Hintergrund: Die vom HNO-Arzt Alfred Tomatis entwickelte Methode der Audio-Psycho-Phonologie (A.P.P.), vereinfacht «Horchtherapie» bzw. «Hörtherapie» (in Deutschland) genannt, beschäftigt sich mit der Interaktion von auditiven, phonatorischen und psychischen Prozessen. Als Therapie dient sie zur Behandlung eines weiten Spektrums von Funktionsstörungen des Hör-sowie des Gleichgewichtssystems. Rechtlich zählt die A.P.P. nach A. Tomatis zu den komplementärmedizinischen Behandlungsmethoden. Sie wird deshalb in der Schweiz nicht von der obligatorischen Krankenversicherung, sondern allenfalls – teilweise – im Rahmen freiwilliger Zusatzversicherungen (nach Versicherungsvertragsgesetz, VVG) vergütet. Die Qualität komplementärmedizinischer Therapien wird oft angezweifelt. Die schweizerische Verfassung schreibt jedoch die Berücksichtigung komplementärmedizinischer Behandlungsmethoden vor. Probanden und Methode: Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Massstab für die Kostenübernahme einer Therapiemethode, dass diese die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (sogenannte WZW-Kriterien) erfüllt. In der vorliegenden Arbeit wurde überprüft, ob die nach A. Tomatis diese Kriterien erfüllt. Zur Beurteilung erschien methodisch eine retrospektive Verlaufsbeurteilung durch die behandelten Personen am geeignetsten. Ergebnisse und Schlussfolgerungen: Die dargestellten Ergebnisse zeigen, dass die A.P.P. nach Tomatis die Anforderungen der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllt.