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1 Herausforderungen in Europa
anpacken
Die Europäische Union hat mit der Euro-
päischen Vogelschutz-Richtlinie (VSRL),
der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-
RL) und der Wasserrahmen-Richtlinie
(WRRL) einen anspruchsvollen rechtli-
chen Rahmen zur Sicherung der Biodiver-
sität und des Ressourcenschutzes geschaf-
fen. Auch Anstrengungen im Bereich des
Klimaschutzes sind unverkennbar.
Dennoch konnten wichtige Ziele der
Europäischen Union zum Schutz der Bio-
diversität, des Klimas und des Wassers
bisher nicht im gewünschten Maße er-
reicht werden. Die erste umfassend an-
gelegte Untersuchung der im Rahmen
der FFH-Richtlinie geschützten und am
stärksten gefährdeten Lebensräume und
Arten Europas zeigte, dass lediglich 17 %
der betroffenen Lebensräume einen
günstigen Erhaltungszustand aufweisen.
Wiesen und Feuchtlebensräume zählen
dabei zu den am stärksten gefährdeten
Extensive Weidewirtschaft und
Forderungen an die neue Agrarpolitik
Förderung von biologischer Vielfalt, Klimaschutz, Wasserhaushalt und
Landschaftsästhetik
Von Jürgen Metzner, Eckhard Jedicke, Rainer Luick, Edgar Reisinger und Sabine Tischew
Abstracts
Die naturnahe Beweidung unserer Kulturlandschaft steht für
eine moderne, multifunktionale Landwirtschaft. Viele weide-
tierhaltende Betriebe leisten einen wichtigen Beitrag, die eu-
ropäischen Herausforderungen Biodiversitäts-, Klima- und
Gewässerschutz effektiv anzugehen. Mit nachfolgender Po-
sition, von zahlreichen Verbänden unterstützt, werden Vor-
schläge für eine bessere Etablierung der extensiven Weidetier-
haltung in dem Förderrahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik
(GAP) der EU nach dem Jahr 2013 formuliert. Bestehende
Instrumente der GAP sollen in folgenden Bereichen weiterent-
wickelt werden:
f
Auf extensiven Weideflächen sollen künftig generell Zah-
lungsansprüche der 1. Säule aktiviert werden können und mit
Förderprogrammen der 2. Säule kombinierbar sein. Um An-
lastungsrisiken für die Antragsteller zu reduzieren, sollen die-
se Flächen mit einem spezifischen Code im Integrierten Ver-
waltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) identifiziert und die
korrekte Maßnahmendurchführung nach naturschutzfachli-
chen Kriterien kontrolliert werden.
fIm Rahmen der 2. Säule wird der Ausbau der Agrarumwelt-
maßnahmen empfohlen – mit besserer Kofinanzierung durch
die EU, Anreizkomponente sowie Vertragslaufzeiten von bis
zu 20 Jahren.
fErgänzend müssen Landschaftspflegeprogramme auf Basis
des bestehenden Art. 57 ELER-VO eingerichtet werden – mit
investiven und bisher nicht über Agrarumweltmaßnahmen
abgedeckten Maßnahmen.
f
Umfassende Beratung der Betriebe soll für eine bessere Nut-
zung und betriebliche Integration der extensiven Beweidung
werben und die optimale Kombination von Maßnahmen aus
der 1. und 2. Säule gewährleisten.
Als besonders förderfähige Maßnahmen werden (a) exten-
sive ganzjährige Standweide mit Rindern und Pferden, (b) Um-
wandlung von Ackerland in beweidetes Extensivgrünland in
Überschwemmungsgebieten und auf Niedermoorböden sowie
(c) Biotoppflege durch Schafe und Ziegen empfohlen.
Extensive Grazing and Requirements for the new Agricultural
Policy – Promotion of biological diversity, climate protection,
water balance and landscape aesthetics
The near-natural pasturing of our cultural landscape stands
for a modern, multi-functional agriculture. Many farms with
grazing animals have an important share in effectively imple-
menting the European challenges to protect biological diver-
sity, climate and water. The subsequent paper – supported by
numerous associations – makes proposals for a better establish-
ment of extensive grazing in the funding guidelines of the
Common Agricultural Policy (CAP) of the EU after 2013. Exist-
ing instruments are to be advanced in the following areas:
fOn extensively grazed grasslands it should in future be pos-
sible to generally activate payment claims of the 1
st
column,
and to combine them with aid programmes of the 2nd column.
In order to reduce the risks of reclaims for the applicants the
sites are to be identified by a specific code with an “integrated
administration and control system”, and the implementation
of the measures is to be controlled according to nature con-
servation criteria.
fIn the context of the 2nd column the study recommends the
expansion of agri-environmental measures – including better
co-financing by the EU, additional incentives and contract pe-
riods of up to 20 years.
f
Additionally landscape management programmes have to
be established on the basis of the Regulation of the EAFRD
(Art. 57) – including invested-related measures which are not
covered by agri-environmental schemes.
f
The comprehensive counselling of the farms aims to promote
a better integration of extensive grazing, ensuring the optimal
combination of measures of the 1st and 2nd column.
The study recommends the following measures which are
particularly eligible: (a) extensive all-year continuous grazing
with cattle and horses, (b) conversion of arable fields into
extensively grazed grasslands in flood areas and on fen soils,
and (c) biotope management with sheep and goats.
357
Jürgen Metzner et al., Extensive Weidewirtschaft und Forderungen an die neue Agrarpolitik, NuL 42 (12), 2010, 357-366
Lebensräumen (Europäische Kommission
2009).
