months apart). Students reported on the frequency of cyberbullying, traditional bullying, rule-breaking behaviour, cybervictimisation, traditional victimisation, and frequency of online communication (interpersonal characteristics). In addition, we assessed moral disengagement, empathic concern, and global self-esteem (intrapersonal characteristics). Results showed that traditional bullying, rule-breaking behaviour, and frequency of online communication are longitudinal risk factors for involvement in cyberbullying as a bully. Thus, cyberbullying is strongly linked to real-world antisocial behaviours. Frequent online communication may be seen as an exposure factor that increases the likelihood of engaging in cyberbullying. In contrast, experiences of victimisation and intrapersonal characteristics were not found to increase the longitudinal risk for cyberbullying over and above antisocial behaviour and frequency of online communication. Implications of the findings for the prevention of cyberbullying are discussed. Copyright © 2012 John Wiley & Sons, Ltd.
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Identitätsdiebstahl und Identitätsmissbrauch im Internet sind eine ernstzunehmende Bedrohung der Rechtssicherheit in der elektronischen Kommunikation. Die Angriffe werden sowohl in der technischen Ausführung als auch in den Angriffszielen professioneller, ein Ende dieser Entwicklung ist nicht abzusehen. Das Werk untersucht Identitätsdiebstahl und Identitätsmissbrauch aus technischer und rechtlicher Perspektive und leitet hieraus Handlungsempfehlungen ab. Schwerpunkte der Studie liegen auf der systematischen Darstellung gegenwärtiger Angriffe und der künftigen Entwicklung von Angriffen, der Bedeutung des neuen Personalausweises für die Bekämpfung von Identitätsmissbrauch, der Strafbarkeit und Strafverfolgung von Tätern sowie der Haftung für Identitätsmissbrauch.
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Auf Internetplattformen wie Facebook, Twitter & Co. kommt es immer wieder zu negativen Meinungsäußerungen über einzelne Personen oder Unternehmen, die aufgrund ihrer Ausmaße oder ihrer Intensität eine prangergleiche Wirkung entfalten. Ein Beispiel dafür sind Entrüstungsstürme im Internet (so genannte „Shitstorms“). Daneben erfolgt eine Anprangerung im Internet auch oftmals in Form des Mobbings einzelner Personen („Cybermobbing“). Wird das Internet auf diese Weise als Pranger missbraucht, so stellt sich die Frage, welche Pflichten die Betreiber der genutzten Plattformen treffen. Der BGH hat sich mit den Pflichten der Provider im Fall der ehrverletzenden Äußerungen durch Dritte in jüngster Zeit in seinen Urteilen zur Haftung eines Host-Providers für Persönlichkeitsrechtsverletzungen und zur Auto Complete-Funktion der Internetsuchmaschine Google auseinandergesetzt. Der folgende Beitrag überträgt die in den Urteilen konkretisierten Grundsätze der Providerhaftung auf Fälle des Internetprangers und zeigt diesbezügliche praktische Probleme auf.
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Im digitalen Zeitalter hinterlassen Nutzer im Internet unzählige digitale Fußspuren. Verwaiste Online-Profile oder intime Nachrichten eines E-Mail-Accounts hält der Cyberspace grundsätzlich für die Ewigkeit fest. Welches Schicksal die persönlichen und geschäftlichen Internetdaten nach dem Tod erfahren, darüber macht sich kaum ein Nutzer Gedanken. Nicht nur in der Bevölkerung, auch in der Rechtswissenschaft ist der digitale Nachlass eine Terra incognita. Der Beitrag zeichnet rechtsdogmatische und rechtspolitische Orientierungslinien. Er zeigt auf, warum die Anwendungspraxis zahlreicher Account-Anbieter rechtswidrig ist.
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Der Beitrag behandelt den Entwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einfügung eines Grundrechts auf Datenschutz und Informationszugangsfreiheit in das Grundgesetz. Im Anschluss an eine Darstellung und Würdigung der bereits länger andauernden wissenschaftlichen und politischen Diskussion erfolgt ein eigener Formulierungsvorschlag für die neuen Grundrechte.
