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Herausgeber:
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Redaktion:
Lorem Ipsum Dolorem
Gestaltung und Satz:
Lorem Ipsum Dolorem
Druck:
Lorem Ipsum Dolorem
Redaktionsschluss:
TT. Monat JJJJ
Bezug:
Lorem Ipsum Dolorem
Das neue Erscheinungsbild des Freistaates Sachsen
Publikationen
Format DIN A4 | Titelseite ohne Bildmotiv | Vermaßung
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Abbildung in 70 %
56,25
4 | 01 . 05
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Das neue Erscheinungsbild des Freistaates Sachsen
Publikationen
Format DIN A4 | Titelseite ohne Bildmotiv | Vermaßung
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56,25
4 | 01 . 05
Eine Studie für Sachsen
Alter | Rente | Grundsicherung (ARG)
STAATSMINISTERIUM
FÜR SOZIALES UND
VERBRAUCHERSCHUTZ
Das neue Erscheinungsbild des Freistaates Sachsen
Publikationen
Format DIN A4 | Rückseite ohne Bildmotiv | Vermaßung
LOREM IPSUM
ELENDRE FEUGUER IUSCILIT
CONULLA CORE VULLUM
Lorem ipsum dolor amet
Sed diam tempor invidunt ut labore
A Bildmotiv
B Impressum Rotis Sans Serif 65 Bold 7,5 pt ZAB 9 pt
(vgl. 4 | 06 . 05) Rotis Sans Serif 45 Light 7,5 pt ZAB 9 pt
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Das neue Erscheinungsbild des Freistaates Sachsen
Publikationen
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LOREM IPSUM
ELENDRE FEUGUER IUSCILIT
CONULLA CORE VULLUM
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B Impressum Rotis Sans Serif 65 Bold 7,5 pt ZAB 9 pt
(vgl. 4 | 06 . 05) Rotis Sans Serif 45 Light 7,5 pt ZAB 9 pt
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Impressum
Die ARG-Studie wurde im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Verbraucherschutz durch das Forschungszentrum Ge-
nerationenverträge der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
(www.generationenvertraege.de) erarbeitet.
Herausgeber:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Albertstraße 10, 01097 Dresden
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
www.sms.sachsen.de
Für den Inhalt verantwortlich:
Referat Ältere Menschen, Pflegeversicherung
Autoren:
Bernd Raffelhüschen, Tobias Hackmann, Christoph Metzger
Redaktion:
Dr. Judith Oexle und Marka Ziesch
Gestaltung, Satz und Druck:
Stoba-Druck GmbH, Lampertswalde
Redaktionsschluss:
Oktober 2011
Auflage, 2011:
100 Stück
Bezug:
Die Broschüre kann heruntergeladen werden unter
www.publikationen.sachsen.de.
Verteilerhinweis:
Diese Informationsschrift wird von der Sächsischen Staatsregierung im
Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Verpflichtung zur Information der
Öffentlichkeit herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von de-
ren Kandidaten oder Helfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer
Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für alle
Wahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveran-
staltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen,
Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbe-
mittel. Untersagt ist auch die Weitergabe an Dritte zur Verwendung bei
der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden
Wahl darf die vorliegende Druckschrift nicht so verwendet werden, dass
dies als Parteinahme des Herausgebers zugunsten einzelner politischer
Gruppen verstanden werden könnte. Diese Beschränkungen gelten un-
abhängig vom Vertriebsweg, also unabhängig davon, auf welchem Wege
und in welcher Anzahl diese Informationsschrift dem Empfänger zuge-
gangen ist. Erlaubt ist es jedoch den Parteien, diese Informationsschrift
zur Unterrichtung ihrer Mitglieder zu verwenden.
Copyright:
Diese Veröffentlichung ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch
die des Nachdruckes von Auszügen und der fotomechanischen Wieder-
gabe, sind dem Herausgeber vorbehalten.
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Vorwort
Im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
und Verbraucherschutz legt das Institut für Marktforschung
Leipzig den neunten Bericht zur Lebenssituation junger Men-
schen im Freistaat Sachsen vor. Die Längsschnittstudie „Jugend
in Sachsen“ wurde erstmals im Jahr 1993 erhoben. Damit er-
öffnet uns diese Untersuchung seit nunmehr 17 Jahren Ein-
blicke in die Lebenswelten junger Menschen in Sachsen.
Auch im Jahr 2009 gaben sächsische Jugendliche und junge Er-
wachsene Auskunft zu ihren aktuellen Lebenseinschätzungen
und Einstellungen. Die rund 1000 Befragten sind zwischen 15
und 26 Jahre alt. Die repräsentativen Befragungsergebnisse
zeichnen ein Bild der gegenwärtigen Lebenssituation dieser
jungen Menschen und spiegeln ihre Meinungen, Wünsche und
Lebensvorstellungen wider.
Zum ersten Mal untersucht die Studie im Jahr 2009 das sub-
jektive Empfinden von Körperlichkeit, Gewicht und Größe.
Erstmalig geben die Jugendlichen auch Auskunft über ihre
Meinung zu chirurgischen Schönheitsoperationen, Piercings,
Tattoos, Sonnenstudios und Kursen für Ernährungsberatung.
Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, jungen Menschen
dabei zu helfen, ein gesundes Verhältnis zu ihrem Körper zu
erlernen und gleichzeitig die Risiken, die sich aus mangeln-
dem Körperbewusstsein ergeben, zu mindern. Die Entwicklung
eines gesunden Selbstwertgefühls und das Heranwachsen zu
einer selbstbewussten Persönlichkeit sind auch an die Heraus-
4 |
bildung eines guten Körperbewusstseins gebunden. Körperliches Wohlbefinden und Selbstvertrauen
hängen eng zusammen. Gerade bei jungen Menschen sind Körpergefühl und ein souveräner Umgang
mit der eigenen Körperlichkeit eine wichtige Wurzel für die Entwicklung eines positiven Bildes und einer
guten Meinung von sich selbst. Schätzt ein Jugendlicher seinen Körper und fühlt sich wohl in ihm, wird
er auch verantwortungsbewusst und sorgsam mit ihm umgehen und weniger anfällig sein für negative
Einflüsse, wie z.B. falsche Ernährung, Nikotin, Alkohol oder auch illegale Drogen.
Erfreulich ist, dass sich die psychische und soziale Konstitution der sächsischen Jugend seit 1995 grund-
legend positiv entwickelt hat. Mit den bisher besten Werten vermittelt die sächsische Jugend auch 2009
in großer Mehrheit ein Bild guter psychischer Verfassung mit Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein.
Die Angaben der Befragten spiegeln seit mehreren Jahren eine insgesamt stabile positive Situation
im Freistaat Sachsen. Die Untersuchung beschreibt die heutigen Jugendlichen zielorientiert in ihrer
Lebensplanung. Positiv zu bewerten ist dabei, dass die Studie eine von aktiver Auseinandersetzung und
selbstbewussten Lebensentwürfen getragene Grundeinstellung der jungen Menschen gegenüber der
Zukunft verzeichnet. Dieses Ergebnis lässt jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele Jugendliche
und junge Erwachsene mit Sorge und Ungewissheit in ihre berufliche und wirtschaftliche Zukunft bli-
cken. Die optimistischen Erwartungen hinsichtlich der beruflichen Erwartungen bleiben sogar hinter den
Ergebnissen von 2007 zurück. Diese Zukunftsängste müssen wir ernst nehmen, denn es muss unsere
Zielstellung sein, jungen Menschen in Sachsen eine berufliche und private Perspektive zu schaffen. Die
vorliegende Studie gibt dazu Anhaltspunkte und Anregungen.
Vorwort
Der demographische Wandel ist heute in aller Munde. Als seinerzeit die Expertenkommission
mit ihrem Bericht „Demographischer Wandel Sachsen“ (2006) und die Enquetekommission des
sächsischen Landtages mit ihrem Bericht „Demografische Entwicklung und ihre Auswirkungen
auf die Lebensbereiche der Menschen im Freistaat Sachsen sowie ihre Folgen für die politi-
schen Handlungsfelder“ (2008) sich damit ernsthaft und sehr intensiv befassten, leisteten die
daran Beteiligten nicht nur für Sachsen mutige Pionierarbeit. Liest man die Texte heute erneut,
wird deutlich, wie breit der Themenkatalog war, den die Autoren und Autorinnen seinerzeit im
Blick auf die demographische Entwicklung bearbeiteten. Mit diesen beiden Berichten war der
demographische Wandel endgültig in der politischen und gesellschaftlichen Öffentlichkeit des
Freistaates Sachsen angekommen.
Schon damals legten sowohl die Expertenkommission wie die Enquetekommission ein gewichti-
ges Augenmerk darauf, welche Auswirkungen der Alterungsprozess auf die umlagefinanzierten
Sozialversicherungssysteme haben wird und vor allem darauf, was dies für den Freistaat für
Folgen haben würde.
Fast ein halbes Jahrzehnt nach dem Erscheinen der beiden Kommissionsberichte ist es an der
Zeit, diese zu aktualisieren. Inhaltliches Ziel der vorliegenden Studie ist es daher, der Frage
nachzugehen, wie sich die Entwicklung der Alterseinkommen auf die „Hilfe zur Pflege“ als einer
Leistung des SGB XII auswirken wird. Der Fokus liegt daher auf den über 65-jährigen Menschen,
deren „Hilfe zur Pflege“-Leistungen durch die Landkreise und kreisfreien Städte ausgereicht
werden. Ergänzend wurde untersucht, wie sich die Entwicklung der Alterseinkünfte auf die
Grundsicherung im Alter auswirken wird.
Wichtig ist dabei, dass diese Fragen in jeweils unterschiedlichen Szenarien betrachtet und für drei
Zeitachsen – jeweils 2020, 2030 und 2050 – modelliert wurden. Daraus ergeben sich best und
worst case Szenarien, die einen Rahmen für die künftige Entwicklung setzen und zugleich die
künftigen Handlungsfelder markieren. In seinem Vorwort zu den Ergebnissen der Enquetekom-
mission hat deren damaliger Vorsitzender Heinz Eggert seinerzeit formuliert, dass „der auf längere
Zeit unumkehrbare Prozess der Bevölkerungsentwicklung nicht passiv hingenommen werden darf,
sondern seine Auswirkungen durch aktives politisches Handeln gesteuert und gestaltet werden
müssen“. Hierfür weitere tragfähige Grundlagen zu schaffen ist das Ziel dieser Studie.
Ich freue mich, dass ich Professor Dr. Bernd Raffelhüschen, Direktor des Institutes für Finanzwis-
senschaft I der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg mit seinen Mitarbeitern Dr. Tobias Hackmann
und Dipl. vw. Christoph Metzger für diese anspruchsvolle Aufgabe gewinnen konnte. Mein herzli-
cher Dank geht zugleich an das Statistisches Landesamt Sachsen mit seiner Präsidentin Frau Pro-
fessor Dr. Irene Schneider-Böttcher, die sehr kooperativ die vielfältigen Anfragen der Freiburger
Kollegen beantwortet und damit wesentlich zum Gelingen der Studie beigetragen hat. In meinen
Dank einschließen möchte ich die AOK PLUS und ihren Vorstandsvorsitzenden Rolf Steinbronn,
die die Autoren der Studie ebenfalls mit reichem Datenmaterial versorgt haben.