Der Farmland-Bird-Index, ein wichti-
ger Basisindikator zur Darstellung der
Maßnahmenwirkungen der Entwick-
lungsprogramme für die ländlichen Räu-
me in den EU-Mitgliedsstaaten der EU-
27-Länder, zeigt eine signifikante Ver-
schlechterung vom Referenzwert 100 im
Basisjahr 1990 auf 82,8 im Jahr 2006. Für
Deutschland sank der Index in diesem
Zeitraum auf den Indikatorwert 74,1 (Eu-
ropäische Kommission 2010). Der Status-
bericht „Vögel in Deutschland“ 2009
(Sudfeldt et al. 2009) weist seit 1990
eine gleichbleibend negative Bilanz auf:
2006 und 2007 wurde mit 67 % des Ziel-
wertes für 2015 der bisher niedrigste
Stand erreicht. Nahezu 60 % der Arten des
Ackers und Grünlandes werden in der
Roten Liste Deutschlands als gefährdet
eingestuft oder stehen auf der Vorwarn-
liste. Die alarmierende Negativ-Entwick-
lung hat in den letzten 15 Jahren auch
die ehemals häufigsten Vogelarten des
Grünlands erfasst. Kiebitz (Vanellus va-
nellus) und Uferschnepfe (Limosa limosa)
zeigen seit 1980 Bestandsverluste von
> 50 %, Rotmilan (Milvus milvus), Feldler-
che (Alauda arvensis) und Braunkehlchen
(Saxicola rubetra) abnehmende Langzeit-
trends von > 20 %. Auch die bis vor weni-
gen Jahren noch stabilen oder sogar leicht
zunehmenden Bestände von Gebüsch-
und Heckenbrütern der Agrarlandschaft
wie der Goldammer (Emberiza citrinella)
gehen neuerdings zurück. Diese besorg-
niserregende Situation der Avifauna gilt
stellvertretend für Gefäßpflanzen, Heu-
schrecken, Schmetterlinge und viele an-
dere Artengruppen.
Große Defizite bestehen auch beim
Klimaschutz. Die Kohlenstoffsenkenfunk-
tion der zentraleuropäischen Landschaft
ist durch andauernde und vielfach sich
verschärfende intensive Landnutzungen
gefährdet. Schulze et al. (2009) treffen
dazu folgende Aussagen: Durch den in-
tensiven Ackerbau und die Entwässerung
von Mooren werden jährlich 57 Mio. t
Kohlenstoff in Europa freigesetzt. Dage-
gen haben die bestehenden Grünländer
durch die jährliche Bindung von 85 Mio. t
Kohlenstoff/Jahr auf einer Fläche von
1,51 Mio. km² schon jetzt eine Bedeutung
als Kohlenstoffsenke, die vor allem auf das
Bindungspotenzial im Boden zurück zu
führen ist. Weiterhin zeigt sich, dass die
noch wesentlich stärker klimaschädlichen
Lachgas- und Methanemissionen der in-
tensiven Landwirtschaft (97 Mio. t Koh-
lenstoff-Äquivalente aus Lachgas/Jahr
und 67 Mio. t Kohlenstoff-Äquivalente aus
Methan) drastisch reduziert werden müs-
sen. Die Europäische Kommission hat den
Klimawandel daher auch als zentrale He-
rausforderung für die Agrarpolitik be-
nannt.
Weiteres wichtiges Ziel der Europäi-
schen Union ist die Umsetzung der WRRL.
Oberflächengewässer und Grundwasser
müssen bis zum Jahr 2015, spätestens
2027, in einen „guten ökologischen“ bzw.
in einen „guten chemischen Zustand“ ge-
bracht werden. Aufgrund eines übermä-
ßigen Nährstoffeintrags, der vorwiegend
aus intensiver Landnutzung stammt, wird
in mehr als der Hälfte der europäischen
Mitgliedsstaaten in Oberflächengewäs-
sern der „gute ökologische Zustand“ ge-
mäß WRRL nicht erreicht (European En-
vironmental Bureau 2010).
Zentrale Bedeutung für die Lösung der
genannten Probleme ist die Frage, auf
welche Weise unsere Kulturlandschaften
künftig landwirtschaftlich genutzt und
bewirtschaftet werden. Die Neuprogram-
mierung der Gemeinsamen Agrarpolitik
(GAP) für den Zeitraum 2013 bis 2020
kann ein entscheidender Schritt für eine
nachhaltigere Landbewirtschaftung und
für das Erreichen politischer Ziele der EU
sein. Die Beschlüsse der 10. Vertragsstaa-
tenkonferenz der Konvention über die
biologische Vielfalt Ende Oktober 2010
im japanischen Nagoya haben den Hand-
lungsbedarf erneut unterstrichen: So sol-
len bis spätestens 2020 alle die Biodiver-
sität schädigenden Subventionen beseitigt
und stattdessen Anreizinstrumente für
den Schutz und die nachhaltige Nutzung
der biologischen Vielfalt entwickelt und
angewendet werden (Ziel A3 des Strate-
gischen Plans für die Post-2010-Periode;
Convention on Biological Diversity 2010).
