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Barrierefreiheit
Grundlage gerechter webbasierter Lernchancen
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Informations- und Kommunikationstechnologien
(IKT) zeichnen sich durch die Multimedialität der
Darstellung und die Multimodalität der Bedienungs-
schnittstellen aus: Bei einem digitalen Dokument
werden erst in dem Moment, in dem auf das Do-
kument zugegriffen wird, die medialen Qualitäten
(Darstellung) und die Modalitäten der Steuerung
(Handhabung) des Dokuments entschieden. Durch
diese Trennung von Inhalt und Layout entsteht die
Möglichkeit, auf ein und dasselbe Dokument auf un-
terschiedliche Art und Weise zuzugreifen, es in indivi-
dueller Form zu medialisieren und die Handhabung
an persönlichen Bedürfnissen auszurichten.
Zu allen Bereichen, in denen IKT zum Einsatz
kommt, können Menschen mit Behinderung mittels
assistierender Technologien selbständig(er)en und
selbstgesteuert(er)en Zugang finden. Das gilt aber
nur unter der Vorausse t zung, dass die IKT-basierten
Systeme Grundsätze und Standards des barrierefreien
Zugangs befolgen (Miesenberger, 2004).
Assistierende Technologien bezeichnen Aus-
stattungen oder Software-Produkte, die verwendet
werden, um die funktionalen Fähigkeiten von Men-
schen mit Behinderungen zu erhöhen, zu erhalten
oder zu fördern. Darunter fallen Computertechno-
logien wie Screenreader, Spracheingaben, Vergröße-
rungssoftware oder Bildschirmtastatur. Sie helfen
Menschen, selbständig und unabhängig ihre Ziele in
der Gesellschaft zu erreichen. Es existieren beinahe
für jede Art einer Behinderung Ansatzpunkte, um
über assistierende Technologien die Nutzung von
IKT und über diese die Teilnahme an lebenswelt-
lichen Prozessen zu ermöglichen.
Für den Zugang zu Informationen auf Websites
und Lernumgebungen stehen sowohl für die Ein- als
auch die Ausgabe zahlreiche Geräte zur Verfügung,
die über Bildschirm, Tastatur, Maus und Drucker
hinausgehen. Assistierende Technologien benutzen
die Kodierung sowie den Inhalt einer Website und
machen sie zugänglich.
In der weitreichenden Um- und Neugestaltung
nahezu aller Bereiche der Lebenswelt durch IKT
liegen vielfältige Anknüpfungspunkte für die Teilhabe
behinderter Menschen an der Lebenswelt mittels as-
sistierende Technologien. Die Realisierung von Chan-
cengleichheit (engl. „equality“) in der Gesellschaft für
Menschen mit Behinderungen ist in immer größerem
Maße von der Qualität der IKT, also von „E-Quality“
abhängig – daraus erwächst für die Gestaltung be-
sonders im Bildungsbereich eine besondere Verant-
wortung (Miesenberger, 2008).
Bereits in der Gestaltung von webbasierten Lern-
umgebungen und -materialien müssen die Anpassung
an und die Optimierung für die Nutzbarkeit für die
Einzelnen in ihrer jeweiligen Situation und mit seinen
jeweiligen Voraussetzungen beziehungsweise. Schnitt-
stellengeräten beachtet werden. Anstatt der Ge-
staltung einer starren, an „durchschnittlichen“
Nutzer/innen orientierten Benutzerschnittstelle („In-
terface“) treten Individualisierbarkeit und Adaptivität
in den Vordergrund, welche letztendlich die Ak-
zeptanz und die Nutzbarkeit der Systeme für alle un-
terstützen.
In der Praxis : Benutzung einer Braillezeile
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Jede/r, der/die über eine Sinneswahrnehmung (zum
Beispiel visuell, auditiv, taktil) verfügt, kann mit dieser
die Informationsausgabe eines Computers wahr-
nehmen, beziehungsweise die Informationseingabe
steuern - unabhängig von seiner/ihrer Behinderung
(Miesenberger, 2005).