Christine Clauß
Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung Seite 7
2. Demographischer Wandel in Sachsen Seite 9
2.1 Entwicklung der Gesamtbevölkerung Seite 9
2.2 Entwicklung der Bevölkerungsstruktur Seite 10
2.3 Zusammenfassung Seite 12
3. Auswirkungen auf die Pflege Seite 13
3.1 Status Quo Szenario Seite 13
3.2 Kompressionsszenario Seite 16
3.3 Heimsogszenario Seite 17
3.4 Zukünftiger Bedarf an Pflegeheimplätzen Seite 19
3.5 Zusammenfassung Seite 20
4. Zukünftige Entwicklungen bei der Grundsicherung im Alter Seite 21
4.1 Regelungen der Grundsicherung im Alter gemäß Kapitel 5 SGB XII Seite 21
4.2 Status Quo Szenario Seite 21
4.2.1 Projektion der Empfänger von Grundsicherung im Alter Seite 22
4.2.2 Projektion der Ausgaben für die Grundsicherung im Alter Seite 23
4.3 Altersarmutsszenario Seite 24
4.3.1 Projektion der Empfänger von Grundsicherung im Alter Seite 25
4.3.2 Projektion der Ausgaben für die Grundsicherung im Alter Seite 26
4.4 DIW Szenario Seite 27
4.5 Zusammenfassung Seite 28
5. Auswirkungen auf die Hilfe zur Pflege Seite 29
5.1 Regelungen der Hilfe zur Pflege gemäß Kapitel 7 SGB XII Seite 29
5.2 Status Quo Szenario Seite 29
5.2.1 Projektion der Empfänger von Hilfe zur Pflege Seite 30
5.2.2 Projektion der Ausgaben der Hilfe zur Pflege Seite 32
5.3 Heimsogszenario Seite 32
5.3.1 Projektion der Empfänger von Hilfe zur Pflege Seite 33
5.3.2 Projektion der Ausgaben für die Hilfe zur Pflege Seite 34
5.4 Szenario: Heimsog und Altersarmut. Seite 34
5.4.1 Projektion der Empfänger von Hilfe zur Pflege Seite 36
5.4.2 Projektion der Ausgaben für die Hilfe zur Pflege Seite 37
5.5 Auswirkungen einer Stärkung ambulanter Pflege auf die Hilfe zur Pflege Seite 37
5.6 Exkurs: Auswirkungen einer mangelnden Dynamisierung der Leistungen aus der
Pflegeversicherung auf die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege Seite 39
5.7 Zusammenfassung Seite 39
6. Fazit Seite 40
Literaturverzeichnis Seite 41
Anhang Seite 43
Abbildungsverzeichnis
2.1 Altenquotient im Jahr 2009 Seite 10
2.2 Altenquotient im Jahr 2030 Seite 10
2.3 Altenquotient im Jahr 2050 Seite 11
2.4 Anteil der mindestens 80-Jährigen an der Gesamtbevölkerung im Jahr 2009 Seite 12
2.5 Anteil der mindestens 80-Jährigen an der Gesamtbevölkerung im Jahr 2050 Seite 12
3.1 Zuwachs an Pflegefällen bis zum Jahr 2030 – Status Quo Szenario Seite 15
3.2 Zuwachs an Pflegefällen bis zum Jahr 2050 – Status Quo Seite 15
3.3 Anteile der Pflegearten – Status Quo Szenario Seite 15
3.4 Vergleich Status Quo Szenario und Kompressionsszenario für Sachsen Seite 16
3.5 Zunahme der Pflegefälle bis zum Jahr 2050 – Kompressionsszenario Seite 17
3.6 Anteile der Pflegearten – Heimsog-Szenario Seite 18
3.7 Bedarf an zusätzlichen Pflegeheimplätzen 2050 relativ zu vorhandenen Pflegeheimplätzen 2009 – Status Quo Seite 19
3.8 Bedarf an zusätzlichen Pflegeheimplätzen 2050 relativ zu vorhandenen Pflegeheimplätzen 2009 – Heimsogszenario Seite 19
3.9 Bedarf an Pflegeheimplätzen in Sachsen Seite 20
4.1 Grundsicherungsanteile im Jahr 2009 Seite 21
4.2 Prozentuale Veränderung der Empfänger von Grundsicherung im Alter bis zum Jahr 2030 – Status Quo Szenario Seite 22
4.3 Prozentuale Veränderung der Empfänger von Grundsicherung im Alter bis zum Jahr 2050 – Status Quo Szenario Seite 22
4.4 Prozentuale Veränderung der Empfänger von Grundsicherung im Alter bis zum Jahr 2030 – Altersarmutsszenario Seite 25
4.5 Prozentuale Veränderung der Empfänger von Grundsicherung im Alter bis zum Jahr 2050 – Altersarmutsszenario Seite 25
4.6 Ausgaben für die Grundsicherung im Alter im Freistaat Sachsen nach Szenarien Seite 27
4.7 Indexierte Ausgaben für die Grundsicherung im Alter im Freistaat Sachsen nach Szenarien und Steuereinnahmen Seite 27
5.1 Prozentuale Veränderung der Empfänger von Hilfe zur Pflege bis zum Jahr 2030 – Status Quo Szenario Seite 30
5.2 Prozentuale Veränderung der Empfänger von Hilfe zur Pflege bis zum Jahr 2050 – Status Quo Szenario Seite 30
5.3 Prozentuale Veränderung der Empfänger von Hilfe zur Pflege
bis zum Jahr 2050 nach Alter und Landkreisen – Status Quo Szenario Seite 31
5.4 Prozentuale Veränderung der Empfänger von Hilfe zur Pflege bis zum Jahr 2030 – Heimsogszenario Seite 33
5.5 Prozentuale Veränderung der Empfänger von Hilfe zur Pflege bis zum Jahr 2050 – Heimsogszenario Seite 33
5.6 Prozentuale Veränderung der Empfänger von Hilfe zur Pflege
bis zum Jahr 2030 –Szenario: Heimsog und Altersarmut Seite 36
5.7 Prozentuale Veränderung der Empfänger von Hilfe zur Pflege bis zum Jahr 2050 – Szenario: Heimsog und Altersarmut Seite 36
5.8 Prozentuale Veränderung der Empfänger von Hilfe zur Pflege nach Szenario und Landkreisen bis zum Jahr 2050 Seite 38
5.9 Ausgabenentwicklung für die Hilfe zur Pflege im Freistaat Sachsen nach Szenarien Seite 38
5.10 Pflegekosten im Jahr 2050 in Sachsen nach Trägerschaft – Szenario: Heimsog und Altersarmut Seite 39
5.11 Pflegekosten im Jahr 2050 in Sachsen nach Trägerschaft ohne reale Dynamisierung
der Leistungen aus der Pflegeversicherung – Szenario: Heimsog und Altersarmut Seite 39
A.1 Bevölkerungspyramiden des Freistaates Sachsen und des Landkreises Bautzen im Jahr 2009, 2030 und 2050 Seite 49
A.2 Bevölkerungspyramiden der Landkreise Chemnitz, Dresden, Erzgebirgskreis und Görlitz im Jahr 2009, 2030 und 2050 Seite 49
A.3 Bevölkerungspyramiden der Landkreise Leipzig, Leipzig Stadt, Meißen und Mittelsachsen im Jahr 2009, 2030 und 2050 Seite 51
A.4 Bevölkerungspyramiden der Landkreise Nordsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge,
Vogtlandkreis und Zwickau im Jahr 2009, 2030 und 2050 Seite 52
A.5 Anteil der Empfänger von Grundsicherung im Alter bei den Männern im Jahr 2009 Seite 62
A.6 Anteil der Empfänger von Grundsicherung im Alter bei den Männern im Jahr 2050 – Altersarmutsszenario Seite 62
A.7 Anteil der Empfänger von Grundsicherung im Alter bei den Frauen im Jahr 2009 Seite 62
A.8 Anteil der Empfänger von Grundsicherung im Alter bei den Frauen im Jahr 2050 – Altersarmutsszenario Seite 63
Tabellenverzeichnis
2.1 Gesamtbevölkerung Seite 9
2.2 Altenquotient Seite 11
3.1 Pflegefälle bei konstanten Pflegequoten Seite 14
3.2 Zunahme der Pflegefälle in Sachsen nach Geschlecht – Status Quo Szenario Seite 14
3.3 Pflegestufenanteile in Prozent – Status Quo Szenario Seite 14
3.4 Pflegefälle bei sinkenden Pflegequoten Seite 16
4.1 Ausgabenquotient für Grundsicherung im Alter – Status Quo Seite 23
4.2 Ausgabenquotient für Grundsicherung im Alter – Altersarmutsszenario Seite 26
5.1 Ausgabenquotient für die Hilfe zur Pflege – Status Quo Szenario Seite 32
5.2 Ausgabenquotient für die Hilfe zur Pflege – Heimsogszenario Seite 34
5.3 Stationäre Pflegekosten in Euro in Sachsen und Deutschland nach Pflegestufen im Jahr 2009 Seite 35
5.4 Ausgabenquotient für die Hilfe zur Pflege – Szenario: Heimsog und Altersarmut Seite 37
A.1 Gesamtbevölkerung in Sachsen nach Landkreisen und Altersgruppen Seite 44
A.2 Weibliche Bevölkerung in Sachsen nach Landkreisen und Altersgruppen Seite 45
A.3 Männliche Bevölkerung in Sachsen nach Landkreisen und Altersgruppen Seite 46
A.4 Bevölkerung in Sachsen nach Geschlecht und Altersgruppen Seite 48
A.5 Pflegefälle nach Pflegeart – Status Quo Seite 54
A.6 Pflegefälle nach Pflegeart – Kompression Seite 55
A.7 Pflegefälle nach Pflegeart – Heimsog Seite 56
A.8 (Zukünftiger) Bedarf an Pflegeplätzen in Sachsen Seite 58
A.9 Empfänger Grundsicherung im Alter– Status Quo Seite 59
A.10 Ausgaben für Grundsicherung im Alter nach Geschlecht und Landkreisen – Status Quo Seite 60
A.11 Empfänger Grundsicherung im Alter – Altersarmutsszenario Seite 63
A.12 Ausgaben für Grundsicherung im Alter nach Geschlecht und Landkreisen – Altersarmutsszenario Seite 64
A.13 Empfänger Hilfe zur Pflege nach Pflegeart, Alter und Landkreisen – Status Quo Szenario Seite 65
A.14 Ausgaben Hilfe zur Pflege nach Altersgruppen – Status Quo Szenario Seite 67
A.15 Empfänger Hilfe zur Pflege nach Pflegeart, Alter und Landkreisen – Heimsogszenario Seite 68
A.16 Ausgaben Hilfe zur Pflege nach Altersgruppen – Heimsogszenario Seite 69
A.17 Empfänger Hilfe zur Pflege nach Pflegeart, Alter und Landkreisen – Szenario: Heimsog + Altersarmut Seite 70
A.18 Ausgaben Hilfe zur Pflege nach Altersgruppen – Szenario: Heimsog + Altersarmut Seite 71
A.19 Empfänger Hilfe zur Pflege nach Pflegeart, Alter und Landkreisen
– Szenario: Heimsog + Altersarmut + Stärkung ambulanter Pflege Seite 72
A.20 Ausgaben Hilfe zur Pflege nach Altersgruppen
– Szenario: Heimsog + Altersarmut + Stärkung ambulanter Pflege Seite 74
1. Einleitung
Die Auswirkungen des demographischen
Wandels erfassen viele Bereiche des tägli-
chen Lebens und sind daher zum Gegen-
stand öffentlicher Diskussionen geworden.
Im Mittelpunkt dieser Diskussionen stehen
meist die Auswirkungen des demographi-
schen Wandels auf die umlagefinanzierten
Sozialversicherungssysteme, darunter die
Gesetzliche Renten-, Kranken- und Pfle-
geversicherung.
Neben den parafiskalischen Sozialversiche-
rungssystemen sind besonders die Landkrei-
se und Kommunen vom demographischen
Wandel betroffen. Diese stehen beispiels-
weise vor der Herausforderung, für eine zu-
nehmende Anzahl an Pflegebedürftigen die
notwendige Pflegeinfrastruktur bereitzu-
stellen. Daraus erwächst eine immer größere
Herausforderung: Die sozio-ökonomischen
und demographischen Veränderungen wer-
den zunehmend die heute noch sehr be-
deutenden informellen Pflegearrangements
durch Angehörige verdrängen und zu einer
Professionalisierung der Pflege führen. Dies
wird insbesondere durch die Leistungen zur
Hilfe zur Pflege signifikante Auswirkun-
gen auf die kommunalen Haushalte haben.
Auch eine Abnahme der Alterseinkommen
als Folge der Anpassung der Rentenformel
an die demographischen Realitäten wird –
sofern nicht durch private Vorsorge kom-
pensiert – zu steigenden Ausgaben für die
Grundsicherung im Alter seitens der Land-
kreise und kreisfreien Städte bzw. künftig
des Bundes führen.
Diese Arbeit verfolgt zwei inhaltliche An-
sätze. Zum einen gibt es bislang nur we-
nige Untersuchungen zur demographiebe-
dingten Entwicklung der Sozialhilfe – hier
der Grundsicherung im Alter und Hilfe der
Pflege. Diese Lücke soll für den Freistaat
Sachsen in einer regionalisierten Betrach-
tung geschlossen werden. Zum zweiten
soll durch die Regionalisierung aller Be-
rechnungen bis auf Landkreisebene die re-
gionale Disparität in der zukünftigen Ent-
wicklung herausgearbeitet werden.
Im ersten Teil dieser Arbeit (Kapitel 2) wird
auf die zukünftigen demographischen Ent-
wicklungen im Freistaat Sachsen insgesamt
und auf die Unterschiede zwischen den ein-
zelnen Landkreisen und kreisfreien Städten
eingegangen. Die in diesem Kapitel erarbei-
teten Ergebnisse sind die Grundlage für alle
anschließenden Berechnungen.
Kapitel 3 widmet sich den Auswirkungen
des demographischen Wandels auf die
Pflege anhand dreier Szenarien. Im Status
Quo Szenario (Abschnitt 3.1) werden auch
für die Zukunft konstante Pflegewahr-
scheinlichkeiten angenommen, während
das Kompressionsszenario (Abschnitt 3.2)
davon ausgeht, dass sich durch die stei-
gende Lebenserwartung auch die Pflegebe-
dürftigkeit in ein höheres Alter verschiebt.
Im Heimsogszenario (Abschnitt 3.3) wer-
den – ausgehend von der Annahme kon-
stanter Pflegewahrscheinlichkeiten – die
Auswirkungen einer Abnahme der Pflege
durch Angehörige auf die verschiedenen
Versorgungsarten für Pflegebedürftige un-
tersucht. Die Ergebnisse dieser Szenarien
dienen als Grundlage für die Berechnun-
gen zur Hilfe zur Pflege in Kapitel 5. In
Abschnitt 3.4 werden die Ergebnisse der
Szenarien in Bezug auf den Bedarf an sta-
tionären Pflegeheimplätzen miteinander
verglichen.
In Kapitel 4 werden die Auswirkungen
des demographischen Wandels auf die
Grundsicherung im Alter untersucht, wo-
bei in Abschnitt 4.2 von einer Konstanz
der Alterseinkommen ausgegangen wird,
während in Abschnitt 4.3 von sinkenden
Alterseinkommen ausgegangen wird. Da
die zukünftigen Entwicklungen bei der
Altersvorsorge aber nicht mit letzter Si-
cherheit vorhersehbar sind, wird für eine
Sensitivitätsanalyse in Abschnitt 4.4 ein
zusätzliches Szenario unter Berücksichti-
gung sinkender Alterseinkommen für Ge-
samtsachsen gerechnet.
Die Auswirkungen einer steigenden An-
zahl an Pflegebedürftigen auf die Hilfe zur
Pflege werden in Kapitel 5 untersucht. Ein
Szenario (Abschnitt 5.2) setzt konstante
Pflegewahrscheinlichkeiten voraus, wäh-
rend ein weiteres Szenario (Abschnitt 5.3)
eine Abnahme der Pflege durch Angehörige
unterstellt. Anschließend wird in Abschnitt
5.4 aufbauend auf dem vorangegangenen
Abschnitt zusätzlich noch ein Absinken zu-
künftiger Alterseinkommen berücksichtigt.
In Abschnitt 5.5 werden in einem weiteren
Szenario die Auswirkungen einer Stärkung
der ambulanten Pflege auf die Hilfe zur
Pflege untersucht. Das Kapitel schließt in
Abschnitt 5.6 mit einem weiteren Szenario.
Dieses basiert auf der Annahme, dass die
Leistungen aus der Gesetzlichen Pflegever-
sicherung mit einer geringeren Rate wach-
sen als die Pflegekosten und modelliert die
daraus resultierenden Auswirkungen auf die
Ausgaben der Hilfe zur Pflege.
Kapitel 6 fasst die Hauptergebnisse dieser
Arbeit zusammen und gibt einen Ausblick
auf verschiedene Handlungsoptionen.
1. Einleitung | 7
2. Demographischer Wandel in Sachsen
Da die demographische Entwicklung einen gro-
ßen Einfluss sowohl auf den Pflegebedarf und
hierdurch mittelbar auf Leistungen des 12. Sozi-
algesetzbuches (SGB XII) wie die Hilfe zur Pflege
und die Grundsicherung im Alter ausübt, wird in
diesem Kapitel auf das Ausmaß des demogra-
phischen Wandels im Freistaat Sachsen und den
einzelnen Landkreisen eingegangen werden.
Im Folgenden werden daher in einem ersten
Schritt die zentralen Annahmen der dieser Arbeit
zugrunde liegenden Bevölkerungsprojektionen
vorgestellt. Im nächsten Abschnitt werden die
Auswirkungen auf die Gesamteinwohnerzahl
betrachtet, um dann die Entwicklung der Alters-
struktur der Bevölkerung in den einzelnen Land-
kreisen genauer zu betrachten. Legt man den Al-
tenquotienten1 als Maßstab an, gehört Sachsen
bereits heute zu den Bundesländern mit den im
Mittel ältesten Einwohnern in Deutschland. So
war Sachsen im Jahr 2008 mit einem Altenquo-
tient von 40 deutschlandweit Spitzenreiter und
wird – legt man die Ergebnisse der 12. koordi-
nierten Bevölkerungsvorausberechnung zugrun-
de – auch im Jahr 2030 noch mit einem Alten-
quotienten von 65 zur Spitzengruppe gehören.2
Für den Freistaat Sachsen existiert bereits die
5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose, welche
eine Bevölkerungsprojektion bis ins Jahr 2030
vornimmt. Im Folgenden wird die Variante 1 der
5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose3 zu-
grundegelegt. Diese ist in ihren Annahmen und
in der Summe der Bevölkerung für Gesamtsach-
sen deckungsgleich mit der Variante V1 – W1
(„mittlere Bevölkerung, Untergrenze) der 12. ko-
ordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des
Statistischen Bundesamtes.4
Aufbauend auf Variante 1 wird eine Bevölke-
rungsprojektion ausgehend vom Jahr 2030 bis
zum Jahr 2050 für die Landkreise gerechnet.
Um analog zur Variante 1 der 5. Regionalisier-
ten Bevölkerungsprognose auch im Jahr 2050
die Ergebnisse der 12. koordinierten Bevölke-
rungsvorausberechnung zu treffen, wurden
ab 2030 die Annahmen der 12. koordinierten
Bevölkerungsvorausberechnung bezüglich der
Änderung der Lebenserwartung nach Geschlecht,
der Fertilität und der Wanderung zugrundegelegt.
Diese Annahmen beinhalten einen Anstieg der
Lebenserwartung bei Geburt der Männer (Frauen)
um 7,8 (6,8) Jahre gegenüber 2006 / 2008 bis auf
85,0 (89,2) Jahre im Jahr 2060 und eine zusam-
mengefasste Geburtenziffer der Kalenderjahre5
von 1,4. Analog zur 12. koordinierten Bevölke-
rungsvorausberechnung wurde hier aufgrund
der Unmöglichkeit einer genauen Abschätzung
zukünftiger Binnenwanderungssalden ab dem
Jahr 2030 auf eine Modellierung der Binnenwan-
derung sowohl über die Landes- wie auch über
die jeweiligen Kreisgrenzen verzichtet. Einzig der
Wanderungsaustausch mit dem Ausland wurde
bis ins Jahr 2050 als konstant angenommen und
führt zu einer Zuwanderung von jährlich etwa
4000 Personen in den Freistaat Sachsen.
Im Ergebnis entspricht die Summe der Bevöl-
kerung der einzelnen Landkreise im Jahr 2050
exakt der Bevölkerung in Sachsen im Jahr 2050
in der 12. koordinierten Bevölkerungsvorausbe-
rechnung. Trotzdem ist anzumerken, dass alle
Berechnungen sowohl in diesem wie in den fol-
genden Kapiteln Modellcharakter haben.
2.1 Entwicklung der Gesamtbevölkerung
Bei der Entwicklung der Gesamtbevölkerung des
Freistaates Sachsen ist ein deutlicher Rückgang
von 4,15 Mio. Einwohnern im Jahr 2009 auf
3,11 Mio. Einwohner im Jahr 2050 zu erwarten.
Dies entspricht einer Abnahme der Gesamtbe-
völkerung um 25 Prozent.6 Bei den einzelnen
Landkreisen zeichnet sich insgesamt mit Aus-
nahme der Städte Dresden und Leipzig ein recht
ähnliches Bild ab. Die absolute Bevölkerungszahl
beider Städte nimmt bis zum Jahr 2030 in Dres-
den und bis zum Jahr 2020 in Leipzig aufgrund
der positiven Binnenwanderungssalden noch zu.
Danach gehen die absoluten Bevölkerungszah-
len jedoch stetig zurück. Leipzig erreicht im Jahr
2050 beinahe noch die Bevölkerungszahl des
Jahres 2009, während Dresden sogar noch leicht
darüber liegt. Ein detaillierter Blick zeigt, dass die
Bevölkerungsentwicklung bei den Männern in
Stadt und Land durchweg positiver verläuft. So
wächst die Anzahl der männlichen Einwohner in
Tabelle 2.1: Gesamtbevölkerung
Quelle: 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose für den Freistaat Sachsen, eigene Berechnungen.
Region 2009 2020 2030 2050
Bautzen 325.032 288.945 258.332 209.693
Chemnitz 243.089 228.948 212.981 181.608
Dresden 517.052 549.748 552.675 527.672
Erzgebirgskreis 372.390 327.050 288.023 230.247
Görlitz 281.076 246.144 218.565 173.983
Leipzig 269.694 250.552 232.207 192.165
Leipzig Stadt 518.862 538.506 534.131 501.758
Meißen 254.483 233.217 214.222 178.357
Mittelsachsen 332.236 293.606 262.007 214.117
Nordsachsen 208.661 190.142 173.642 142.050
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 253.843 239.045 224.418 189.546
Vogtlandkreis 247.196 217.681 192.493 152.504
Zwickau 345.118 305.626 271.778 219.999
Sachsen 4.168.732 3.909.210 3.635.474 3.113.700
1 Der Altenquotient beschreibt das Verhältnis der mindestens 65-Jährigen zu 100 Personen aus der Bevölkerungsgruppe der 20 bis 64-Jährigen. Ein Altenquotient von 100 bedeutet, dass es genauso viele Personen
mit mindestens 65 Jahren gibt, wie Personen zwischen 20 und 64 Jahren. In Bezug auf die Rentenversicherung oder Pegeversicherung kann der Altenquotient auch als das ungefähre Verhältnis von Beitrags-
zahlern zu Transferempfängern interpretiert werden.
2 Vgl. Statistisches Bundesamt (2011a), S. 27.
3 Für ausführliche Informationen zur 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose, siehe Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (2011a).
4 Zu den einzelnen Annahmen der 12. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung siehe Statistisches Bundesamt (2009).
5 Die zusammengefasste Geburtenziffer eines Kalenderjahres bezeichnet das Verhältnis der Geburten innerhalb eines Jahres relativ zu allen in diesem Kalenderjahr in Deutschland lebenden Frauen im gebärfähigen Alter
zwischen 15 und 49 Jahren.
6 Vgl. Statistisches Bundesamt (2010a).
2. Demographischer Wandel in Sachsen | 9
den Städten Dresden und Leipzig stärker als die
Anzahl der weiblichen Einwohner. Gleiches gilt
für die Landkreise, die mit einer Bevölkerungsab-
nahme bereits ab dem Jahr 2009 rechnen müs-
sen. Auch dort ist die Abnahme der männlichen
Bevölkerung im Schnitt circa 2 Prozentpunkte
niedriger als die der weiblichen Einwohner. Die-
se geschlechtsspezifische Entwicklung hat zwei
wesentliche Ursachen. Zum einen wird in der
12. koordinierten Bevölkerungsvorausberech-
nung die Annahme getroffen, dass es zu einem
Angleichungsprozess der Lebenserwartung bei
Geburt beider Geschlechter kommt. Für Männer
steigt die Lebenserwartung bei Geburt um 7,8
Jahre auf 85 Jahre im Jahr 2060, während die-
jenige der Frauen im gleichen Zeitraum um 6,8
Jahre auf 89,2 Jahre steigt.7 Zum anderen werden
in der 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose
für den Freistaat Sachsen die Binnenwande-
rungsraten zwischen den Bundesländern bis
zum Jahr 2020 als konstant angenommen und
sinken erst im Anschluss bis zum Jahr 2030 auf
2.2 Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Angesichts der zu untersuchenden Themen sind
vor allem die Altersgruppen der über 65-Jähri-
gen von großer Bedeutung. Daher widmet sich
dieser Abschnitt speziell der Entwicklung dieser
Altersgruppen.
Im Jahr 2009 lagen die Altenquotienten in fast
allen Landkreise zwischen 35 und 45 und da-
mit dicht beieinander. Drei Ausreißer (vgl. Ab-
bildung 2.1) sind bemerkenswert. So verfügten
die Städte Dresden und Leipzig aufgrund der
Binnenwanderungsstrukturen über eine relativ
junge Bevölkerungsstruktur, während Chem-
nitz und der Landkreis Görlitz bereits 2009 eine
relativ alte Bevölkerungsstruktur aufwiesen.
Abbildung 2.2 zeigt, wie sich bis zum Jahr 2030
die Unterschiede zwischen den Städten Leipzig
und Dresden und den Landkreisen verfestigen.
Dies geht einher mit einem weiteren Anstieg
des Altenquotienten in allen Landkreisen, der
allerdings regional recht unterschiedlich aus-
fällt. So liegt der Altenquotient in den Städten
Leipzig und Dresden im Jahr 2030 weiterhin
noch unter 50, während er im Landkreis Gör-
litz, im Vogtlandkreis und im Erzgebirgskreis
bereits zwischen 80 und 90 liegt. Die geringste
Veränderung beim Altenquotienten verzeichnet
Chemnitz. Im Jahr 2009 hatte Chemnitz mit 45,6
zwar den höchsten Altenquotienten, während
die Stadt im Jahr 2030 mit einem Altenquoti-
enten von 66,8 eher im unteren Mittelfeld liegt.
Dieser Trend setzt sich bis zum Jahr 2050 fort.
Dann weisen nur noch die Städte Dresden und
Leipzig einen niedrigeren Altenquotienten auf.
Mit Ausnahme der drei kreisfreien Städte ver-
doppelt sich der Altenquotient bis zum Jahr
2050 im Vergleich zum Jahr 2009 im Durch-
schnitt etwa.
Der Grund ist die Entwicklung der absoluten
Zahl der Einwohner, welche mindestens 65
7 Vgl. Statistisches Bundesamt (2009), S. 30.
8 Vgl. Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (2010), S. 7.
null ab. Da in der Vergangenheit mehr Frauen als
Männer aus Sachsen abgewandert sind und der
Wanderungssaldo insgesamt negativ war,8 wird
dieser Trend bis 2030 fortgeschrieben und führt
somit zu einer stärkeren Abnahme der weiblichen
Bevölkerung. Wie Tabelle 2.1 zu entnehmen ist,
werden der Erzgebirgskreis, der Vogtlandkreis
und die Landkreise Görlitz, Zwickau und Mittel-
sachsen bis zum Jahr 2050 die stärksten relati-
ven Bevölkerungsrückgänge mit etwa 40 Prozent
verzeichnen.
Abbildung 2.1: Altenquotient im Jahr 2009
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
Abbildung 2.2: Altenquotient im Jahr 2030
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
10 | 2. Demographischer Wandel in Sachsen
Tabelle 2.2: Altenquotient
Region 2009 2020 2030 2050
Bautzen 41 54 76 89
Chemnitz 46 58 67 70
Dresden 36 39 44 54
Erzgebirgskreis 41 60 80 88
Görlitz 45 59 83 90
Leipzig 39 51 71 87
Leipzig Stadt 36 39 45 60
Meißen 42 53 72 85
Mittelsachsen 43 56 75 85
Nordsachsen 38 51 74 89
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 42 53 68 79
Vogtlandkreis 45 60 82 90
Zwickau 44 58 78 85
Sachsen 40 51 65 75
Quelle: 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose für den Freistaat Sachsen, eigene Berechnungen.
Jahre alt sind. In fast allen Landkreisen steigt
diese sowohl bei den Männern wie auch bei den
Frauen bis zum Jahr 2030 und nimmt dann bis
zum Jahr 2050 wieder ab. Gleichzeitig nimmt
die Anzahl der unter 65-Jährigen in fast allen
Landreisen ab dem Jahr 2009 kontinuierlich ab,
was den Anstieg des Altenquotienten zusätzlich
verschärft. Nur die Städte Dresden und Leipzig
bleiben von dieser Entwicklung ausgenommen.
Allerdings kommt es auch zu Altersstruktur-
verschiebungen innerhalb der Gruppe der über
65-Jährigen. Die Anzahl der 65- bis 79-Jäh-
rigen nimmt zum Beispiel in Sachsen von
776.001 Personen im Jahr 2009 auf 730.288
Personen im Jahr 2020 ab, um dann bis zum
Jahr 2030 wieder deutlich auf 826.965 Perso-
nen zu steigen. Ursache dafür sind vor allem
die nachrückenden Baby-Boomer Jahrgänge.
Bis zum Jahr 2050 allerdings sinkt die Anzahl
der 65- bis 79-Jährigen in Sachsen wieder auf
622.800 Personen ab. Diese Entwicklung in der
Altersgruppe der 65- bis 79-Jährigen betrifft
fast alle Landkreise. Eine Ausnahme bilden wie-
der Dresden und Leipzig, da für diese Städte
eine positive Zuwanderung vor allem in den
Altersgruppen unter 65 bis zum Jahr 2030 an-
genommen wird; daher verzeichnen sie ab dem
Jahr 2020 in dieser Altersgruppe wieder einen
durchgehenden Zuwachs bis zum Jahr 2050.
Für die in den folgenden Kapiteln betrachteten
Entwicklungen im Bereich der Pflege ist jedoch
die Altersgruppe der mindestens 80-Jährigen
von besonderem Interesse, da in dieser Alters-
gruppe die Pflegeprävalenzen9 am höchsten
sind.10
Wie den Tabellen A.2 und A.3 im Anhang zu
entnehmen ist, entwickelt sich auch die Anzahl
der mindestens 80-Jährigen geschlechtsspezi-
fisch. Während sich die Anzahl der mindestens
80-jährigen Frauen in Sachsen bis zum Jahr
2050 nicht einmal verdoppelt, verdreifacht
sich die Anzahl der mindestens 80-jährigen
Männer bis zum Jahr 2050 nahezu. In einigen
Landkreisen, wie beispielsweise Nordsachsen
und Leipzig aber auch in den Städten Dresden
und Leipzig steigt die Anzahl der mindestens
80-jährigen Männer sogar auf mehr als das
Dreifache. In anderen Landkreisen wie dem
Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Zwickau und
der Stadt Chemnitz findet dagegen der Anstieg
der mindestens 80-jährigen Männer deutlich
gedämpfter statt.
Die größte relative Zunahme der mindes-
tens 80-Jährigen beider Geschlechter findet
Abbildung 2.3: Altenquotient im Jahr 2050
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
aber bereits in den nächsten Jahren bis 2020
statt. Während sich die Anzahl der mindestens
80-Jährigen in Sachsen insgesamt bis zum Jahr
2050 verdoppelt, findet bis 2020 bereits eine
Zunahme um 50 Prozent statt. Zwischen 2020
und 2030 stagniert die Zahl der mindestens
80-Jährigen in den meisten Landkreisen nahe-
zu, um dann in den zwei Jahrzehnten zwischen
dem Jahr 2030 und dem Jahr 2050 noch einmal
deutlich zuzulegen.
Die größte Zunahme der mindestens 80-jäh-
rigen Bevölkerung verzeichnen die Landkreise
Leipzig und Nordsachsen mit einer Zunahme
um etwa 140 Prozent bis zum Jahr 2050, wäh-
rend der Zuwachs mit 70 bis 80 Prozent im
Erzgebirgskreis, im Landkreis Zwickau und der
Stadt Chemnitz deutlich gemäßigter ausfällt
(vgl. Tabelle A.1). Insgesamt verschiebt sich die
Bevölkerungsstruktur der einzelnen Landkreise
durch die Zunahme der mindestens 65-Jähri-
gen bei gleichzeitiger Abnahme der erwerbstä-
tigen Bevölkerungsgruppe deutlich in Richtung
der älteren Bevölkerungsgruppen.
Allerdings verstärken sich auch die Unter-
schiede zwischen den einzelnen Landkreisen.
In Abbildung 2.4 wird deutlich, dass die Un-
terschiede im Jahr 2009 beim Anteil der min-
destens 80-Jährigen an der Bevölkerung noch
Die Pegeprävalenz bezeichnet das Verhältnis von Pegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung im entsprechenden Alter und kann somit als die Wahrscheinlichkeit in diesem Alter pegebedürftig zu sein interpretiert
werden.
10 Statistisches Bundesamt (2011b), S. 8.
2. Demographischer Wandel in Sachsen | 11
9
relativ gering sind. Im Jahr 2050 ist die Dispa-
rität jedoch evident. In den Städten Leipzig und
Dresden verdoppelt sich aufgrund ihrer Bevöl-
kerungs- und Wanderungsstruktur der Anteil
der mindestens 80-Jährigen bis zum Jahr 2050,
während er sich in den Landkreisen Bautzen,
Leipzig, Nordsachsen und dem Vogtlandkreis
mehr als verdreifacht.11 Die mindestens 80-Jäh-
rigen stellen damit im Jahr 2050 im Landkreis
Görlitz und dem Vogtlandkreis über ein Fünftel
der Gesamtbevölkerung, während sie in den
Städten Dresden und Leipzig nur einen Anteil
von knapp über 10 Prozent stellen.
Abbildung 2.4: Anteil der mindestens 80-Jährigen an der Gesamtbevölkerung im Jahr 2009
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
Abbildung 2.5: Anteil der mindestens 80-Jährigen an der Gesamtbevölkerung im Jahr 2050
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
2.3 Zusammenfassung
In den vorangegangenen Abschnitten wur-
de deutlich, dass auch dem Freistaat Sachsen
bedeutende demographische Veränderungen
bevorstehen. Über diesen Befund hinaus konn-
ten signifikante Disparitäten zwischen den bei-
den Großstädten Dresden und Leipzig und den
Landkreisen identifiziert werden. Wichtig für
die Fragestellungen dieser Studie ist, dass sich
neben dem Bevölkerungsrückgang in einem
Großteil der Landkreise auch eine Verschiebung
der Altersstruktur der Bevölkerung zugunsten
älterer Bevölkerungsgruppen vollzieht. Nur die
Städte Dresden und Leipzig sind von diesen
Entwicklungen nicht oder nur in abgeschwäch-
ter Form betroffen. Allerdings wird sich auch
dort die absolute Anzahl älterer Menschen
– insbesondere der mindestens 80-Jährigen –
deutlich erhöhen.
11 Vgl. Abbildung 2.5.
12 | 2. Demographischer Wandel in Sachsen
3. Auswirkungen auf die Pflege
Wie im vorangegangenen Kapitel gezeigt wur-
de, ist in den nächsten Jahrzehnten mit einer
deutlichen Alterung der Bevölkerung in allen
Landkreisen zu rechnen. Insbesondere die
deutliche Zunahme der Bevölkerungsgruppe
der mindestens 80-Jährigen wird erhebliche
Auswirkungen auf die Entwicklung der Pfle-
gefälle und auf das Verhältnis der einzelnen
Pflegearten zueinander haben. In diesem Ka-
pitel werden nun verschiedene Pflegeszenari-
en untersucht, die die Entwicklung der Pfle-
gefallzahlen und die Veränderung der Anteile
der verschiedenen Pflegeformen untersuchen.
Im Anschluss wird der zukünftige Bedarf an
stationären Pflegeheimplätzen in den einzel-
nen Landkreisen und kreisfreien Städten auf
Grundlage der verschiedenen Szenarien quan-
tifiziert.
Als Ausgangspunkt für diese Szenarien dienen
die altersspezifischen Pflegeprävalenzen des
Jahres 2009 für Gesamtsachsen, da die Anzahl
der Pflegefälle in einigen Landkreisen zu ge-
ring war, um hieraus verlässliche kreisspezifi-
sche Pflegeprävalenzen zu generieren.12 Dieser
Vorgehensweise unterliegt implizit die Annah-
me, dass sich die Wahrscheinlichkeit pflege-
bedürftig zu werden, zwischen den einzelnen
Landkreisen nicht signifikant unterscheidet.
Im folgenden Status Quo Szenario wird davon
ausgegangen, dass die altersspezifischen Pfle-
geprävalenzen in Sachsen in Zukunft konstant
bleiben und somit den Pflegeprävalenzen des
Jahres 2009 entsprechen. Diese Annahme
ist nicht unumstritten, da die Auswirkungen
einer steigenden Lebenserwartung auf die
altersspezifischen Pflegeprävalenzen in der
Wissenschaft unterschiedlich bewertet wer-
den. Die Medikalisierungsthese beispielswei-
se geht Reinform davon aus, dass durch den
medizinisch-technischen Fortschritt vor allem
ältere kranke Menschen länger leben und
somit die hinzugewonnen Jahre an Lebens-
erwartung zu einem Großteil pflegebedürftig
verbracht werden, was einen Anstieg der Prä-
3.1 Status Quo Szenario
Im Folgenden wird – aufsetzend auf die in
Kapitel 2 erläuterte Bevölkerungsentwicklung
– untersucht, wie sich die Annahme konstan-
ter Pflegeprävalenzen auf die zu erwartende
Anzahl an Pflegefällen im Freistaat Sachsen
auswirkt.
