133 RECHNUNGSWESEN In einem ausführlichen Beitrag widmet sich der Autor – Dr.-Kausch-Preis-Träger 2004 und Ordina-rius für Betriebswirtschaftslehre – den Ansatzpunkten für eine Harmonisierung der Unternehmensbesteue-rung, dargestellt am Beispiel von Kapitalgesellschaften. Es werden Bemessungsgrundlage, Steuersätze, Steu-erarten und Körperschaftsteuersysteme behandelt bis hin zur Frage
... [Show full abstract] «Steuerharmonisierung versus Wettbe-werb der Steuersysteme?». 1. Subsidiaritätsprinzip, Politik und Richtlinien der Europäischen Kommission Während der EG-Vertrag in Art. 93 einen ausdrücklichen Harmonisierungs-auftrag für alle indirekten Steuern ent-hält, besteht für die Angleichung der direkten Steuern kein vergleichbarer Auftrag. Statt dessen sind gemäss dem Subsidiaritätsprinzip (Art. 5 EG) zu-nächst die nationalen Gesetzgeber auf-gefordert, steuerliche Vorschriften an die Erfordernisse des Binnenmarkts anzupassen. Nur soweit dies nicht aus-reichend und wirksam gelingt, sind wei-tergehende steuerliche Massnahmen auf Gemeinschaftsebene zu prüfen [1]. Als rechtliche Grundlage für die Har-monisierung direkter Steuern kommt demnach allein die allgemeine Rechts-angleichungsvorschrift (Art. 94 EG) in Betracht, deren Handlungsspielraum allerdings durch das Erfordernis der Einstimmigkeit bei der Verabschie-dung von Rechtsakten begrenzt wird[2]. Für den Bereich der Ertragsteuern ist ein einstimmiger Beschluss über eine vollständig harmonisierte Unterneh-mensbesteuerung in überschaubarer Zeit wegen Interessengegensätzen je-doch nicht zu erwarten [3].