Mit der Veröffentlichung des „Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG)– im Bundesgesetzblatt vom 28. Mai 2009 wurde die größte Reform des Bilanzrechts seit dem Bilanzrichtlinien- Gesetz von 1985 abgeschlossen. Die lange und wechselvolle Entstehungsgeschichte, deren Beginn zumindest bis zum Jahr 2004 zurückreicht, ebenso wie die vielen, grundlegenden Änderungen vom Referentenentwurf über den Regierungsentwurf bis hin zur endgültigen Verabschiedung, geben gleichermaßen Zeugnis von Größe des Vorhabens wie von Schwierigkeiten der gesetzgeberischen Gestaltung: Radikale Vorschläge, die in das Bilanzrecht eingreifen sollten, wie etwa ein Wahlrecht zur Erstellung des Jahresabschlusses nach den internationalen Rechnungslegungsregeln (§ 264e HGB-E i. d. F. RefE), die Zeitwertbewertung bestimmter Finanzinstrumente für alle Kaufleute (§ 253 Abs. 1 HGB-E i. d. F. RefE) und die Ansatzpflicht für aktive latente Steuern (§ 274 Abs. 1 HGB-E i. d. F. RefE) wurden im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens kassiert.