In Deutschland gibt es von Seiten der
Wissenschaft und von Verbänden weitrei-
chende Vorschläge zur Verbesserung der
GAP, z.B. vom Sachverständigenrat für
Umweltfragen (SRU) (2009) und von den
so genannten „Plattform-Verbänden“ (Ge-
meinsames Papier 2010). Konkrete Ver-
besserungsvorschläge zur Weiterentwick-
lung der ersten Säule sowie der Förder-
programme der zweiten Säule der GAP
wurden z.B. von NABU (2010) und dem
Deutschen Verband für Landschaftspflege
(DVL 2010, DVL & NABU 2009) in die
Diskussion eingebracht. Auf europäischer
Ebene hat u.a. der Prozess der Agricultu-
ral and Rural Convention (ARC) das Ziel,
die Debatte um die GAP zu intensivieren
und um neue Visionen zu erweitern
(www.arc2020.eu).
Aus Sicht der Unterzeichner der vor-
liegenden Stellungnahme kann die exten-
sive Nutzung von Grünland in Form groß-
flächiger naturnaher Weidesysteme einen
erheblichen Beitrag zum Schutz von Ar-
tenvielfalt, Klima und Wasser leisten. Das
Papier verdeutlicht diese zentrale Bedeu-
tung für die künftige Ausgestaltung der
GAP und formuliert erstmals Vorschläge,
wie der Multifunktionalität der extensiven
Beweidung bei der Ausgestaltung der GAP
in der neuen Förderperiode 2014 bis 2020
in der Praxis entsprochen werden sollte.
Im Sinne einer multifunktionalen Land-
wirtschaft sollten alle Finanzmittel, wel-
che künftig im Rahmen der GAP investiert
werden, einen mehrfachen Nutzen zur
Einkommensstützung der Landwirtschaft
und für Ziele des Erhalts der Biodiversität,
des Klima-, Boden- und Wasserschutzes
haben; entsprechende Ziel- und Qualitäts-
kriterien sind ausreichend konkret und
hinsichtlich der Zielerreichung nachprüf-
bar zu definieren.
2 Win-win-Effekte durch
naturnahe Beweidung
In vielen Landschaften Europas ist noch
heute die standortgerechte, naturnahe
Beweidung mit unterschiedlichen Tierar-
ten und Tierrassen ein prägendes Element
Eigenschaften von
Extensivweidesystemen
• Weidesystem idealerweise aus großflächigen
gekoppelten Standweiden, Hutungen, Mäh-
weiden, Wiesen und halboffenen Bereichen
bestehend; kleine Waldparzellen oder
Trauf bereiche sind aus ökologischer und
tier hygienischer Sicht wünschenswer t
• Mindestgröße ab 10 ha, anzustreben sind
über 30 bis 50 ha – zugunsten ökosystemarer
Wechselwirkungen und auf Grund ökono-
mischer Überlegungen sollten Weidesysteme
> 1 000 ha umfassen.
• flexibles Management und Steuerung von
Besatzstärken und Besatzdichten (Zeitpunkt,
Zeitraum und Fläche) entsprechend der
aktuellen Produktivität (damit nachhaltige
Nutzung des Systems), im Jahresmittel
zwischen 0,2 und 1,0 GV/ha
• ganzjährige Beweidung bei standörtlicher
Eignung und Sicherstellung der nachhaltigen
Ressourcennutzung
• keine grundsätzlichen Präferenzen für Tier-
arten und -rassen; aus wirtschaf tlichen Über-
legungen empfehlen sich besonders Mutter-
kuhhaltungen; naturschutzfachlich interes-
sant sind besonders Mischbeweidungen; bei
Schaf- und Ziegenbeweidung ist die saisonale
Hütehaltung zwecks funktionalem Biotop-
verbund wünschenswert
• Verzicht auf Biozideinsatz, Düngung und
Parasitenprophylaxe
• dauerhaft ungenutzte Strukturelemente in
Form von Gehölzen, Hochstaudenfluren,
Steinhaufen, Altholz, Wasserflächen etc. auf
der gesamten Weidefläche angestrebt
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Naturschutz und Landschaftsplanung 42 (12), 2010, 357-366, ISSN 0940-6808 Verlag Eugen Ulmer KG, Stuttgart
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und Grundlage der Artenvielfalt (Pykälä
2000 und 2005, Veen et al, 2009, Wallis
De Vries et al. 1998). Extensiv genutzte
Weiden sind Lebensräume für viele ge-
fährdete Arten der Agrarlandschaften.
Zahlreiche wissenschaftliche Untersu-
chungen belegen, dass diese Landnut-
zungsform eine Schlüsselrolle zur Siche-
rung der Biodiversität in unserer Kultur-
landschaft hat (u.a. Bunzel-Drüke et al.
2008, Ruf et al. 2010). Die für den natur-
schutzfachlichen Erfolg entscheidenden
Kriterien und konzeptionellen Rahmen-
bedingungen der Weideverfahren sind
bekannt und umfassend beschrieben (Rei-
singer 2004). Es kann daher belastbar
festgehalten werden, dass insbesondere
ganzjährige und großflächige Bewei-
dungsverfahren in der Lage sind, eine
Vielzahl auch ehrgeiziger Naturschutzziel-
setzungen zu erreichen (Pykälä 2005,
Riecken et al. 2004).
Die naturnahe und standortangepasste
Beweidung trägt zudem noch weitere As-
pekte zu einem ausbalancierten Natur-
haushalt bei: Sie ist im Vergleich zu den
üblichen intensiven Grünlandnutzungs-
formen wesentlich klimafreundlicher.
Sousanna et al. (2007) zeigen für wenig
oder nicht gedüngte Weidesysteme mit
Rindern, dass die Klimabilanzen auch un-
ter Berücksichtigung der Lachgas- und
Methan-Emissionen durch den Wieder-
käuer positiv sind. Die aktuelle Studie von
Gross et al. (2010) belegt, dass die inten-
siv gedüngten Saatgrünländer eine drei-
mal so hohe Lachgasemission wie die
extensiv beweideten Prärieweiden haben.
Die negativen Klimafolgen einer industri-
alisierten Stallhaltung, insbesondere auch
unter Einbeziehung der Treibhausgase
durch die Dünger- und Kraftfutterproduk-
tion sowie Transportkosten, werden auch
in einer Studie der FAO (2006) betont.
Beweidungsverfahren, welche die Ve-
getation nicht vollständig nutzen, redu-
zieren im Vergleich zur Mähnutzung die
Emission von CO
2
und Lachgas (Braun
2005, Willms et al. 2002). Setzt man ex-
tensive Weidesysteme unmittelbar mit der
stallgebundenen Tierhaltung und dem
Einsatz von Futter gedüngter Wiesen so-
wie Kraftfutter in Vergleich, so schneidet
die Weidehaltung klimaschonender ab.
Entsprechend empfiehlt Braun (2005),
aus Klimaschutzgründen Weideland zu
erhalten und neu zu schaffen.
Extensive Beweidung ist vor allem in
Überschwemmungsgebieten und auf
grundwassernahen Standorten die natur-
verträglichste Form der landwirtschaftli-
chen Nutzung und trägt zu einem intakten
Wasserhaushalt bei (Gerken 2002,
Schaich et al. 2009). Durch den Dünge-
verzicht wird im Vergleich zu intensiven
Grünlandnutzungen eine Reduktion der
Stickstoffbelastung für Grundwasser und
Fließgewässer erreicht und leistet somit
einen nachhaltigen Beitrag zur Verbesse-
rung der Gewässerqualität. Die Umwand-
lung von Ackerflächen in beweidetes Ex-
tensivgrünland in Überschwemmungsge-
bieten ermöglicht weiterhin, die Auen
wieder als natürliche Filter der Fließge-
wässer in Funktion zu setzen. Auch kann
eine bessere Einbeziehung der Gewässer-
ufer zur Redynamisierung von Fließge-
wässern erfolgen (Genetzke 2010, Ger-
ken 2002, Krüger 2003). Naturnahe
Weideverfahren in Auenlandschaften kön-
nen ideale Instrumente zur Umsetzung
der EU-WRRL sein. Aufgrund der geringen
Besatzdichte sind keine Erosionsschäden
zu erwarten. Vielmehr werden die Struk-
tur- und Artenvielfalt positiv beeinflusst
(Mann & Tischew 2010, Reisinger 2004).
Auswirkungen auf die Gewässermorpho-
logie und den Wasserhaushalt sind die
Ausdifferenzierung kleiner Gewässerläu-
fe und Initiierung von Eigenentwicklun-
gen, in Teilbereichen eine Sohlanhebung,
Unterdrückung von den Gewässerlauf
festlegenden Ufergehölzen und insgesamt
Beiträge zum verstärkten Wasserrückhalt
in der Fläche durch Vernässungen (Luick
2001). Nach § 21 BNatSchG (2010) sind
„die oberirdischen Gewässer einschließ-
lich ihrer Randstreifen, Uferzonen und
Auen als Lebensstätten und Biotope für
natürlich vorkommende Tier- und Pflan-
zenarten zu erhalten“ und „so weiterzu-
entwickeln, dass sie ihre großräumige
Vernetzungsfunktion auf Dauer erfüllen
können“; auch dazu leistet die großflächi-
ge extensive Beweidung wichtige Beiträ-
ge. Weidelandschaften können ein Rück-
grat jeder regionalen und überregionalen
Biotopverbundplanung sein (Bunzel-
Drüke et al. 2008).
Darüber hinaus gehören Weidetiere in
vielen Regionen zur touristischen Visiten-
karte und stehen für Erholung in attrak-
tiven Kulturlandschaften und gesunder
Umwelt (Luick 2001). Europaweit gese-
hen liegt der Schwerpunkt der ästhetisch
ansprechenden Weidelandschaften oft in
Gebieten, die nicht zu den Gunstlagen der
Landwirtschaft gehören. Extensive Wei-
delandschaften können damit zur Siche-
rung von Einkommen und Arbeitsplätze
in peripheren ländlichen Gebieten beitra-
gen – Biodiversität als „stilles Kapital“ der
Regionalentwicklung (Jedicke 2008).
Betriebe mit extensiver Weidetierhal-
tung stehen somit für eine moderne, mul-
tifunktionale Landwirtschaft, da sie der
Gesellschaft zahlreiche öffentliche Güter
kostengünstig zur Verfügung stellen und
einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die
europäischen Herausforderungen zum
Biodiversitäts-, Klima- und Gewässer-
schutz effektiv anzugehen (Luick et al.
2009). Es gibt also viele Argumente, die
extensive Weidehaltung über die Gemein-
same Agrarpolitik aktiv zu fördern und
innovativ zu unterstützen!
3 Weichenstellung durch den
Europäischen Gerichtshof
In einem jüngst gefällten Urteil des Euro-
päischen Gerichtshofs vom 14.10.2010
wird ausdrücklich festgestellt, dass die
Zahlungen von Fördergeldern und Direkt-
Abb. 1: Musterbeispiel einer halboffenen Weidelandschaft am Winderatter See, Landkreis Schleswig-
Flensburg – beweidete Gewässerufer und lockere Gehölzstrukturen sind erwünscht. Foto: M. Ruf
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Jürgen Metzner et al., Extensive Weidewirtschaft und Forderungen an die neue Agrarpolitik, NuL 42 (12), 2010, 357-366
zahlungen auf allen landwirtschaftlich
genutzten Flächen legitimiert sind, auf
denen Naturschutz und Landschaftspflege
vorrangige Ziele sind (EuGH 2010). Dem-
nach sind künftig auch extensiv beweide-
te Flächen in vollem Umfang als förder-
fähige landwirtschaftliche Fläche zu wer-
ten, da die Beweidung, unabhängig von
Art und Intensität, eine landwirtschaftli-
che Nutzung darstellt. Dies ist laut EuGH
auch dann der Fall, wenn die Tätigkeit
dieser landwirtschaftlichen Nutzung den
Anweisungen der Naturschutzbehörden
unterliegt. Das Urteil des EuGH macht
deutlich, dass die EU-Mitgliedsstaaten
(Vertragspartner für Deutschland sind die
Bundesländer) extensive Weidesysteme,
wie Heiden, Magerrasen oder Huteflä-
chen, ohne weitreichende Sanktionsrisi-
ken in die Instrumente der Gemeinsamen
Agrarpolitik (z.B. Direktzahlungen, Agrar-
umweltprogramme, Landschaftspflege-
programme) einpassen können. Diese
neue Rechtsicherheit muss offensiv für die
weitere Integration und Ausbau von För-
derinhalten für weidetierhaltende Betrie-
be genutzt werden.
4 Beweidung in Förderarchitektur
einpassen
Um Betrieben mit extensiver Weidetier-
haltung zukunftsfähige Perspektiven zu
ermöglichen, müssen unterstützende
Maßnahmen als Querschnittsaufgabe in
die Förderarchitektur der zukünftigen
Gemeinsamen Agrarpolitik zielführend
eingepasst werden. In den folgenden Ab-
schnitten werden weitere Problemlagen
und Lösungsvorschläge formuliert.
4.1 Förderfähigkeit in der 1. Säule
der GAP
Bei der Integration von beweidetem Ex-
tensivgrünland in die erste Säule treten
aktuell zahlreiche Probleme auf, die in
vielen Fällen zur Ablehnung der Förde-
rung beweideter Flächen oder zu erheb-
lichen Sanktionsrisiken führen (DVL &
NABU 2009).
fProblem 1 – Weiden als beihilfefähi-
ge Flächen: Bei der Integration von be-
weidetem Extensivgrünland in die erste
Säule treten in der aktuellen Förderperi-
ode zahlreiche Unsicherheiten und Un-
klarheiten in Bezug auf die Beihilfefähig-
keit von Heiden, gehölzreichen Hutungen,
traditionellen Bergweiden sowie bewei-
deten Übergangbereichen von Offenland
zu Wald (sog. Ökotonen) auf, die in vielen
Fällen zur Ablehnung der Förderung be-
weideter Flächen oder zu erheblichen
Sanktionsrisiken führen.
Auch die naturschutzfachlich wertvol-
len extensiv beweideten Schilf- und Seg-
genbestände sowie Uferbereiche von tem-
porären Gewässern werden in einigen
Bundesländern von der Beihilfe ausge-
schlossen. Das trifft auch auf viele bewei-
dete ehemalige militärische Liegenschaf-
ten zu.
Lösungsansätze: Direktzahlungen
müssen künftig ohne Ausnahme auf allen
extensiv genutzten landwirtschaftlichen
Flächen gewährt werden. Die Aktivierung
von Zahlungsansprüchen auf diesen Flä-
chen ist die Grundvoraussetzung für die
nachhaltige Bewirtschaftung. Das Urteil
des EuGH zur Förderung der extensiven
Beweidung bildet für die Anerkennung
der Flächen die Grundlage, minimiert die
Anlastungsrisiken für die Landwirte und
verringert den bürokratischen Aufwand.
Dazu ist auf Ebene der Bundesländer das
Bruttoflächenprinzip verbindlich anzu-
wenden. Die in Deutschland oft sehr eng
interpretierte „Dauergrünland-Definition“
muss um alle beweideten Offenland-Le-
bensraumtypen wie Heiden, lückige Pio-
nierfluren, Trockenrasen und Sauergras-
bestände erweitert werden, auch wenn
typische Weidegräser nicht dominieren.
Alle temporären Gewässer sollten eben-
falls mit ihren beweideten Uferbereichen
als prämienfähig anerkannt werden; dies
gilt auch für temporär trocken fallende
See-, Fließgewässer- und Grabenufer so-
wie durchweidete Röhrichte.
Traditionelle Waldweiden und halbof-
fene Systeme müssen zukünftig ebenfalls
in die Förderung der 1. Säule einbezogen
werden. Hierzu bedarf es allerdings ent-
sprechend positiver Auslegungen der
Waldgesetzgebungen der Länder, denn
Waldweide ist in der Mehrzahl der Bun-
desländer nicht generell verboten (Bun-
zel-Drüke et al. 2008). Eine Einbindung
in die Förderung sollte darüber hinaus
auch bei einer naturschutzfachlich be-
gründeten Waldweide möglich sein, z.B.
für die Umsetzung von Natura-2000-Er-
haltungszielen oder besonderen Aspekten
des Artenschutzes (z.B. Ziegenmelker,
Auerhuhn und Orchideen). Hierzu sollen
spezielle Flächenkulissen festgelegt wer-
den. Auf ehemaligen militärischen Liegen-
schaften müssen ebenfalls Zahlungsan-
sprüche aktivierbar sein, wenn die Kon-
trollfähigkeit hergestellt ist.
f
Problem 2 – unterschiedliche Flä-
chencodes in den Bundesländern: Au-
genblicklich werden in 14 deutschen
Bundesländern Extensivweiden mit sechs
unterschiedlichen Flächencodes verse-
hen. Dies bereitet bei der Kombination
der Zahlungsansprüche mit Agrarumwelt-
programmen zunehmend Probleme, da
manche Vertragsvarianten nicht mit allen
Nutzungscodes kompatibel sind. Durch
Umcodierungen nach Vor-Ort-Kontrollen
können Zahlungsansprüche nicht akti-
viert oder die Ausgleichszulage nicht be-
antragt werden. Auch das ursprünglich
Abb. 2: Die wohl großflächigsten ex tensiven Weidelandschaften in Deutschland gibt es entlang von
Elbe und Oder – in Bereichen, wo weit zurückliegende Deiche die natürlichen dynamischen Prozesse
einer Aue zulassen. Dies sind Beispiele für extensive Nutzungen und Prozessschutzgebiete, wie sie
auch in vielen anderen Flusstälern vorstellbar sind. Foto: Rainer Luick
360
Naturschutz und Landschaftsplanung 42 (12), 2010, 357-366, ISSN 0940-6808 Verlag Eugen Ulmer KG, Stuttgart
gewählte Vertragspaket im Rahmen der
Agrarumweltprogramme kann vom Land-
wirt nicht mehr erfüllt werden. Das Weg-
fallen der Agrarförderung und drohende
Sanktionen können für den betreffenden
Landwirt erhebliche finanzielle Konse-
quenzen haben.
Lösungsansätze: Die EU sollte für die
Codierung von Extensivweiden für die
Mitgliedsstaaten klare Vorgaben machen,
um Fördermöglichkeiten deutlich aufzu-
zeigen und mögliche Sanktionsrisiken bei
Landwirten zu vermindern.
f
Problem 3 – Landschaftselemente auf
Weideflächen nach Cross Compliance
(CC): Extensive Weidelandschaften sind
häufig durch Sukzessions- und Verbu-
schungsstadien geprägt, die bis zu einem
bestimmten Flächenanteil naturschutz-
fachlich gewünscht sind. Andererseits
muss im Hinblick auf den Erhalt von Ziel-
arten und offenen Lebensräumen die Re-
duzierung einer zu starken Verbuschung
möglich sein. Zusätzlich ist durch den
Einfluss von Weidetieren eine räumliche
Verschiebung von Gehölzinseln zu beob-
achten. Eine dauerhafte Festlegung der
Landschaftselemente ist deshalb nicht
möglich.
Für Landwirte können sich aber sowohl
durch einen erhöhten Verbuschungsgrad
als auch durch das Beseitigungsverbot für
CC-relevante Landschaftselemente Anlas-
tungsrisiken ergeben. Es sind Verpflich-
tungen nach Cross Compliance zum
Schutz von Landschaftselementen und zur
Mindestinstandhaltung einzuhalten (so-
wohl auf landwirtschaftlichen als auch auf
nicht-landwirtschaftlichen Nutzflächen),
soweit auf einer Fläche Prämien aus der
1. und/oder 2. Säule gewährt werden oder
die Fläche zumindest im Integrierten Ver-
waltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS)
erfasst ist.
Lösungsansätze: Eine Lösung zeigt die
EU bereits auf. So gibt es gemäß der VO
(EG) 73/2009 (gemeinsame Regelungen
für die Anwendung von Direktzahlungen
im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpoli-
tik) in Art. 34 (2) b) i) schon jetzt die
Möglichkeit, auf den Nachweis einzelner
Landschaftselemente zu verzichten und
somit die Förderung extensiver Weideflä-
chen zum Schutz der heimischen Biodi-
versität zu vereinfachen. Dies trifft aber
nur für Natura-2000-Gebiete zu und wird
in Deutschland augenblicklich nicht an-
gewandt. Eine weitergehende Lösung
wäre die Einführung eines eigenen ein-
heitlichen Nutzungscodes für extensive
Weiden. Die Kontrolle der Fläche könnte
den Naturschutzbehörden unterliegen –
die Zahl der Landschaftselemente und der
Verbuschungsgrad werden dann allein
nach naturschutzfachlichen Kriterien fest-
gelegt und von der gängigen CC-Kontrol-
le ausgenommen. Ein akzeptabler Schwel-
lenwert wäre die Tolerierung von bis zu
30 % Anteilen an verbuschten Flächen. Bei
der Berechnung des Verbuschungsgrades
ist die gesamte bewirtschaftete Fläche
bzw. der gesamte Feldblock zu berück-
sichtigen
4.2 Weiterentwicklung und
Anpassung der 2. Säule der
GAP: Agrarumweltmaßnahmen
Die zweite Säule der GAP ist für einen
zielgerichteten Schutz des Klimas, der
Biodiversität und der Gewässer durch die
Landwirtschaft von zentraler Bedeutung.
