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Abstract

Eine Vielzahl medizinrechtlicher Abhandlungen beginnt mit dem Hinweis auf die immer weitergehende Verrechtlichung der Medizin und die zunehmende Anzahl entsprechender Publikationen.1 Es gibt hierfür viele Gründe. Die Hauptursache liegt aber sicherlich, wie es der Altmeister des Arztrechts, Paul Bockelmann, sah, in einem gesteigerten Interesse der Allgemeinheit an der Haftung des Arztes.2 Ursächlich hierfür wiederum sind der Vertrauensverlust in die Ärzteschaft, die geringe Bereitschaft, Eigenverantwortung zu übernehmen, und die stete Schuldzuweisung für alles Mißliche an andere. Wieviel mehr muß es dann verwundern, daß der zivil- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Heil- praktikern/”Nicht-Heilkundigen” nicht dieselbe Aufmerksamkeit widerfährt. Spezialisierung und Technisierung der Medizin, zusammengefaßt mit dem Wort High-Tech Medizin, hieraus resultierende Übertragung therapeutischer Aufgaben vom einzelnen Arzt, dem Heiler, auf unüberschaubare Systeme und die hierdurch bedingte und vermutlich unumgängliche Anonymisierung der Medizin haben zu einer Renaissance von “Therapeuten” und “Therapien” geführt, die sich kaum in das an sich schon bestehende Spannungsfeld zwischen Standard und Fortschritt integrieren lassen.3 Vielmehr sind diese dem Grenzbereich zuzuordnen oder stehen sogar außerhalb wissenschaftlich gesicherten Terrains, Erfahrung und Vorgehens. Dennoch: Trotz noch zu verifizierender erhöhter Risiken und vermehrter Schadensfälle, es scheinen nachweisbare und signifikante Reaktionen von Betroffenen/Geschädigten und vom Staat zu fehlen. Die optimistische Sicht wäre die, “daß der größte Teil der Heilpraktiker bei ihren beschränkten Kenntnissen im allgemeinen mit soviel Vorsicht an die Patienten herangeht, daß gravierende Kunstfehler kaum vorkommen”.3A

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Bei der ärztlichen Tätigkeit stehen höchste Güter des Menschen auf dem Spiel. Dem abwägenden Urteil und der schützenden Hand des Arztes sind das Leben, Körper und Psyche, Autonomie und Privatsphäre anvertraut. Das Recht als das allgemeine Gesetz der Freiheit aller darf den ärztlichen Dienst nicht von seinen Ge- und Verboten eximieren, kann die Lösung von Konflikten nicht dem Berufsstand allein überlassen. Die erwünschte Selbstkontrolle der Ärzteschaft und die Gewissen der Berufsangehörigen, so bestimmend sie sein sollen, reichen nicht aus. Die Fragen gehen elementar auch Nichtärzte an; sie sind Angelegenheiten der Allgemeinheit und damit des Rechts.1
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As a consequence of the widespread humbug in Medicine today the number of law suits against medical outsiders causing damage to patients is visibly increasing. Quackery is unmasked by typical features common to nearly all occult sciences. In cases of failure or doing harm to patients medical outsiders have to face indictment more than scientifically treating physicians. Sometimes there is even suspicion of deliberate cheating, if not mental disorder. Legislation is urged to bring to an end this humiliating form of quackery.
Ist die Wissenschaft in der Medizin in Gefahr?
  • J Köbberling
Grundlagen und Grenzen der wissenschaftlichen Medizin, S
  • W Gerok
Arzt und Recht im Wandel der Zeit, MedR 1986, S. 163-170, hier: Der ärztliche Heilauftrag
  • Siehe
  • A Laufs
Berufskunde für Heilpraktiker, hrsg. im Auftrag der Dt
  • F Rabe
Kommentar über das StGB für die Preußischen Staaten
  • G Beseler
Die zivilrechtliche Haftung des Heilpraktikers, VersR
  • L Eberhardt
Was ist Heilkunde? Heilpraktikergesetz, Rechtssystem und Gesetzessprache
  • M Wegener
Die andere Medizin. Nutzen und Risiken sanfter Heilmethoden
  • K Federspiel
  • V Herbst
Das StGB für die Preußischen Staaten, 1861, hier: S
  • C F Oppenhoff
Für viele Wunderheiler heute-Eine kritische Literaturstudie
  • R Scheidt
Das Schwarz-weiß-Bild des Juristen von der “ärztlichen Kunst
  • H Kuhlendahl
Verbindlichkeit der medizinisch-diagnostischen und therapeutischen Aussage
  • E Deutsch
  • H Kleinsorge
  • F Scheler
Die ärztliche Aufklärung vor medizinischen Eingriffen
  • A P F Ehlers
  • APF Ehlers
Sinn und Unsinn in der Medizin und Grundlagen des Heilpraktikers
  • C G Dahn
  • CG Dahn
Magie in der Medizin-gestern und heute
  • R Silva
Krebstherapie als Rechtsfrage, NJW 1963
  • K Freudenberg
Magische Heilmethoden in der europäischen Medizin am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland, Die Heilkurist
  • I Oepen
Krebstherapie als Rechtsfrage, NJW 1963
  • P Bockelmann
Eine Schutzgutorientierte Problemübersicht
  • A Eser
  • Medizin-Und
  • Strafrecht
Wunderheiler heute - Eine kritische Literaturstudie
  • Für
  • R Scheidt
Das StGB für die Preußischen Staaten, 1861, hier: S. 303 ff
  • C F Oppenhoff
  • CF Oppenhoff
Krebstherapie als Rechtsfrage, NJW 1962
  • W E Loeckle
  • WE Loeckle