Da dies aufgrund der unzähligen, auch individuell
geprägten Barrieren nicht vollständig erreicht werden
kann, spricht man auch von barrierearm oder zu-
gänglich (engl. „accessible“).
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Im Behindertenbericht 2008 werden behinderte Men-
schen als sehr heterogene Gruppe charakterisiert,
die sich hinsichtlich zahlreicher Dimensionen diffe-
renziert (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz, 2009). Laut einer im Auftrag
des Sozialministeriums von der Statistik Austria
durchgeführten Mikrozensus-Erhebung (Oktober
2007 bis Februar 2008) gaben 20,5 Prozent aller Be-
fragten an, eine dauerhafte Beeinträchtigung zu
haben; das sind hochgerechnet 1,7 Millionen Per-
sonen der österreichischen Wohnbevölkerung. Darin
sind sowohl Menschen mit psychischen Problemen
oder vollständig immobile Menschen als auch Men-
schen mit leichten Sehbeeinträchtigungen enthalten.
Die im Behindertenbericht 2008 zitierten Ergebnisse
der von der EU vorgeschriebenen jährlichen „Er-
hebung zu den Einkommen und Lebensbedin-
gungen“ (EU-Statistics on Income and Living Condi-
tions - EU-SILC) fokussieren auf subjektiv wahrge-
nommene starke Beeinträchtigung bei der Ver-
richtung alltäglicher Arbeiten, die mindestens schon
sechs Monate andauert. Hochgerechnet wären das
auf dieser Basis circa 630.000 Personen Menschen
mit Behinderungen. Die Anzahl der Personen die
eine Behinderung im Sinne des Gesetzes in Öster-
reich haben, liegt bei circa 330 000. EU-Schätzungen
gehen von einem 10-Prozent-Anteil der Menschen
mit Behinderungen an der Bevölkerung im EU-Raum
au s. Sie stellen also auch 10 Pro zent der
Wähler/innen, der Konsument/innen, der Arbeits-
kräfte und auch der potenziellen Bildungsteilneh-
mer/innen dar (Grill, 2005).
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Jeder Mensch kann in der Nutzung von webbasierten
Lehr- und Lerntechnologien auf eine oder mehrere
Barrieren stoßen. Wird bei Inhaltserstellung und Ad-
ministration auf die speziellen Bedürfnisse behin-
derter Benutzer/innen geachtet, lassen sich diese Bar-
rieren beseitigen oder zumindest minimieren. Dazu
sind Kenntnisse unterschiedlicher Formen von Be-
hinderungen und deren Effekte auf die Nutzung von
IKT und insbesondere des World Wide Web nötig.
Im Folgenden lernen Sie die vier Hauptkategorien
von Behinderungen kennen: Sehbehinderungen,
Hörbehinderungen, Mobilitätsbehinderungen sowie
Wahrnehmungs- und Lernbehinderungen.
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Menschen mit Sehbehinderungen verfügen entweder
über eine eingeschränkte Sehleistung, Farbenblindheit
oder Blindheit. Die Anforderungen an die Gestaltung
von webbasierten Lernumgebungen können abhängig
von der Form der Sehbehinderung sehr unter-
schiedlich sein.
Sehbehinderte Menschen arbeiten mit einem in
Größe, Farbe (Kontrast), Schriftart (serifenlose
Schriften), Linienart (durchgezogenen, strichliiert,
punktiert, strichpunktiert), Schraffierung, Abstand
und Anordnung angepassten Bildschirminhalt. Bei
leichten Sehbehinderungen entsteht kein großer
Bedarf einer Spezialisierung. Anpassungen der Ein-
stellungen für die Darstellung im Betriebssystem
führen zu der gewünschten Verbesserung der Nutz-
barkeit. Erst bei schwerer Beeinträchtigung der Seh-
leistung, die eine Vergrößerung um das mehr als 3-
bis 5fache erfordert, werden die Navigation und die
Orientierung am Bildschirm stark eingeschränkt.
Zusätz lich w ird bei stärkeren Sehbehinde-
rungen das Verwenden der Maus schwierig (zum
Beispiel Hand- und Augenkoordination, Ver folgen
des Mauscursors). Daher ist ein direktes Erreichen
der Interface Elemente mittels Short-Cuts (be-
stimmte Tastaturbefehle um schneller zu navigieren
beziehungsweise Befehle auszuführen) effizienter.
Dementsprechend müssen sowohl Unterlagen zum
Arbeiten am Computer, als auch Informations-
systeme adaptiert und diese sonst oft ausgelassenen
Steuerungsmechanismen berücksichtigt werden.
F ü r Farbblinde und sehschwache Menschen
ist die Verwendung von stark kontrastierenden
Farben hilfreich und wichtig. Informationen sollten
nicht durch eine Eigenschaft alleine (zum Beispiel
Kontrast, Farbtiefe, Größe, Lage oder Schriftart) dar-
gestellt werden.
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Blinde Computernutzer/innen können die Maus
nicht verwenden. Sie verwenden die Pfeiltasten oder
spezielle Maus-Emulationen (Funktionen einer Maus
werden mittels anderer Möglichkeiten nachgestellt)
auf dem Braille-Display, um den Cursor oder System-
fokus zu navigieren. Für blinde Menschen sind daher
Short-Cuts und Tastaturbefehle sehr wichtig.
Informationen, die nur visuell wahrnehmbar sind
(zum Beispiel Bilder, Videos, Flash-Animationen),
benötigen Alternativtexte, damit die Inhalte erst da-
durch von Screenreaders ausgelesen und für die
blinden Nutzer/innen aufbereitet werden können.
Als Alternative zur Ausgabe auf dem Bildschirm
verwenden blinde Menschen:
▸Braille: Braille ist eine Notation, mittels derer Zei-
chensätze als Punktmuster dargestellt und über
den Tastsinn ertastet werden können. Braille-Dis-
plays sind Geräte, die den Text und textliche Be-
schreibungen der Inhalte des Bildschirms in Blin-
denschrift darstellen. Zusätzlich kann Braille mit
speziellen Druckern auch auf Papier gestanzt
werden.
▸Sprachausgabe: Die Texte bzw. textlichen Be-
schreibungen des Bildschirminhaltes werden über
Lautsprecher ausgegeben. Die auditiven Inhalte
können dabei aufgenommen sein oder mittels
Sprach-Syntheziser erzeugt werden.
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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Men-
schen können weitestgehend ungehindert am Com-
puter arbeiten, da sie Informationen visuell vom Bild-
schirm ablesen und gegebenenfalls Lautstärke und
Töne an ihre Bedürfnisse anpassen können. Das Ve r-
stehen und Verarbeiten von komplexen sprach-
lichen Zusammenhängen stellt ein größeres
Problem dar und sollte durch ikonische Darstellung,
das heißt mit Bildern, Videos oder Animationen und
guter Lesbarkeit und Strukturierung von Texten, un-
terstützt werden. Gebärdensprache ist eine eigen-
ständige Sprache, die von gehörlosen Menschen ver-
wendet wird. Übersetzungen in Gebärdensprache
sind teilweise notwendig, aber ressourcenintensiv,
zum Beispiel die Übersetzung und die Aufbereitung
von Lernunterlagen als Gebärdensprachvideos.
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Bei Menschen mit Mobilitätsbehinderungen können
Bewegung und Feinmotorik beeinträchtigt sein. Spe-
zielle, leicht handzuhabende Eingabegeräte (zum Bei-
spiel Tastaturen, Schalter, Bedienelemente) ermög-
lichen die Bedienung eines Computers. Für eine bar-
rierefreie Gestaltung ist darauf zu achten, dass die
Steuerung über Spracheingabe erfolgen kann, die Ge-
schwindigkeit (zum Beispiel bei erforderlichen Tasta-
tureingaben) individuell einstellbar ist und Tasten-
kombinationen auch hintereinander eingegeben
werden können.
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Menschen mit Wahrnehmungs- und Lernbehinde-
rungen (zum Beispiel Dyslexie, Störungen des Kurz-
zeitgedächtnisses) können durch eine einheitliche
Strukturierung der (Lern-)Inhalte und der Navi-
gation, gleichem Layout und Design sowie vor allem
eine den Nutzern und den Nutzerinnen angepasste
Textwahl – „leichte Sprache“ - unterstützt werden.
Einfachere Sprache wird für Menschen mit geringen
sprachlichen Fähigkeiten verwendet, ist jedoch auch
eine Forderung für die verständliche Darstellung wis-
senschaftlicher Inhalte (Freyhoff et al., 1998). Das
Angebot von gleichen, aber unterschiedlich aufberei-
teten Informationen, zum Beispiel als Text und als
Sprachaufzeichnung, kann für Menschen mit Wa h r -
nehmungs- und Lernbehinderungen hilfreich sein,
um das Material besser zu verstehen.
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Von wesentlicher Bedeutung für die Regelungen zur
Barrierefreiheit in den europäischen Mitgliedsstaaten
ist das Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union.
Besondere Bedeutung kommt dabei den Antidiskri-
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2000/78/EG zu. Diese wirken prägend auf die na-
tionale Gesetzgebung ein. In den DACH-Staaten
(also Deutschland, Österreich, Schweiz) wird die
gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behin-
derung in der Gesellschaft, darunter fällt auch die
Anteilnahme an Bildungsangeboten, durch ver-
schiedene Gesetzgebungen geregelt: In Deutschland
durch das Behindertengleichstellungsgesetz (zum Bei-
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spiel § 11 BGG) und in der Schweiz durch das Bun-
desgesetz über die Beseitigung von Benachteili-
gungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG).
In Österreich fällt „barrierefreies E-Learning“ unter
zwei Gesetzestexte: das Bundes-Behindertengleich-
stellungsgesetz (BGStG) sowie das E-Government-
Gesetz (E-GovG). Das BGStG definiert in § 6 Abs. 5
BGStG unter anderem, wann von Diskriminierung
gesprochen wird, und welche Bereiche in Österreich
auch vom Gesetz wegen barrierefrei zugänglich sein
müssen. In §5 BGStG wird noch speziell auf die
kommunikationstechnischen Barrieren eingegangen.
Für Gröblinger (2007) hat die gesetzliche Veran-
kerung eines Diskriminierungsverbots, das explizit
sich an die Öffentlichkeit richtende Angebote be-
handelt, die Konsequenz, dass insbesondere Vorle-
sungen (gegebenenfalls mit E-Learning-Anteilen) an
Hochschulen berücksichtigt werden müssen, da diese
ebenfalls für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Im
Jahr 2002 unternahm Deutschland einen weitaus
massiveren Schritt in der Gesetzgebung als Öster-
reich, indem die Barrierefreie Informationstechnik-
Verordnung (kurz BITV) als Ergänzung des beste-
henden Behindertengleichstellungsgesetzes herausge-
geben wurde. In Österreich gibt es Empfehlungen
für die Anwendung der WCAG (2.0) auf Stufe AA
(das heißt alle für die Konformitätsstufe AA notwen-
digen Erfolgskriterien müssen erfüllt sein). Tesar et
al. (2009) übertragen die Anforderungen auf webba-
sierte Lernumgebungen im Bildungsbereich und
fordern auf der Basis der gesetzlichen Regelungen
die barrierefreie Gestaltung von interaktiven und
webbasierten Lernangeboten.
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Die Barrierefreiheit von Lehr- und Lerntechnologien
wird von vier Aspekten wesentlich beeinflusst (Ab-
bildung 2):
▸Die Inhalte, einerseits zum Beispiel in Form von
Webseiten, Textdokumenten, PDF-Dateien, Audio
und Videodateien, andererseits in Form der richtig
verwendeten Auszeichnungssprachen und validen
Codes, zum Beispiel für Struktur und Darstellung,
müssen zugänglich sein.