Bei konstanten altersspezifischen Pflegepräva-
lenzen ist ein Anstieg der Pflegefälle in Sach-
sen um 71 Prozent ausgehend vom Jahr 2009
bis zum Jahr 2050 zu erwarten. Im Vergleich
zu Gesamtdeutschland fällt dieser Anstieg
aber deutlich geringer aus, denn dort nimmt
bei konstanten Pflegeprävalenzen die Anzahl
der Pflegefälle bis zum Jahr 2050 um 91 Pro-
zent zu16. Dies mag zum einen daran liegen,
dass in Sachsen der demographische Wandel
bereits relativ weit fortgeschritten ist und sich
daher bereits ein größerer Teil der Bevölkerung
in einem Alter mit höheren Pflegeprävalen-
zen befindet. Zeitgleich nimmt die Anzahl der
Bevölkerung unter 65 Jahren in den nächsten
Jahrzehnten deutlich ab, daher rücken insge-
samt weniger Personen in die Altersgruppen
mit höheren Pflegeprävalenzen nach.
Wie in Tabelle 3.1 zu sehen ist, findet die
größte Dynamik im Hinblick auf die Pflege-
fallzahlen bereits in den nächsten Jahren
statt. Während die Zunahme der Anzahl der
Pflegefälle gegenüber dem Jahr 2009 bis zum
Jahr 2020 bereits 28 Prozent beträgt, steigt
sie bis zum Jahr 2030 auf 46 Prozent und bis
zum Jahr 2050 auf die bereits oben erwähn-
ten 71 Prozent. Bis zum Jahr 2030 sind also
bereits zwei Drittel der Zunahme an Pflege-
fällen zu erwarten, während für Gesamt-
deutschland bis zum Jahr 2030 nur rund die
Hälfte der erwarteten Zunahme an Pflegefäl-
len zu verzeichnen sein dürfte.17
valenzen zur Folge hätte.13 Fries (1980) geht
in seiner Kompressionsthese hingegen davon
aus, dass das Morbiditätsrisiko vom Todeszeit-
punkt abhängt und sich dementsprechend mit
einer steigenden Lebenserwartung in ein hö-
heres Alter verschiebt, was zu einer Abnahme
der altersspezifischen Pflegeprävalenzen füh-
ren würde. Welche dieser Thesen zutrifft, ist
noch umstritten, da für jede dieser drei The-
sen empirische Befunde vorliegen. Allerdings
deutet die Mehrzahl der empirischen Unter-
suchungen auf ein Zutreffen der Status Quo
Hypothese bzw. einer leichten Kompressions-
these – also leicht sinkende Pflegeprävalenzen
– hin.1 4 Aus diesem Grund wird in Abschnitt
3.2 ein Ausblick auf die Entwicklungen in der
Pflege bei Annahme sinkender Pflegequoten
gegeben. Da aber zugleich eine Abnahme der
informellen Pflegearrangements15 in Zukunft
sehr wahrscheinlich ist, wird in Abschnitt 3.3
auf Basis des Status Quo Szenario untersucht,
wie sich dies auf die Nachfrage nach profes-
sioneller Pflege im Freistaat Sachsen auswirkt.
Analog zur Bevölkerungsentwicklung wird
auch der Zuwachs an Pflegefällen in den
einzelnen Landkreisen recht unterschiedlich
ausfallen. So werden Görlitz und Zwickau
aufgrund der relativ geringen Zunahme der
mindestens 80-Jährigen mit 5,6 bzw. 7,6 Pro-
zent bis zum Jahr 2020 einen eher margina-
len Zuwachs an Pflegefällen zu verzeichnen
haben, während Dresden mit einem Zuwachs
von 65 Prozent rechnen muss.18 Dieser sehr
deutliche Zuwachs resultiert neben der im
Vergleich stärksten Zunahme an mindestens
80-Jährigen auch aus der Tatsache, dass
Dresden verglichen mit der Stadt Leipzig im
Jahr 2009 von einem relativ niedrigen Niveau
an Pflegefällen aus startete. Die restlichen
Landkreise werden bis zum Jahr 2020 von
einer Zunahme der Pflegefälle zwischen 20
und 40 Prozent ausgehen können. Diese re-
gionalen Unterschiede bleiben auch bis zum
12 Bei einer Verwendung der kreisspezischen Prävalenzen wären aufgrund der geringen Stichprobe sehr wahrscheinlich einmalige Ausreißer in den einzelnen Kreisen über den kompletten Projektionszeitraum von knapp
40 Jahren in die Zukunft übertragen worden, während sich ein Teil dieser Effekte über alle Kreise vermutlich ausgleicht. So liegt zum Beispiel die aus den Werten des Jahres 2009 gebildete Wahrscheinlichkeit eines
über 95-jährigen Mannes pegebedürftig zu sein in Chemnitz bei 43,6 Prozent, während sie in Nordsachsen bei 82,6 Prozent liegt.
13 Vgl. hierzu ausführlich Verbrugge (1984).
14 Für einen Überblick über die Ergebnisse verschiedener empirischer Studien zu diesem Thema siehe Hackmann und Moog (2009), für die Entwicklung der altersspezische Pegeprävalenzen in Deutschland von 1999
bis 2007 vergleiche Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2010), S. 27 und für die Entwicklung der Prävalenzen im Zeitraum 2000 bis 2009 vergleiche Häcker und Hackmann (2010).
15 Unter informeller Pege versteht man die nicht professionelle Versorgung von Pegebedürftigen durch Angehörige, Nachbarn und andere Privatpersonen im Gegensatz zu formeller Pege, welche durch professionelles
Pegepersonal erbracht wird. Warum eine Abnahme dieser sehr wahrscheinlich ist, wird
16 Vgl. hierzu ausführlich Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2010) und Statistisches Bundesamt (2011d).
17 Vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2010), S. 29f.
18 Die jeweils berechneten absoluten Pegefallzahlen, welche diesen relativen Zuwächsen zugrunde liegen, nden sich in Tabelle A.5 im Anhang.
3. Auswirkungen auf die Pflege | 13
Tabelle 3.1: Pflegefälle bei konstanten Pflegequoten
Region 2009 2020 2030 2050
Bautzen 10.046 13.034 14.530 17.616
Chemnitz 7.767 10.549 12.240 12.639
Dresden 12.097 19.973 23.864 27.243
Erzgebirgskreis 13.525 15.015 16.595 19.477
Görlitz 11.204 11.835 13.050 15.245
Leipzig 8.433 10.595 12.359 15.617
Leipzig Stadt 14.214 20.013 23.331 27.688
Meißen 7.577 10.285 11.704 14.157
Mittelsachsen 10.676 13.454 14.757 17.499
Nordsachsen 6.872 8.195 9.351 11.959
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 7.669 10.409 12.168 14.131
Vogtlandkreis 7.920 10.423 11.739 13.336
Zwickau 13.431 14.457 16.202 18.195
Sachsen 131.431 168.237 191.890 224.805
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, eigene Berechnungen.
Tabelle 3.2: Zunahme der Pflegefälle in Sachsen nach Geschlecht – Status Quo Szenario
2020 2030 2050
männlich 37 62 99
weiblich 24 39 58
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, eigene Berechnungen.
Tabelle 3.3: Pflegestufenanteile in Prozent – Status Quo Szenario
2009 2020 2030 2050
Pflegestufe I 54,4 54,2 53,5 52,8
Pflegestufe II 34,8 35,3 36,1 36,9
Pflegestufe III 10,8 10,4 10,4 10,3
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, eigene Berechnungen.
Jahr 2030 erhalten. Während Dresden bis
zum Jahr 2030 eine Zunahme der Pflegefälle
um 97 Prozent gegenüber 2009 verzeichnet,
erhöht sich die Anzahl der Pflegefälle in den
Landkreisen Görlitz und Zwickau bis zum Jahr
2030 nur um rund 20 Prozent. In fast allen
anderen Landkreisen ist jedoch ein Zuwachs
der Pflegefälle bis zum Jahr 2030 zwischen 35
und 60 Prozent zu verzeichnen.
Auch über das Jahr 2030 hinaus wird die An-
zahl der Pflegefälle in allen Landkreisen wei-
ter ansteigen. Allerdings fällt der Anstieg der
Pflegefallzahlen in den Landkreisen in diesem
Zeitraum recht unterschiedlich aus. So fin-
det im Landkreis Görlitz der größere Teil des
Zuwachses an Pflegefällen erst zwischen den
Jahren 2030 und 2050 statt, da in diesen zwei
Jahrzehnten die Bevölkerungsgruppe der
mindestens 80-Jährigen noch einmal deutlich
zunimmt. Bis zum Jahr 2030 steigt die An-
zahl der Pflegefälle um 16 Prozent, um dann
bis zum Jahr 2050 mit 36 Prozent gegenüber
2009 einen maximalen Zuwachs zu erreichen.
In Chemnitz allerdings steigt die Anzahl der
Pflegefälle bis zum Jahr 2030 um 57 Prozent
auf 12.240 und bleibt dann bis zum Jahr 2050
nahezu konstant. Auch in Dresden findet die
größte Dynamik bis zum Jahr 2030 statt.
Hier verdoppelt sich die Anzahl der Pflege-
fälle bis zum Jahr 2030 nahezu, um dann im
Jahr 2050 mit einem Zuwachs von „nur“ 125
Prozent gegenüber dem Jahr 2009 den Höhe-
punkt zu erreichen.
Insgesamt fällt der Zuwachs an Pflegefällen
bei den Männern aufgrund der in Abschnitt
2.2 skizzierten Entwicklungen und Annah-
men deutlich höher aus als bei den Frauen.
So nimmt in Sachsen bis zum Jahr 2030 die
Anzahl der männlichen (weiblichen) Pfle-
gebedürftigen um 62 Prozent (39 Prozent)
bzw. bis zum Jahr 2050 um 99 Prozent (58
Prozent) zu. Der Anteil männlicher Pflegefälle
an allen Pflegefällen steigt aus diesem Grund
ausgehend von 32 Prozent im Jahr 2009 auf
37,4 Prozent im Jahr 2050 an.
Darüber hinaus lässt sich auch eine Verschie-
bung der Anteile der jeweiligen Pflegearten
bereits bei Annahme konstanter altersspezifi-
scher Pflegeprävalenzen beobachten.
So nehmen die stationär und ambulant pro-
fessionell versorgten Pflegefälle deutlich
stärker zu als die informell gepflegten Pfle-
gegeldempfänger. Zwar steigen im Freistaat
Sachsen bis zum Jahr 2020 die ambulant pro-
fessionell und stationär versorgten Pflegefäl-
le noch im etwa gleichen Verhältnis an (32
und 34 Prozent), bis 2050 jedoch verursacht
die zunehmende Alterung der Bevölkerung
einen stärkeren Aufwuchs der stationären
Pflegefälle im Verhältnis zu den ambulant
professionell versorgten Pflegefällen (96 ge-
genüber 80 Prozent).
Demgegenüber steht ein Anstieg der Pflege-
geldempfänger um nur rund 69 Prozent bis
zum Jahr 2050. Dies ist darauf zurückzu-
führen, dass Pflegegeldempfänger vor allem
am Beginn der Pflegebedürftigkeit – also in
einem eher jüngeren Alter zu finden sind –
während ihr Anteil an allen Pflegefällen mit
zunehmendem Alter zugunsten der professi-
onellen Versorgungsarten abnimmt.
Waren im Jahr 2009 in Sachsen noch 57 Pro-
zent aller Pflegebedürftigen mindestens 80
Jahre alt, so erhöht sich der Anteil der min-
destens 80-jährigen an allen Pflegefällen bis
zum Jahr 2030 auf 70 Prozent und bis zum
Jahr 2050 auf 79,4 Prozent.
Erwartungsgemäß ist auch diese Entwicklung
von der bestehenden Bevölkerungsstruktur
der einzelnen Landkreise abhängig. So ver-
zeichnen der Erzgebirgskreis und die Land-
kreise Görlitz, Leipzig und Zwickau bei einem
insgesamt eher gemäßigten Zuwachs an
Gesamtpflegefällen die mit Abstand höchs-
ten Zuwachsraten bei den stationären Pfle-
gefällen. Im Gegensatz dazu weisen die von
der Bevölkerungsstruktur her relativ „jungen“
Städte Dresden und Leipzig sowie der Land-
kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bis
zum Jahr 2020 bzw. 2030 die höchsten Zu-
wachsraten für Pflegegeldempfänger und
ambulant professionell versorgten Pflegefälle
auf. Bis zum Jahr 2050 schwächt sich dieser
Abstand mit der fortschreitenden Alterung
der Bevölkerung dann aber wieder ab (vgl.
Tabelle A.5).
Insgesamt nimmt der Anteil der ambulant
professionell versorgten Pflegefälle in Sach-
sen nur leicht von 28,2 Prozent im Jahr 2009
auf knapp 30 Prozent im Jahr 2050 zu, wäh-
rend der Anteil der stationären Pflege deut-
lich zunimmt (von 33 Prozent im Jahr 2009
14 | 3. Auswirkungen auf die Pflege
Abbildung 3.1: Zuwachs an Pflegefällen bis zum Jahr 2030 – Status Quo Szenario
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, eigene Berechnungen
auf 37,8 Prozent im Jahr 2050 (vgl. Abbildung
3.3)). Dies korrespondiert mit einem Rück-
gang des Anteils der Pflegegeldempfänger
von 38,8 Prozent im Jahr 2009 auf 32,4 Pro-
zent im Jahr 2050.