Zu den wichtigsten Förderprogrammen
zählen die Agrarumweltmaßnahmen
(AUM). Sie müssen fachlich zielgerichtet
weiterentwickelt und finanziell zuverläs-
sig ausgestattet werden. Folgende Verbes-
serungen werden vorgeschlagen:
f
Kofinanzierung: Im Hinblick auf die
ökosystemar positiven Leistungen sollten
eindeutig definierte extensive Formen der
Beweidung mit einer Kofinanzierung von
90 % EU-Geldern in der Förderpolitik der
EU-Staaten und der Bundesländer veran-
kert werden. Mit der Anhebung der För-
dersätze für hocheffektive Maßnahmen
zum Schutz der Biodiversität, des Klimas
und des Wasserhaushalts wird es auch
finanzschwachen Bundesländern und Mit-
gliedsstaaten ermöglicht, attraktive För-
derprogramme anzubieten.
f
Einführung verpflichtender Maßnah-
men: In Europa sollten im Bereich Agrar-
umweltmaßnahmen folgende Inhalte
verpflichtend angeboten werden (siehe
auch Maßnahmen im Anhang):
(a) Beweidung als Maßnahme zur Ex-
tensivierung bisher intensiv genutzter
Flächen (z.B. Umwandlung Acker in Grün-
land bzw. Weideland). Mit dieser Maß-
nahme soll erreicht werden,
– dass sich die Weidetierhaltung auch
in Landschaften etabliert, die bisher nicht
zu den Naturschutzschwerpunktgebieten
zählen,
– dass auf organischen Böden und in
Überschwemmungsgebieten die Acker-
nutzung zurückgedrängt wird und Flä-
chen mit extensiver Beweidung entwickelt
werden können.
(b) extensive Weidenutzung natur-
schutzfachlich wertvoller Lebensräume
(z.B. Trockenrasen, Niedermoore, Heiden,
Salzwiesen, Waldweiden, artenreiches
Grünland). Ziel dieser Maßnahme ist, den
Status quo in wichtigen Naturschutz-
Schwerpunktgebieten zu sichern. Dafür
wird folgende Flächenkulisse vorgeschla-
gen: Natura-2000-Gebiete, Kohärenzflä-
chen, Überschwemmungsflächen sowie
ausgewählte Hotspots der Biodiversität
außerhalb von Natura-2000-Gebieten.
f
Vertragslaufzeiten: Landwirtschaftli-
che Betriebe müssen langfristig in die
Weidehaltung investieren (Weidelogistik,
Tiere etc.). Es muss daher eine zuverläs-
sige nachhaltige Finanzierung der Maß-
nahmen gewährleistet werden. Den land-
wirtschaftlichen Betrieben müssen somit
Abb. 3: Multi-Spezies-Beweidung mit Pferden, Maultieren, Eseln, Schafen und Ziegen am Himmel-
dunkberg bei Bischofsheim, Landkreis-Rhön-Grabfeld (Bayern), produziert ein struktur- und arten-
reiches Landschaftsbild. Foto: Eckhard Jedicke
361
Jürgen Metzner et al., Extensive Weidewirtschaft und Forderungen an die neue Agrarpolitik, NuL 42 (12), 2010, 357-366
langfristige Verträge mit bis zu 20 Jahren
Laufzeit angeboten werden.
f
Anreizkomponente: Die Freiwilligkeit
bei der Anwendung der Agrarumweltpro-
gramme ist wesentlicher Bestandteil der
kooperativen Umsetzung von Natur- und
Umweltschutz, impliziert aber die Not-
wendigkeit eines finanziellen Anreizes für
den Landwirt. Wie Erfahrungen aus der
Praxis zeigen, sind Landwirten wichtige
Agrarumweltmaßnahmen im Bereich der
Beweidung kaum vermittelbar, wenn ih-
nen nur der Ertragsausfall und die Er-
schwernis entgolten wird, sie aber keinen
Gewinn erzielen. Darüber hinaus ergeben
sich für die an Agrarumweltprogrammen
teilnehmenden Landwirte zusätzliche
Kontrollen mit Sanktionsrisiken. Zentraler
Bestandteil bei der Kalkulation der För-
derhöhe muss deshalb neben Ertragsaus-
fall und Arbeitsaufwand ein Akzeptanz-
zuschlag sein.
f
Minimierung von Auflagenüber-
schneidungen: In vielen Schutzgebieten
und auch auf Ankaufflächen, die mit öf-
fentlichen Geldern gefördert wurden,
können aufgrund bestehender Schutzge-
biets- oder Pflegevorgaben oft bestimmte
Leistungen der Landwirte nicht gefördert
werden. Dazu zählen z.B. der Verzicht auf
Dünger und Pflanzenschutzmittel oder die
Ganzjahresbeweidung. Dies führt zur Re-
duktion der Fördersätze und somit zu
erheblichen Akzeptanzproblemen für Na-
turschutzmaßnahmen bei den Landwir-
ten. Auch in derartigen Gebieten muss die
Förderung in adäquater Höhe sicherge-
stellt werden können. Hier sollten erfolgs-
orientierte Komponenten eingeführt oder
pauschale Förderungen auf diesen Flä-
chen (ähnlich dem Art. 38 ELER-VO zur
Natura-2000-Förderung) in gleicher Höhe
zu den herkömmlichen Agrarumweltmaß-
nahmen angeboten werden, so dass bei
vergleichbaren Maßnahmen auf keinen
Fall niedrigere Fördersätze als im Rahmen
der Teilnahme an Agrarumweltmaßnah-
men ausgereicht werden.
f
Integration in die Gemeinschaftsauf-
gabe Agrar- und Küstenschutz (GAK):
Maßnahmen zur extensiven Beweidung
müssen generell in den Förderrahmen der
GAK der Bundesrepublik Deutschland
aufgenommen werden, um die Kofinan-
zierung zur Umsetzung prioritärer Ziele
der EU in den deutschen Bundesländern
zu sichern.