▸Die verwendeten Tec hnologien müssen zu-
gänglich sein, zum Beispiel barrierefreie Web-
browser, synchrone Kommunikationswerkzeuge
und anderen Benutzeragenten.
▸Gerade im Bereich E-Learning spielen Autoren-
werkzeuge zur Erstellung von Lernmaterialien
(zum Beispiel auch die Administrationsober-
flächen von Lernmanagementsystemen) eine
wichtige Rolle bei der Barrierefreiheit. Auch sie
müssen für die Benutzer/innen zugänglich sein
bzw. die Erstellung von barrierefreien Inhalten un-
terstützen.
▸Die korrekte Verwendung der vom Wo rld Wide
Web Consortium (W3C) entwickelten techni-
schen Spezifikationen wie zum Beispiel HTML,
XHTML, XML, SMIL, SVG, CSS und RDF. Die
Vermeidung proprietärer Technologien wird in der
Tendenz die Zugänglichkeit von Seiten verbessern.
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Die grundlegenden Anforderungen an Barriere-
freiheit von webbasierten Dokumenten werden in der
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0
festgelegt. Die WCAG werden von der We b Accessi-
bility Initative (WAI) des World Wide We b Consor-
tiums (W3C) herausgegeben und stellen eine der
wichtigsten Richtlinien zur barrierefreien Gestaltung
von webbasierten Umgebungen dar. Sie definieren,
wie Webinhalte für alle Menschen – nicht nur für
Menschen mit Behinderungen (einschließlich visu-
eller, auditiver, motorischer, sprachlicher, kognitiver,
Sprach-, Lern- und neurologischer Behinderungen)
und ältere Menschen – barrierefreier gestalten
werden können. Die Zugangsrichtlinien der WCAG
2.0 orientieren sich an vier grundlegenden Prin-
zipien, die im Verständnis der WAI die Grundlage
der der Barrierefreiheit im We b darstellen: Wahr-
nehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Ro-
bustheit. Mit der Formulierung der WCAG 2.0 unter
diesen Gesichtspunkten wird angestrebt, die Prin-
zipien der Barrierefreiheit unabhängig von heutigen
und zukünftigen Techniken zu formulieren (W3C,
2008). Eine Übersetzung finden Sie auf der nächsten
Seite in der Textbox „In der Praxis“.
Wird eine oder mehrere der vier Prinzipien ver-
letzt, wird die Zugänglichkeit der Inhalte für Men-
schen mit Behinderung ganz oder teilweise un-
möglich gemacht. Unter jedem der Prinzipien werden
Richtlinien und Erfolgsfaktoren für die Anwendung
definiert. Es gibt eine große Zahl von allgemeinen
Usability-Richtlinien (siehe auch Kapitel #usability),
in den WCAG 2.0 werden nur jene angeführt, die
sich speziell auf Problembereiche für Menschen mit
Behinderung beziehen (W3C, 2008).
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Im konkreten Design von webbasiertem Lernen sind
nach Arrigo (2005) technologische und methodolo-
gische Aspekte zur Sicherstellung der vollständigen
Zugänglichkeit von Online-Lernumgebungen und
-materialien zu berücksichtigen.
I n methodischer Hinsicht steht an erster Stelle
die Identifizierung der Ansprüche an Barrierefreiheit
der Nutzergruppe und in einem zweiten Schritt die
Identifizierung der Eigenschaften der Lernobjekte
hinsichtlich Barrierefreiheit. Letztere sollten in stan-
dardisierten Beschreibungen formalisiert werden, um
ein Matching der Lerninhalte mit den bevorzugten
Einstellungen der Lernenden zu ermöglichen.