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Die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme reagiert auf die Angewiesenheit der Grundrechtsverwirklichung auf die Nutzung elektronischer Informations- und Kommunikationsmedien. Das Grundrecht bedarf jedoch der technischen und rechtlichen Ausgestaltung, wobei dem Staat eine Regulierungs- und Gewährleistungsaufgabe zukommt. Noch offen ist jedoch eine inhaltliche Konkretisierung des „unantastbaren Kernbereichs der Privatsphäre“.
Beck’scher Online-Kommentar Urheberrecht
  • H Ahlberg
  • H.-P Götting
Anonymer Meinungsangriff und gestörte Kommunikationsparität
  • F Bernreuther
  • F. Bernreuther
Die geheime Unternehmensinformation
  • H Beyerbach
Nothing to hide – nothing to fear? Datenschutz – Transparenz – Solidarität, Jahrbuch Menschenrechte
  • H Bielefeldt
Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Persönlichkeitsschutz
  • A Diederichsen
Persönlichkeitsschutz durch Selbstregulierung in der Wikipedia
  • O Dilling
Grundgesetz KommentarBand 1: Art. 1-19 GG . 3. Aufl
  • H Dreier
Konkretisierte Abwägung zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz
  • W Frenz
Kommunikationsfreiheiten und Netzneutralität
  • B Holznagel
  • P Schumacher
  • B. Holznagel
Vom Persönlichkeitsschutz zum Funktionsschutz. Persönlichkeitsschutz juristischer Personen des Privatrechts in verfassungsrechtlicher Sicht
  • W Kau
  • W. Kau
Virtuelle Welten ohne Rechtsansprüche? MMR
  • P H Klickermann
Persönlichkeitsrechte im Social Web - verlorene Grundrechte? Der Lehrer am Pranger in der virtuellen Welt
  • C M Köhler
  • C. M. Köhler
Gedanken zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht juristischer Personen
  • A Kraft
Innovation und Recht im Internet
  • S Leible
  • S. Leible
Die Einwilligung als Voraussetzung für die Zulässigkeit von Bildnisaufnahmen und deren Verbreitung. ZUM
  • M Libertus
Allgemeines Verwaltungsrecht
  • H Maurer
  • H. Maurer
Das Recht auf Versammlungsfreiheit im Internet
  • C Möhlen
Meinungsvielfalt contra Medienmacht
  • A Bloch
Zulässigkeit von personenbezogenen Bewertungsplattformen
  • G Gounalakis
  • C Klein
Heise Online-Recht, Loseblatt (Stand: 3. EL Oktober Hannover: Heise
  • J Heidrich
  • N Forgó
  • T Feldmann
Was ist das „Grundrecht auf Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme“? MMR
  • T Hoeren
Rechtliche Grenzen der Kommunikation über ärztliche Leistungen
  • J Lacher
Persönlichkeitsschutz im Internet-Anforderungen und Grenzen einer Regulierung. Gutachten F für den 69
  • G Spindler
Handbuch des Persönlichkeitsrechts
  • H.-P Götting
  • C Schertz
  • W Seitz
  • H.-P. Götting
Verdachtsberichterstattung durch den Staatsanwalt. NJW, 1473 ff
  • G Gounalakis
Lehrerbewertung in einem Schülerportal-„spickmich
  • R O Graef
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch
  • M Habersack
Geldentschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet
  • S Haug
Der Grundsatz informationeller Selbstbestimmung
  • P Kunig
Der Schutz von Persönlichkeitsrechten gegen Meinungsäußerungen in Blogs
  • K.-H Ladeur
  • T Gostomzyk
Persönlichkeitsentfaltung zwischen Eigenverantwortung, gesellschaftlicher Selbstregulierung und staatlicher Regulierung
  • A Roßnagel
  • A. Roßnagel
Schutz der Privatsphäre
  • W Schmitt Glaeser