Die Qualitätssicherung an deutschen Hochschulen hat sich aufgrund mehrerer Faktoren zum „hochschulreformerischen Topthema“ (Pasternack 2004: 1) entwickelt. Als ein wichtiger Faktor für die zunehmende Bedeutung von Qualität wird im Hochschulreformdiskurs die zunehmende Hochschulautonomie angesehen: „Handlungsfähigkeit gegen Leistungspflicht: Das ist das Quidproquo der modernen Hochschulpolitik“ (Winde 2010: 4). Dieser Argumentation zufolge ist es rational, wenn sich der Staat aus der Detailsteuerung zurückzieht und die Regulierung von Einzelaspekten den Hochschulen selbst überlässt, da solchermaßen den Hochschulen die Möglichkeit gegeben wird, relevante Prozesse selbstorganisiert zu steuern und im Ergebnis zur Steigerung der organisationalen Leistungsund Wettbewerbsfähigkeit beizutragen. Dies bedeutet, dass es nicht mehr genügt, staatliche Vorgaben einzuhalten. Vielmehr müssen Nachweise über die eigene Leistungsfähigkeit erbracht werden. So sind die Hochschulen im Zuge von Autonomisierungsprozessen dazu aufgefordert, die Verantwortung für die Qualitätssicherung zu übernehmen und diese transparent darzustellen. Die Qualitätsfrage wird aber nicht nur im Rahmen von veränderten Beziehungen zwischen Staat und Hochschulen virulent. Sie entspringt zugleich einem hochschulkritischen Diskurs in Politik und Öffentlichkeit, in dem es vornehmlich um die externe Legitimation der Organisation ‚Hochschule‘ und ihrer individuellen Akteure geht. Als Auslöser dieser Entwicklung ist vor allem der Vertrauensverlust in die Selbststeuerungsfähigkeit der Profession der Professoren durch Politiker, Studierende und externe „stakeholder“ zu betrachten (vgl. Weingart 2001: 284 ff.). „In gewissem Sinn ist die Qualitätsdebatte dabei Ausdruck eines verloren gegangenen Vertrauens in die rein akademischen Qualitätssicherungsmaßnahmen“ (Pellert 2002: 22).