Jeschke et al. (2008) empfehlen mittels semantischer
Enkodierung die Auszeichnung nicht nur von In-
halten, sondern auch aller inhaltsverbundenen
Aspekte, wie etwa der Navigation. Ziel ist es, präsen-
tationsorientierte Informationen für die von den Be-
nutzer/innen verwendeten Technologien zur Ver-
fügung zu stellen, um die Inhalte passend darzu-
stellen. Zur Umsetzung wird von ihnen die modellge-
triebene Entwicklung von barrierefreien Lernange-
boten, zum Beispiel auf der Basis der Unifying Mo-
deling Language 2 (UML 2), vorgeschlagen.
In technischer Hinsicht identifizieren Karampi-
peris und Sampson (2005) zwei grundsätzliche
Aspekte, die es bei der Umsetzung von webbasiertem
Lernen zu berücksichtigen gilt: Einerseits die Ent-
wicklung von zugänglichen Lerninhalten und ande-
rerseits die Entwicklung von zugänglichen Schnitt-
stellen und Interfaces, um die Inhalte aufrufen zu
können. Letzteres beinhaltet auch das Design des
Lernmanagementsystems und seine Zugänglichkeit.
Technologisch gesehen sind Webseiten die am häu-
figsten genutzte Möglichkeit, Informationen und
webbasierte Lernmaterialien im Internet zur Ver-
fügung zu stellen. Trotz WAI-Richtlinien, Design-for-
All, Universal-Design-Prinzipien, ISO-Standards und
Ver o rdnungen beziehungsweise Richtlinien sind viele
Webseiten aber noch immer unzugänglich für Men-
schen mit Behinderung (Arrigo, 2005).
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In der Praxis : Prinzipien und Leitlinien der Web Content Accessibility Guidelines 2.0
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Entwickler/innen von Lernplattformen und Lernum-
gebungen haben in vielen Fällen in den letzten Jahren
große Anstrengungen hinsichtlich der Barrierefreiheit
der von ihnen betreuten Produkte unternommen.
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Um die Vorteile von multimedialen Lernele-
menten auch für Menschen mit Behinderung zu-
gänglich zu machen, sind Zugänglichkeitsüberle-
gungen schon beim Design und der Implementierung
von multimedialen Inhalten zu berücksichtigen.
CANnect, ein kanadisches Konsortium von Schulen
und Philanthropen, identifiziert vier Aspekte, welche
die Zugänglichkeit von multimedialen Inhalten ne-
gativ beeinflussen: unzugängliche Formate, fehlende
Transkription von Audioinhalten, fehlende synchro-
nisierte Untertitelung für Videodateien und fehlende
Audiobeschreibung von Videodateien (CANnect,
2010). Darüber hinaus muss die Steuerung der
Audio- und Videowiedergabe mittels Tastatur
möglich und der Zugriff sowie die Verständlichkeit
für Personen, die einen Screenreader verwenden, ge-
geben sein. Als Alternative zu kommerziellen For-
maten bietet sich die Synchronized Multimedia Inte-
gration Language (SMIL) an. SMIL ist ein auf XML
basierender, vom W3C entwickelter Standard für eine
Auszeichnungssprache für zeitsynchronisierte, multi-
mediale Inhalte und ermöglicht die Einbindung und
Steuerung von Multimedia-Elementen wie Audio,
Video, Text und Grafik in Webseiten.
CANnect nimmt einen klaren Standpunkt zu den
folgenden Technologien ein: Flash, Silverlight und
JavaFX sind Plattformen für die Entwicklung von
Rich Internet Applications (RIAs) und beim derzei-
tigen Stand keine geeigneten Instrumente, um Textin-
halte webbasiert anzubieten. Keine dieser Platt-
formen verfügt über die Möglichkeiten von HTML,
Inhalte zu strukturieren und barrierefrei darzustellen
(URL: http://projectone.cannect.org/advice/non-
html-dynamic.php [2011-01-21]).
Di e Ko n ze pti o n de s Portable Document
Format (PDF), das Erscheinungsbild eines Doku-
ments auf allen Plattformen gleich aussehen zu
lassen, widerspricht einem wichtigen Element von
Barrierefreiheit: Die Darstellung von Inhalten sollte
von Nutzer/innen an ihre individuellen Bedürfnisse
angepasst werden können. Es empfiehlt sich vor der
Erstellung eines PDF-Dokuments zu überlegen, ob
nicht ein anderes Format, beziehungsweise bei Ver-
wendung im Internet XML, die bessere Alternative
ist. Falls das PDF-Format verwendet werden muss,
sollte „tagged PDF“ verwendet werden (erst dadurch
wird das Dokument besser zugänglich), beziehungs-
weise eine Nachbesserung mit dem Softwarepro-
gramm Adobe Acrobat vorgenommen werden. Gute
Ergebnisse hinsichtlich der Zugänglichkeit von PDF-
Dokumenten lassen sich beispielsweise bei der Ge-
staltung des Dokuments in OpenOffice mit korrekter
Strukturauszeichnung und dem PDF-Export erzielen.
Die Verwendung von Lesezeichen fördert darüber
hinaus die Navigation mit der Tastatur.
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Barrieren im Bereich Informationstechnik lassen sich
durch vielfältige Maßnahmen aufspüren und besei-
tigen. Bitte beachten Sie, dass die barrierefreie Um-
setzung von webbasiertem Lehren und Lernen Spezi-
alwissen benötigt, was eventuell die Einbeziehung
von Expertinnen und Experten, zum Beispiel in der
Anpassung von Learning Management Systemen, be-
nötigt.
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Eine grundlegende Methode die Zugänglichkeit zu
testen, ist das Ausprobieren der Website mit verschie-
denen Browsern, Betriebssystemen, Aus- und Einga-
begeräten sowie Übertragungsraten unter Einbe-
ziehung möglichst unterschiedlicher Nutzer/innen, in
unterschiedlichen Situationen und mit unterschied-
lichen Vorau s setzung en . Als sehr effektiv hat sich die
Ver wendung eines Text-Browsers (zum Beispiel Lynx
URL: http://lynx.browser.org/[2011-01-21]) oder die
Ver wendung des WebFormators (URL: http://ww-
w.webformator.de [2011-01-21], stellt den Inhalt einer
Internetseite in einem separaten Textfenster dar) er-
wiesen. Für Firefox gibt es die Erweiterung Fangs,
die einen Screen Reader emuliert (via URL:
http://addons.mozilla.org/ [2011-01-21]).
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Die Biene-Kriterien (Barrierefreies Internet Er-
öffnet Neue Einsichten) stellen einen laufend aktuali-
sierten und übersichtlich dargestellten Katalog von
Zugänglichkeitskriterien dar, der auch für technisch
weniger Versierte leicht nachvollziehbar formuliert ist
(Biene Wettbewerb, 2009). Die WCAG 2.0 (W3C,
2008) stehen im Zentrum zahlreicher Richtlinien und
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Spezifikationen. Sie decken einen großen Bereich von
Empfehlungen ab, um Webinhalte barrierefreier zu
machen. Von Universitäten und anderen Einrich-
tungen wurden Checklisten zur barrierefreien Ge-
staltung von Webanwendungen und Webauftritten er-
stellt.
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Automatisierte Prüfverfahren sind eine nützliche
Hilfe für die Evaluierung bestehender und die Er-
stellung neuer Websites. Mit ihnen lassen sich
Schnelltests in kurzen Zeitabständen wiederholen,
um auch die laufenden Aktualisierungen oder letzten
Versionen auf formale Richtigkeit zu überprüfen.
Automatische Prüfprogramme können nur unterstüt-
zende Wer k z euge sein, weil durch sie lediglich das
Vorhandensein zum Beispiel von Alternativtexten,
Struktur- und Metadaten im Quelltext geprüft wird,
nicht aber deren (Un-) Sinn oder Qualität überprüft
wird (Zapp, 2004).