Die Aufteilung der einzelnen Pflegestufen
hingegen bleibt in Sachsen in diesem Szena-
rio über den gesamten Projektionszeitraum
nahezu konstant (vgl. Tabelle 3.3).
Abbildung 3.2: Zuwachs an Pflegefällen bis zum Jahr 2050 – Status Quo Szenario
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, eigene Berechnungen
Abbildung 3.3: Anteile der Pflegearten – Status Quo Szenario
100
80
60
40
20
0 2009 2020 2030 2050
Jahr
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, eigene Berechnungen
Pflegegeld
ambulant
stationär
3. Auswirkungen auf die Pflege | 15
Tabelle 3.4: Pflegefälle bei sinkenden Pflegequoten
Region 2009 2020 2030 2050
Bautzen 10.046 12.474 13.345 15.124
Chemnitz 7.767 10.092 11.239 10.874
Dresden 12.097 19.138 21.977 23.620
Erzgebirgskreis 13.525 14.364 15.249 16.688
Görlitz 11.204 11.321 11.978 13.075
Leipzig 8.433 10.145 11.361 13.425
Leipzig Stadt 14.214 19.177 21.490 23.979
Meißen 7.577 9.844 10.752 12.169
Mittelsachsen 10.676 12.872 13.556 15.024
Nordsachsen 6.872 7.846 8.594 10.271
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 7.669 9.442 11.178 12.158
Vogtlandkreis 7.920 9.971 10.777 11.438
Zwickau 13.431 13.830 14.876 15.620
Sachsen 131.431 160.515 176.370 193.466
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, eigene Berechnungen.
Abbildung 3.4: Vergleich Status Quo Szenario und Kompressionsszenario für Sachsen
240.0000
200.000
160.000
efälle
120.000
Pfleg
80.000
Status Quo
Szernario
40.000 Kompressions-
2009 2020 2030 2040 2050 szenario
Jahr
Quelle: Statistisches La ndesamt Sac hsen, eigene Berechnungen.
3.2 Kompressionsszenario
Die Auswirkungen der steigenden Lebenser-
wartung auf die zukünftige Pflegebedürftigkeit
können – wie am Anfang dieses Kapitels bereits
diskutiert – nicht genau vorausgesagt werden.
Da aber über die letzten Jahre in Deutschland
eher ein Trend zu leicht sinkenden Pflegequoten
zu beobachten war19, sollen in diesem Abschnitt
die Auswirkungen der Kompressionsthese, d.h.
von sinkenden Pflegequoten der Annahme kons-
tanter Pflegeprävalenzen (vgl. Abschnitt 3.1) ge-
genüber gestellt werden. Das folgende Kompres-
sionsszenario beruht auf Szenario 2 in Hackmann
und Moog (2009). Diese Entwicklungen werden
außerdem auf die Bevölkerungsgruppe der min-
destens 65-Jährigen beschränkt, da in den jün-
geren Altersgruppen die Pflegebedürftigkeit mit
hoher Wahrscheinlichkeit andere Ursachen als
den reinen Alterungsprozess hat und somit von
einem Zugewinn an Restlebenserwartung nicht
beeinflusst werden dürfte.
Die Auswirkungen dieser Annahmen auf die Prä-
valenzen ergibt eine deutlich geringere Zunah-
me an Pflegefällen gegenüber dem Status Quo
Szenario. Erhöht sich die Anzahl der Pflegefälle
im Status Quo Szenario bis zum Jahr 2030 (bis
zum Jahr 2050) noch auf 191.890 (224.805), so
führt die Annahme von sinkenden Pflegequoten
bis zum Jahr 2030 zu einer Dämpfung des An-
stieges der Pflegefälle auf 176.370 (193.466). Das
Maximum an Pflegefällen im Jahr 2050 im Kom-
pressionsszenario entspricht ziemlich genau der
Anzahl der Pflegefälle im Status Quo Szenario im
Jahr 2030. Bis zum Jahr 2050 steigen demnach
bei Annahme von Kompression die Pflegefälle
um 47,1 Prozent gegenüber 71 Prozent im Status
Quo Szenario, was eine um ein Drittel verringerte
Zunahme an Pflegefällen bedeutet. Von der Rela-
tion entsprechen diese Ergebnisse dem Ergebnis
des Statistischen Bundesamtes für Deutschland
mit einer Zunahme der Pflegefälle ausgehend
vom Jahr 2007 bis zum Jahr 2050 im Status Quo
Szenario von 100 Prozent und im Kompressions-
szenario von 67 Prozent.20
Allerdings wird sich der Unterschied zwischen
Status Quo- und Kompressionsszenario erst im
Lauf der Zeit stärker ausprägen, nämlich dann,
wenn sich die Erhöhung der Lebenserwartung
deutlich auswirkt (vgl. hierzu Abbildung 3.4). So
liegen die Zuwachsraten bis zum Jahr 2020 mit
22 Prozent auf 160.515 Pflegefälle im Kompres-
sionsszenario und mit 28 Prozent auf 168.237
Pflegefälle im Status Quo Szenario noch relativ
dicht beieinander; die Schere „öffnet“ sich erst in
den Jahren danach.
Dieser Befund – sinkende Pflegequoten führen
erst im Zeitverlauf zu einer deutlichen Verringe-
rung der Anzahl der Pflegefälle im Vergleich zum
Status Quo Szenario – hat auch zur Folge, dass
der Rückgang in den einzelnen Landkreisen sehr
unterschiedlich ausgeprägt ist. Daher profitieren
von einem geringeren Anstieg der Pflegefälle vor
allem diejenigen Landkreise, die erst zwischen
den Jahren 2030 und 2050 einen starken Anstieg
der Pflegefälle im Basisszenario erwarten. Dies
trifft vor allem auf den Erzgebirgskreis sowie die
Landkreise Görlitz und Zwickau zu (vgl. Abbil-
dung 3.5), in denen die Anzahl der Pflegefälle bei
sinkenden Pflegequoten nur etwa die Hälfte der
Zunahme im Status Quo Szenario beträgt. In den
Städten Dresden und Leipzig sowie den Land-
kreisen Meißen und Sächsische Schweiz – Ost-
erzgebirge nehmen die Pflegefallzahlen bereits
in den Jahren bis 2030 stark zu, so dass sie von
sinkenden Pflegequoten nicht im selben Ausmaß
profitieren wie die zuvor genannten Landkreise.
So erhöhen sich zum Beispiel in Dresden – ins-
19 Mit der Anwendung der Altersstandardisierung, einer Übertragung der jeweiligen Pegequoten in den Beobachtungsjahren auf die Bevölkerung des Basisjahres 1999, wurde die absolute Zahl der Pegebedürftigen
unabhängig von der Bevölkerungsstruktur über die Jahre vergleichbar gemacht und es ergab sich eine leichte Abnahme der Pegebedürftigen um ein Prozent von 1999 bis 2007 (Vgl. Statistische Ämter des Bundes
und der Länder (2010), S. 27). Da der Beobachtungszeitraum allerdings nur 9 Jahre betrug, kann nicht mit letzter Gewissheit davon ausgegangen werden, dass die Pegequoten auch in Zukunft sinken werden. Zumal
Häcker und Hackmann (2010) argumentieren, dass sich in den letzten Jahren die Einstufungspolitik betreffend der Pegestufen geändert hat.
20 Vgl. hierzu Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2010), S. 20.
16 | 3. Auswirkungen auf die Pflege
Abbildung 3.5: Zunahme der Pflegefälle bis zum Jahr 2050 – Kompressionsszenario
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, eigene Berechnungen
k
e
li
e
f
a
s
3.3 Heimsogszenario
In den vorangegangen beiden Abschnitten
wurden die Auswirkungen von unterschiedli-
chen Annahmen bezüglich der Entwicklung der
Pflegeprävalenzen skizziert. Dieser Abschnitt
widmet sich nun, ausgehend von konstanten
Pflegequoten, einem Szenario, das eine Ver-
schiebung innerhalb der Pflegearten postuliert
– weg von informeller Pflege21 durch Ange-
hörige hin zu professionellen ambulanten wie
stationären Pflegeleistungen. Diese Entwick-
lung wird im Folgenden als Heimsog-Effekt
bezeichnet.
Mehrere Aspekte lassen diese Verschiebung in-
nerhalb der Pflegearten in nächster Zeit realis-
tisch erscheinen. Informelle Pflege wird heut-
zutage zu knapp 75 Prozent von Frauen und
insgesamt hauptsächlich von den Eltern, dem
Partner, den Kindern und der Schwiegertochter
geleistet,22 von denen etwa 72 Prozent nicht
erwerbstätig sind23. Diese Anzahl an informel-
len Pflegepersonen wird bei einer zukünftig
stark steigenden Anzahl an Pflegebedürftigen
nicht ausreichen, um den heutigen Anteil von
38,8 Prozent ausschließlich informell gepfleg-
ter Pflegefälle24 aufrechtzuerhalten. Zudem ist
dieser Anteil in Sachsen, verglichen mit einem
Anteil an ausschließlich durch Angehörige ge-
pflegten Pflegebedürftigen von 45,6 Prozent
in Gesamtdeutschland,25 bereits heute relativ
gering und wird aller Vorrausicht nach auch in
Zukunft weiter abnehmen.
Hierfür gibt es mehrere Gründe. So wird, be-
dingt durch den demographischen Wandel im
Allgemeinen und den niedrigen Geburtenra-
ten im Besonderen, pro Pflegefall die Anzahl
der Kinder, welche informelle Pflege erbringen
könnten, abnehmen. Verstärkend kommt hinzu,
dass infolge einer Abnahme der Bevölkerung
im erwerbsfähigen Alter,26 die Erwerbsquoten
vor allem der Frauen ab 40 steigen werden27
und somit auch der Anteil der Kinder und
Schwiegerkinder zurückgeht, die informelle
Pflege leisten können.
Dieser Effekt wird in Sachsen im Vergleich zu
den alten Bundesländern allerdings geringer
sein, da die Erwerbsquoten der Frauen in Sach-
sen bereits deutlich über dem Bundesdurch-
gesamt von der größten relativen Zunahme an
Pflegefällen betroffen – die Pflegefälle trotz sin-
ender Pflegequoten immer noch um 95 Prozent
gegenüber dem Jahr 2009. Verglichen mit einer
Zunahme um 125 Prozent im Status Quo Sze-
nario bringt hier das Kompressionsszenario nur
ine Reduzierung des Zuwachses um knapp ein
Viertel.
Da diesen Berechnungen die Annahme zugrunde
egt, dass sich die Prävalenzen jeder Pflegeart
ntsprechend um den selben Faktor gemäß der
gestiegenen Restlebenserwartung in ein höheres
Alter verschieben, ändern sich auch die Anteile
der einzelnen Pflegearten an den Gesamtpflege-
ällen verglichen mit dem Basisszenario (Status
Quo) bis zum Jahr 2050 nur marginal um maxi-
mal 0,5 Prozentpunkte. Auch die Aufteilung der
Pflegefälle auf die einzelnen Pflegestufen bleibt
nalog zum Status Quo Szenario annähernd kon-
tant – auch gegenüber dem Basisjahr 2009.
schnitt und auch über dem Durchschnitt der
Neuen Bundesländer liegen.28 Auf der anderen
Seite wird der Heimsogeffekt in Sachsen durch
den negativen Wanderungssaldo der Frauen29
zusätzlich verstärkt werden, sofern dieser auch
in Zukunft zu beobachten ist.
Auch die Entwicklung der Haushalts- und Fa-
milienstrukturen wird zu einer Verringerung
des informellen Pflegepotentials führen, da in
der Vergangenheit der Anteil an Einpersonen-
haushalten deutlich gestiegen ist und dieser
Trend sich sehr wahrscheinlich auch in Zukunft
fortsetzen wird.30 Einen noch stärkeren Effekt
dürfte aber die zukünftige Zunahme des An-
teils der männlichen wie der weiblichen Allein-
stehenden31 haben, da Alleinstehende weder
Partner noch Schwiegerkinder haben, die infor-
melle Pflege leisten könnten.
Um diese Verschiebung hin zu professionellen
Pflegeleistungen zu modellieren, wurde in ei-
nem ersten Schritt die zukünftige Anzahl der
informellen Pflegepersonen in Sachsen anhand
des Modells von Hackmann und Moog (2010)
21 Im Folgenden wird analog zu Hackmann und Moog (2010) als informelle Pege nur diejenige Pege bezeichnet, welche ausschließlich durch Privatpersonen und nicht als Ergänzung zu professionellen Pegeleistungen geleistet
wird, was in etwa den ausschließlichen Pegegeldempfängern entspricht.
