Das Hauptorgan der polnischen Staatsadministration, das üür die Umweltbewirtschaftung verantwortlich ist, ist der Minister für Umweltschutz, Naturressourcen und Forstwirtschaft. Sein Zuständigkeitsbereich umfaßt unter anderem:
Umweltschutz: Verschmutzungen — Vorbeugung und Beschränkung,
Naturschutz,
Wasserwirtschaft und Schutz gegen Überschwemmungen,
Waldschutz und Forstwirtschaft,
Bewirtschaftung von Mineralressourcen und Erteilung von Konzessionen für Förderarbeiten (Bergbauarbeiten).