Hier einige Beispiele für Browser-Erweiterungen
und Online-Werkzeuge, welche die Einhaltung von
Webstandards und Accessibility-Kriterien überprüfen
und das Verhalten einer Webseite unter verschie-
denen Anzeige- und Rezeptionsbedingungen simu-
lieren:
▸W3C-MarkUp-Validator:
URL: http://validator.w3.org/ [2011-01-21] über-
prüft den Code von HTML, XHTML, SVG,
MATHML, SMIL, etc. Dokumenten
▸W3C-CSS-Validator:
URL: http://jigsaw.w3.org/css-validator/ [2011-
01-21] überprüft den CSS-Code
▸HTML-Validator für Firefox:
URL: https://addons.mozilla.org/de/firefox-
/addon/249/ [2011-01-21]
Das Firefox-Addon fügt der Quellcode-Anzeige
des Browsers den Tidy-Validator von W3C hinzu.
Sehr nützlich und informativ: In einem Icon in der
Statuszeile des Browsers werden fehlerfreie Seiten
mit einem grünen Haken gekennzeichnet, bzw. mit
einem Warnhinweis oder einem roten Symbol bei
Fehlern.
▸Tota l Validator – http://www.totalvalidator.com
HTML, Zugänglichkeit (WCAG 1.0 und 2.0;
Section 508), Link-Checker, Screenshots mit sehr
vielen Browsern
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Vorbilder findet man zum Beispiel unter den Preis-
trägern des BIENE-Wettbewerbs der Aktion
Mensch. Aufschlussreich ist auch ein Blick in den
Quelltext der Webseiten von Blindenbibliotheken.
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Die Komplexität der Umsetzung barrierefreier Infor-
mationstechnik erfordert in vielen Fällen professio-
nelle Beratung begleitend zur Projektplanung und zur
Qualitätskontrolle. Universitäten, Verbände und In-
itiativen bieten darüber hinaus Lehrgänge und Wo rk-
shops zu einzelnen Aspekten barrierefreier Informa-
tionstechnik an (siehe Kapitel #telweiterbildung).
W" R:3-)240
Jede Seite im Intra- oder Internet, jeder im Netz pu-
blizierte Text, jeder Beitrag oder Kommentar in einer
Mailingliste, einem Weblog oder öffentlichen Chat,
jedes auf einschlägige Plattformen hochgeladene
Lernobjekt, Foto, Video oder Podcast, jeder Wiki-
Eintrag und jeder Microlearning-Inhalt ist eine elek-
tronische Publikation und sollte so barrierearm wie
möglich gestaltet bzw. präsentiert werden.
Durch die zunehmend interaktive Internetnutzung
(Stichwort „Web 2.0“) verlagert sich die Ve r a n t -
wortung für die Zugänglichkeit der so erstellten
(Lern-)Inhalte zunehmend von Webdesigner/innen
und Content-Entwickler/innen auf breite, im Bereich
Webstandards unkundige Nutzer/innenkreise und
auf die Hersteller/innen von Autorenwerkzeugen
und Anwendungsprogrammen.
Der Umsetzung des W3C-Standards für Acces-
sible Rich Internet Applications (WAI-ARIA) und
der Anwendung der Authoring Tool Acessibility Gui-
delines (ATAG) kommt so noch stärkere Bedeutung
zu. Ein barrierearmer Webauftritt unter Verwendung
der W3C-Standards ist zeitgemäß und zukunftssicher
bezüglich der eingesetzten Technologien, da die
W3C-Empfehlungen auch zukünftig Kompatibilität
mit neuen Technologien und Weiterentwicklungen
gewährleisten. Der höhere Aufwand, der sich zu-
nächst ergeben kann, wird durch die Verbesserung
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der Nutzbarkeit ausgeglichen und ermöglicht einigen
Menschen überhaupt erst die Nutzung der An-
wendung (Krüger, 2007).
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n&"=&(% 328,n&"=&(%32,'<$, J&2(0.&2, 6%-, Qa$)&$R
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▸I#=-Q&A, ^8, x, h.#$+%&$A, J8, e:;;Tf8, M#$$%&$&'$&%&(
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