22 Vgl. Schneekloth (2006a), S. 409.
23 Vgl. Hackmann und Moog (2010), S. 124.
24 Vgl. Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (2009), S. 7.
25 Vgl. Statistisches Bundesamt (2011b), S. 8.
26 Vgl. Statistisches Bundesamt (2010a).
27 Vgl. hierzu Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (2011), S. 93.
28 Vgl. Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (2011b).
29 Vgl. Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (2010), S. 7.
30 Vgl. Hullen (2003), S. 20.
31 Vgl. Hullen (2003), S. 19.
3. Auswirkungen auf die Pflege | 17
Abbildung 3.6: Anteile der Pflegearten – Heimsogszenario
100
80
60
40
20 Pflegegeld
ambulant
0 stationär
2009 2020 2030 2050
Jahr
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, eigene Berechnungen.
und den entsprechenden Daten für Sachsen
bestimmt. Daraus ergibt sich ein Zuwachs an
informellen Pflegepersonen bis zum Jahr 2020
auf 57.154 gegenüber 51.063 im Jahr 2009.
Anschließend bleibt die Anzahl der informellen
Pflegepersonen bis zum Jahr 2030 mit 57.047
Personen relativ konstant, um bis zum Jahr
2050 wieder auf 52.281 Personen zurückzu-
gehen. Der Anstieg des informellen Pflegepo-
tentials bis zum Jahr 2020 beruht darauf, dass
die sehr starken Baby-Boomer Jahrgänge in ein
pflegebedürftiges Alter vorrücken und entspre-
chend viele Partner für die informelle Pflege zur
Verfügung stehen. Da bis zum Jahr 2020 noch
ein Anstieg des informellen Pflegepotentials
erwartet wird, wird der Heimsog-Effekt erst in
den Jahren ab 2020, verstärkt aber zwischen
den Jahren 2030 und 2050, zu spüren sein.
Die projizierte Anzahl der Pflegegeldempfänger,
für welche keine informellen Pflegepersonen
verfügbar sind, greifen annahmegemäß ent-
weder auf professionelle ambulante oder sta-
tionäre Pflegeleistungen zurück. Die Aufteilung
zwischen ambulanten und stationären Leistun-
gen wurde entsprechend dem Verhältnis von
ambulanten zu stationären Sachleistungsemp-
fängern in den jeweiligen Pflegestufen des Jah-
res 2009 vorgenommen.32 Die Gesamtzahl an
Pflegebedürftigen entspricht im Heimsogsze-
nario annahmegemäß ebenso wie die Vertei-
lung auf die einzelnen Pflegestufen den Ergeb-
nissen des Status Quo Szenarios. Lediglich die
Anteile der einzelnen Pflegearten verschieben
sich von Pflegegeldleistungen stärker hin zu
ambulanten und stationären Sachleistungen.
Im Heimsogszenario zeigt sich dementspre-
chend in Sachsen ein signifikanter Rückgang
des Anteils der Pflegegeldempfänger von 38,9
Prozent im Jahr 2009 auf 23,3 Prozent im Jahr
2050. Demgegenüber steigen die Anteile der
ambulant professionell versorgten (stationä-
ren) Pflegefälle von 28,2 (32,9) Prozent in 2009
auf 34,6 (42,2) Prozent an allen Pflegefällen an.
Damit erhöht sich der Anteil an professioneller
ambulanter und stationärer Pflege unter diesen
Annahmen von 61,1 Prozent im Jahr 2009 auf
76,8 Prozent im Jahr 2050, wobei der Groß-
teil dieser Veränderung erst ab dem Jahr 2020
stattfinden wird. Bis 2020 wächst das Angebot
an informellem Pflegepotential noch, während
danach einer weiterhin zunehmenden Anzahl
an Pflegefällen ein abnehmendes Angebot an
informeller Pflege gegenübersteht.
Im direkten Vergleich der einzelnen Pflegear-
ten wird deutlich, dass die ambulanten und
stationären Pflegefälle gegenüber dem Status
Quo Szenario stärker zunehmen (vgl. Tabel-
len A.5 und A.7). Während die professionell
versorgten stationären (ambulanten) Pflege-
fälle in Sachsen im Status Quo Szenario bis
zum Jahr 2050 um 96 Prozent (81 Prozent)
zunehmen, beträgt die Zunahme im Heim-
sogszenario bis zum Jahr 2050 119 Prozent
(110 Prozent). Hier wird deutlich, dass sich vor
allem die Anzahl der ambulant professionell
versorgten Pflegefälle deutlich stärker erhöht,
da ein Großteil der Pflegegeldempfänger in
Pflegestufe I ist und diese entsprechend dem
im Jahr 2009 vorherrschenden Verhältnis von
ambulanter zu stationärer Pflege in Sachsen
mehrheitlich auf ambulante Pflege zurück-
greifen werden.33
Die oben skizzierten Auswirkungen des
Heimsog-Effektes wurden für alle Landkreise
in gleichen Relationen angenommen, da es
nicht möglich war, den Rückgang an infor-
mellem Pflegepotential auf Landkreisebene
zu modellieren. Dementsprechend findet –
verglichen mit dem Status Quo Szenario – in
den Städten Chemnitz, Dresden und Leipzig
mit einem relativ hohen Zuwachs an Pflege-
geldempfängern der Pflegestufen II und III
eine stärkere Umverteilung auf die stationä-
re Pflege statt. Allerdings nehmen auch hier
die ambulanten Pflegefälle deutlich stärker
zu, da der Großteil der Pflegegeldempfänger
der Pflegestufe I zugeordnet ist. In einigen
Landkreisen, wie zum Beispiel Bautzen, Mit-
telsachsen und Nordsachsen, die im Status
Quo Szenario noch einen leichten Zuwachs
an Pflegegeldempfängern bis zum Jahr 2050
verzeichnen, kommt es infolge des Heimsog-
Effekts sogar zu einem Rückgang der Anzahl
der Pflegegeldempfänger gegenüber dem
Jahr 2009 (vgl. Tabelle A.7 im Anhang).
32 Für die jeweils verwendeten Verhältnisse in den einzelnen Pegestufen siehe Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (2009), S.11. So überwiegt in Pegestufe I der Anteil der ambulanten Pege, während in
den Pegestufen II und III der Anteil der stationären Pege an den professionell versorgten Pegefällen überwiegt.
33 Im Jahr 2009 betrug der Anteil der Pegegeldempfänger in Pegestufe I an allen Pegegeldempfängern 67,8 Prozent (siehe Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (2009), S.11).
18 | 3. Auswirkungen auf die Pflege
Abbildung 3.7: Bedarf an zusätzlichen Pflegeheimplätzen 2050 relativ zu vorhandenen Pfle-
geheimplätzen 2009 – Status Quo Szenario
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, eigene Berechnungen
Abbildung 3.8: Bedarf an zusätzlichen Pflegeheimplätzen 2050 relativ zu vorhandenen Pfle-
geheimplätzen 2009 – Heimsogszenario
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, eigene Berechnungen
sen Ba
Erzgebi
gefälle
45 und
entspre
des Pfl
nario
dem S
Prozen
2050 1
geheim
Die rel
zelnen
rio auf
stärker
geleist
gegeldl
Dimens
Bei An
der Be
tungsg
3.4 Zukünftiger Bedarf an Pflegeheimplätzen
Sachsen hat in den nächsten Jahren in jedem wird in diesem Abschnitt erläutert, in welchen
Szenario mit einem deutlichen Zuwachs an Landkreisen hier ein besonderer Bedarf beste-
Pflegefällen insgesamt, aber auch speziell an hen wird.35 Diese regionalisierte Betrachtung
stationären Pflegefällen zu rechnen. Da dies ist notwendig, da der Zuwachs an stationären
die Bedarfsplanung der Pflegeheimplätze34 Pflegefällen in den einzelnen Landkreisen sehr
in den einzelnen Landkreisen determiniert, unterschiedlich ausfällt.
Insgesamt werden wesentlich mehr Pflege-
heimplätze benötigt werden – ein Mehr an
Pflegeheimplätzen von mindestens 50 Prozent
wird im Status Quo Szenario in allen Landkrei-
sen bis zum Jahr 2050 benötigt werden.36
Den größten Bedarf an zusätzlichen Pflege-
heimplätzen zeigt hier der Landkreis Leipzig,
der bis 2050 zusätzlich knapp 140 Prozent
der bereits bestehenden Pflegeheimplätze des
Jahres 2009 bereitstellen müsste. Aber auch in
den Landkreisen Bautzen, Meißen, Nordsach-
sen und dem Erzgebirgskreis liegt im Status
Quo Szenario der Bedarf an stationären Pflege-
heimplätzen im Jahr 2050 über dem Doppelten
der im Jahr 2009 vorhandenen Kapazitäten.
Einen relativ geringen zusätzlichen Bedarf an
Pflegeheimplätzen verzeichnen hingegen die
Landkreise Görlitz, Zwickau, und Vogtlandkreis
sowie die Stadt Chemnitz, in denen ein zusätz-
licher Bedarf von 50 bis 70 Prozent der im Jahr
2009 vorhandenen Pflegeheimplätze entsteht.
Wie schon in Abschnitt 3.1 erläutert, fällt der
Großteil des Zuwachses an stationären Pflege-
fällen in den einzelnen Landkreisen aber zu sehr
unterschiedlichen Zeitpunkten an.
Während im Durchschnitt in Sachsen die sta-
tionären Pflegefälle bis zum Jahr 2030 um 34
Prozent steigen, erhöhen sich in den Landkrei-
utzen, Leipzig und Meißen sowie dem
rgskreis die Anzahl der stationären Pfle-
bereits bis zum Jahr 2020 um zwischen
50 Prozent. Der Heimsog-Effekt führt
chend zu einer zusätzlichen Erhöhung
egeheimplatzbedarfes. Im Heimsogsze-
werden im Durchschnitt, verglichen mit
tatus Quo Szenario, im Jahr 2020 3,2
t, im Jahr 2030 6,5 Prozent und im Jahr
1,7 Prozent zusätzliche stationäre Pfle-
plätze benötigt.
ativen Unterschiede zwischen den ein-
Landkreisen bleiben im Heimsogszena-
grund der Annahme erhalten, dass die
e Nachfrage nach professionellen Pfle-
ungen zulasten der Nachfrage nach Pfle-
eistungen in allen Landkreisen dieselbe
ion annimmt.
nahme von sinkenden Pflegequoten fällt
darf an stationären Pflegeplätzen erwar-
emäß geringer aus. Allerdings verringert
34 Im folgenden Abschnitt bezieht sich die Bezeichnung Pegeheimplätze ausschließlich auf vollstationäre Pegeplätze.
35 Dies geschieht unter der Annahme, dass die jeweiligen stationären Pegefälle in dem Kreis gepegt werden, in welchem auch ihr Wohnort liegt.
36 Für eine Übersicht über den absoluten Bedarf an stationären Pegeheimplätzen der einzelnen Kreise in den jeweiligen Szenarien vergleiche Abbildung A.8 im Anhang. Der zusätzliche Bedarf an Pegeheimplätzen
wurde ausgehend von den im Jahr 2009 vorhandenen Pegeplätzen und der für die jeweiligen Jahre berechneten Anzahl an stationären Pegefällen unter der Annahme einer Auslastung von 100 Prozent berechnet.
3. Auswirkungen auf die Pflege | 19
Abbildung 3.9: Bedarf an Pflegeheimplätzen in Sachsen
100.000
80.000
60.000
eeimplätz
40.000
20.000
0 2009 2020 2030 2040 2050
Pflegeh
Jahr
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Daten der AOK Sachsen, eigene Berechnungen.
Heimsog
Status Quo
Kompression
Heimsog + Stär-
kung ambulanter
Pflege
Zuwachs 2009-
2011 absolut
-
-
-
diese Annahme den Bedarf an Pflegeheim-
plätzen erst in einer längeren Frist. Kurz- bis
mittelfristig sind die Auswirkungen sinkender
Pflegequoten noch vergleichsweise gering, so
dass bis zum Jahr 2030 auch bei Annahme der
Kompressionsthese noch ein deutlicher Mehr
bedarf an Pflegeheimplätzen zu erwarten ist.
Dies gilt insbesondere für die oben genannten
Landkreise, die einen Großteil des Anstiegs an
stationären Pflegefällen bereits bis zum Jahr
2030 verzeichnen.
Im Folgenden soll nun, ausgehend vom Stand
des Jahres 2009, für den gesamten Freistaat
Sachsen der Bedarf an vollstationären Pflege
heimplätzen in verschiedenen Szenarien dem
Angebot an Pflegeheimplätzen gegenüber
gestellt werden. Auf der Bedarfsseite werden
hier die bereits beschriebenen Szenarien Status
Quo, Kompression, Heimsog und das Szenario
„Stärkung ambulanter Pflege“37
(letzteres auf-
setzend auf dem Heimsogszenario) dargestellt.
Auf der Angebotsseite ist dies der Aufwuchs an
vollstationären Pflegeplätzen zwischen Dezem-
ber 2009 und Juni 2011,38
welcher über den be-
trachteten Zeitraum fortgeschrieben wird.
Ausgehend von den 44.962 im Jahr 2009 vor-
handenen vollstationären Pflegeheimplätzen in
Sachsen werden in Abbildung 3.9 die verschie-
denen Szenarien einander gegenübergestellt.
Während sich der Bedarf an Pflegeheimplätzen
im Heimsogszenario bis zum Jahr 2050 auf
94.796 Plätze mehr als verdoppelt, wächst er
im Kompressionsszenario immerhin noch um
mehr als 50 Prozent auf 72.446 Plätze an. Da-
zwischen liegt die Bedarfsentwicklung im Sta-
tus Quo Szenario mit 84.903 Pflegeheimplätzen
im Jahr 2050. Selbst wenn die Pflegeheimplät-
ze mit 890 Betten pro Jahr wie in den letzten
anderthalb Jahren ausgebaut werden würden,
so läge man angebotsseitig bis zum Jahr 2030
unter dem Bedarf im günstigen Kompressions-
szenario und im Zeitraum von 2030 bis 2050
zwischen dem Kompressionsszenario und dem
Status Quo Szenario.39
Dieser kontinuierliche
Aufwuchs an stationären Pflegeplätzen würde
nur dann den Bedarf decken, wenn der Heim-
sogeffekt gar nicht oder nur schwach ausge-
prägt in Verbindung mit sinkenden Pflegequo-
ten auftritt.
3.5 Zusammenfassung
In diesem Kapitel wurden verschiedene Szenari
en zur zukünftigen Entwicklung der Pflegefälle
im Freistaat Sachsen dargestellt. Neben einem
Status Quo Szenario mit konstanten Pflege
quoten wurde auch ein Szenario mit sinkenden
Pflegequoten berechnet, wobei der zu einer
schwächeren Zunahme der Pflegefälle führende
Effekt sinkender Pflegequoten erst in den Jahren
-
-
ab 2030 deutlich zur Geltung kommt. Bis dahin
ist in beiden Szenarien ein deutlicher Anstieg der
Pflegefälle in allen Landkreisen, insbesondere
aber in den Städten Dresden und Leipzig sowie
im Landkreis Meißen zu erwarten. Ergänzend
wurde ein Heimsogszenario mithilfe einer Mo
dellierung des zukünftigen informellen Pflege
potentials skizziert, welches zu einer deutlich
-
-
stärkeren Inanspruchnahme von professionellen
Pflegeleistungen führt. Abschließend wurden
die Auswirkungen der verschiedenen Szenarien
auf den künftigen Bedarf an Pflegeheimplätzen
untersucht. Deutlich wurde dabei auch, dass der
Heimsogeffekt zu einem deutlich erhöhten Be
darf, die Annahme der Kompression hingegen ab
2020 zu einer Entlastung führen wird.
-
37 Mit Stärkung ambulanter Pege ist eine ausschließliche Betreuung aller Pegebedürftigen in Pegestufe I zuhause durch ambulante Pegedienste gemeint. Auf diesen Reformvorschlag wird an späterer Stelle (Ab-
schnitt 5.5) noch näher eingegangen werden.
38 Dieser Aufwuchs betrug 890 Pegeheimplätze pro Jahr (Unveröffentlichte Daten der AOK Sachsen).
39 Anzumerken ist, dass in den berechneten Szenarien davon ausgegangen wird, dass das Inanspruchnahmeverhalten von stationären Leistungen nicht steuerbar ist und dem Inanspruchnahmeverhalten des Jahres 2009
entspricht.
20 | 3. Auswirkungen auf die Pflege
Abbildung 4.1: Grundsicherungsanteile im Jahr 2009
3
2
1
weiblich
0 männlich
Deutschland Sachsen Neue Bundesländer
ohne Berlin
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Statistisches Bundesamt.
4. Zukünftige Entwicklungen
bei der Grundsicherung im Alter
Wie in Kapitel 2 gezeigt wurde, wird die Bevöl-
kerungsgruppe der mindestens 65-Jährigen im
Freistaat Sachsen entsprechend der 12. koor-
dinierten Bevölkerungsvorausberechnung des
Statistischen Bundesamtes bei einer gleichzei-
tigen Abnahme der Gesamtbevölkerung von
1.027.735 Personen im Jahr 2009 auf 1.211.635
Personen bis zum Jahr 2030 deutlich zunehmen
und erst anschließend bis zum Jahr 2050 wieder
auf 1.127.900 Personen sinken. Neben den Aus-
wirkungen auf die Anzahl der Pflegefälle wird
sich der demographische Wandel auch auf die
Ausgaben der für die Grundsicherung im Alter
zuständigen Sozialhilfeträger auswirken. Wird
die Grundsicherung im Alter bisher noch in vol-
lem Umfang von den örtlichen Trägern der Sozi-
alhilfe, den kreisfreien Städten und Landkreisen,
geleistet,40 so wurde im Zuge der Verhandlun-
gen über die Hartz IV-Reform eine schrittwei-
se Übernahme der Grundsicherung im Alter
durch den Bund beschlossen, welche bis zum
Jahr 2014 abgeschlossen sein soll.41 Der erste
Abschnitt ist einer kurzen thematischen Einfüh-
rung in die „Grundsicherung im Alter“ als Leis-
tung des SGB XII gewidmet. Um anschließend
die Entlastungswirkungen der Übernahme der
Grundsicherung im Alter durch den Bund für
die örtlichen Träger quantifizieren zu können,
wurden in zwei Szenarien neben den Empfän-
gern auch die Ausgaben für die Grundsicherung
im Alter für die Landkreise und Städte model-
liert. Dies erfolgt im Status Quo Szenario unter
Verwendung und Konstanthaltung der Quoten
und Pro-Kopf-Ausgaben des Jahres 2009 in den
einzelnen Landkreisen und Städten. Im Alters-
armutsszenario wird zusätzlich versucht, die
Auswirkungen eines angenommenen Absinkens
der Alterseinkommen zukünftiger Rentner auf
die Empfängerzahlen und Ausgaben der einzel-
nen Landkreise und Städte zu quantifizieren. Da
zukünftige Alterseinkommen jedoch nicht mit
absoluter Gewissheit bestimmt werden können,
wurde zusätzlich für eine Sensitivitätsanalyse
noch ein weiteres Altersarmutsszenario für den
ganzen Freistaat Sachsen berechnet.
4.1 Regelungen der Grundsicherung im Alter gemäß Kapitel 5 SGB XII
Die Grundsicherung im Alter ist eine bedarfs-
orientierte Sozialhilfeleistung im Rahmen
des 12. Sozialgesetzbuches. Die gewährten
Leistungen der Grundsicherung im Alter ent-
sprechen im Wesentlichen denen der Hilfe
zum Lebensunterhalt gemäß § 28 SGB XII.
Anspruchsberechtigt sind Personen, welche
das gesetzlich vorgeschriebene Rentenalter
erreicht haben. Die Grundsicherung im Alter
wurde im Jahr 2003 eingeführt, um die so-
genannte „verschämte Armut“ einzugrenzen.
Unter „verschämter Armut“ versteht man die
zuvor oftmals nicht geltend gemachten So-
zialhilfeansprüche älterer Menschen, welche
einen Rückgriff auf ihre unterhaltsverpflich-
teten Kinder fürchteten. Zu diesem Zwecke
wurden im Vergleich zu den anderen Sozi-
alhilfeleistungen abweichende Vorschriften
zur Einkommens und Vermögensanrechnung
unterhaltsverpflichteter Eltern und Kinder
festgelegt. So werden diese Unterhaltsansprü-
che nur berücksichtigt, wenn das Einkommen
der Eltern oder Kindern 100.000 Euro im Jahr
übersteigt,42 was dazu führt, dass nur sehr
wenige Personen einen Rückgriff auf ihre un-
terhaltsverpflichteten Kinder befürchten müs-
sen. Das Vermögen unterhaltverpflichteter
Kinder oder Eltern bleibt hierbei mit Ausnah-
me der Kapitaleinkünfte unberücksichtigt. Das
Einkommen und Vermögen des nicht getrennt
lebenden Ehepartners oder des Partners einer
eheähnlichen Gemeinschaft wird allerdings
auch weiterhin mitberücksichtigt, sofern es
den Bedarf des Partners gemäß den Vorschrif-
ten der Sozialhilfe bzw. die Vermögensfreibe-
träge übersteigt.
4.2 Status Quo Szenario
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt spielt Alters-
armut in Deutschland noch keine sehr große
Rolle. So waren im Jahr 2009 1,95 Prozent
der mindestens 65-jährigen Männer und 2,67
Prozent der mindestens 65-jährigen Frau-
en in Deutschland auf Grundsicherung im
Alter angewiesen. In den neuen Bundeslän-
dern – ausgenommen Berlin – lag der Anteil
der Empfänger von Grundsicherung im Alter
im Jahr 2009 mit 0,84 Prozent bei den Män-
nern und 1,2 Prozent bei den Frauen sogar
deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Im
Freistaat Sachsen waren im Jahr 2009 sogar
40 Vgl. § 10 Sächsisches Gesetz zur Ausführung des Sozialgesetzbuches.
41 Vgl. Deutscher Bundesrat (2011).
42 Vgl. § 43 SGB XII.
4. Zukünftige Entwicklung bei der Grundsicherung im Alter | 21
Abbildung 4.2: Prozentuale Veränderung der Empfänger von Grundsicherung im Alter bis
zum Jahr 2030 – Status Quo Szenario
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, eigene Berechnungen
Abbildung 4.3: Prozentuale Veränderung der Empfänger von Grundsicherung im Alter bis
zum Jahr 2050 – Status Quo Szenario
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, eigene Berechnungen
nur 0,72 Prozent der Männer und 1,01 Pro-
zent der Frauen auf Grundsicherung im Alter
angewiesen. Damit lag der Freistaat Sach-
sen noch unter dem Durchschnitt der neuen
Bundesländer ohne Berlin (vgl. Abbildung
4.1). Dass die Anteile der Empfänger von
Grundsicherung im Alter in den neuen Län-
dern deutlich unter dem Bundesdurchschnitt
liegen, hat mehrere Gründe. Zum einen liegt
dies an den durchgehenden Erwerbsbiogra-
phien während der ehemaligen DDR bei den
Frauen und Männern und an den, verglichen
mit den alten Bundesländern, wesentlich hö-
heren Erwerbsquoten bei den Frauen. Zum
anderen weisen die aktuellen Alterseinkom-
men in den neuen Bundesländern, welche
fast ausschließlich aus der Gesetzlichen Ren-
tenversicherung stammen, eine sehr geringe
Streuung auf43 und liegen heute zu einem
Großteil über der Bedürftigkeitsschwelle für
die Grundsicherung im Alter44
.
4.2.1 Projektion der Empfänger von Grundsicherung im Alter
Im Folgenden soll nun eine Projektion der
Empfänger von Grundsicherung im Alter vor-
genommen werden, welche auf konstanten
alters- und geschlechtsspezifischen Quoten
aufbaut. Dies bedeutet, dass die realen Alters-
einkommen zukünftiger Rentner implizit als
konstant angenommen werden und sich die
Empfängerzahlen und Ausgaben der einzelnen
Landkreise und Städte nur entsprechend der
demographischen Entwicklung ändern. Da die
Anzahl der mindestens 65-jährigen Personen
im Freistaat Sachsen um vermutlich maximal
20 Prozent bis zum Jahr 2030 ansteigen wird
und anschließend bis zum Jahr 2050 wieder
abnimmt, sind die Auswirkungen des demogra-
phischen Wandels bei konstanten Empfänger-
quoten auf die Grundsicherung im Alter relativ
gering. So erreicht die Anzahl der Empfänger
von Grundsicherung im Alter im Freistaat
Sachsen analog zur Entwicklung der mindes-
tens 65-jährigen Bevölkerung ausgehend von
9.095 Personen im Jahr 2009 bereits im Jahr
2030 die maximale Anzahl an Empfängern
mit 10.641 Personen (vgl. hierzu Tabelle A.9 im
Anhang). Bis zum Jahr 2050 nimmt die Anzahl
der Empfänger dann wieder leicht auf 10.314
Personen ab.
Bis zum Jahr 2020 verzeichnen der Erzgebirgs-
kreis und der Landkreis Nordsachsen mit über
12 Prozent die höchsten r