4.3 Weiterentwicklung und An-
passung der 2. Säule der GAP:
Landschaftspflegeprogramme
Parallel zu der Weiterentwicklung der
Agrarumweltprogramme müssen der Aus-
bau und die Weiterentwicklung des Art. 57
ELER-VO „Erhalt des natürlichen Erbes“
auf EU-Ebene erfolgen und über so ge-
nannte „Landschaftspflegeprogramme“ in
allen Bundesländern etabliert werden. Im
Zentrum der Förderung stehen dabei Zie-
le des Natur- und Klimaschutzes sowie der
EU-Wasserrahmenrichtlinie. Die Erzeu-
gung landwirtschaftlicher Produkte muss
in Landschaftspflegeprogramm kein be-
triebliches Kernziel sein. Die Förderung
durch Landschaftspflegeprogramme er-
folgt nicht flächenorientiert über feste
Vertragslaufzeiten (wie z.B. beim Ver-
tragsnaturschutz), sondern maßnahmen-
orientiert mit flexiblen Laufzeiten. Die
Umsetzung von Landschaftspflegepro-
grammen sollte für die Mitgliedsstaaten
und Bundesländer verpflichtend und dau-
erhaft eingeführt werden.
Auch spezielle Inhalte zur Förderung
der extensiven Beweidung, wie z.B. die
Beweidung extrem steiler oder verbusch-
ter Flächen sowie Entbuschungen als vor-
bereitende Maßnahmen für die spätere
Integration der Flächen in die Agrarum-
weltmaßnahmen, müssen förderfähig
sein. Investitionen in Weidelogistik (Ein-
richtung von Tränken, Fanggatter, Zaun-
bau, Weidetore, Bau von Weideunterstän-
den) sollen ebenfalls in diese Förderschie-
ne fallen. Wichtig ist weiterhin, dass die
Erstellung von Weidemanagementplänen
und die Anschaffung und Haltung be-
drohter Weidetierarten und -rassen för-
derfähig sind.
Eine wichtige Forderung in diesem
Kontext ist auch die Kombinationsmög-
lichkeit von Maßnahmen aus Landschafts-
pflegeprogrammen mit Bausteinen der
Agrarumweltprogramme und mit Förde-
rungen aus der 1. Säule auf identischen
Flächen. Ein konkretes Beispiel sind die
notwendigen Pflegearbeiten auf Extensiv-
weiden.
5 Beratung
Für weidetierhaltende Betriebe ist eine
umfassende Betriebsberatung von zentra-
ler Bedeutung. Besonders die Teilnahme
an Agrarumweltprogrammen und deren
Verzahnung mit anderen Förderberei-
chen, wie Direktzahlungen und Land-
schaftspflegeförderung, müssen gezielt
bei Landwirten beworben und deren Um-
setzung administrativ begleitet werden.
Erfahrungen aus Österreich zeigen, dass
aufgrund von Beratungen deutlich mehr
Landwirte an Naturschutzmaßnahmen
teilnehmen (36 % der Landwirte) als ohne
Beratung (nur 5 %; Suske 2009). Eine
kompetente Beratung erhöht also die Ak-
zeptanz bei den Landwirten für Natur-
schutzbelange und Förderprogramme des
Naturschutzes. Sie verbessert weiterhin
die Effektivität bei der Implementierung
von Förderprogrammen und verringert
die Anlastungsrisiken für Landwirte bei
der Programmbeantragung. Im Sinne ei-
ner umfassenden Beratung sollten nicht
allein naturschutzfachliche Zielsetzungen,
sondern zugleich Aspekte von Boden-
schutz, Wasserschutz (insbesondere Um-
setzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie),
Klimaschutz und Flurneuordnung abge-
deckt werden. Die Flurneuordnung mit
ihren verschiedenen Instrumenten, wie
Abb. 4: Hüteschafhaltung bewirkt als „lebender Biotopverbund“ eine aktive Verbreitung von Pflan-
zen- und Tierarten. Schafhaltung gibt es nicht nur in den süddeutschen Juralandschaften – im Bild
eine Herde an den Oderhängen bei Stolpe im Nationalpark Unteres Odertal. Foto: Rainer Luick
362
Naturschutz und Landschaftsplanung 42 (12), 2010, 357-366, ISSN 0940-6808 Verlag Eugen Ulmer KG, Stuttgart
z.B. dem freiwilligen Flächen(nutzungs)
tausch, bietet gute Hilfestellungen, um
ausreichend große und zusammenhän-
gende Weideflächen zu schaffen. Da für
die Akzeptanz der Landwirte letztlich
wirtschaftliche Aspekte entscheidend
sind, sollte eine betriebswirtschaftliche
individuelle Beratung auch ökonomische
Aspekte (z.B. Produktion, Vermarktung,
Werbung) sowie Beratung im Hinblick auf
überbetriebliche Kooperationen (z.B. Wei-
degemeinschaften) berücksichtigen. Eine
derart integrative Beratung kann auch die
Erarbeitung von Weidemanagementplä-
nen umfassen.
Die einzelbetriebliche Beratung sollte
entweder durch die länderspezifischen
Agrarverwaltungen bzw. Landwirtschafts-
kammern sichergestellt oder von exter-
nem Fachpersonal übernommen werden
und förderfähig sein.
Die EU sollte daher darauf hinwirken,
dass eine umfangreiche Beratung weide-
tierhaltender Betriebe zur effektiveren
Vermittlung in die Programmplanung der
Länder zwingend integriert und finanziert
wird.
6 Änderungen weiterer
Rahmenbedingungen
Tierhaltungsbestimmungen sind bisher
vor allem auf konventionelle und intensi-
ve Stallhaltungsverfahren ausgerichtet,
bei denen ein unproblematischer Zugang
zu einer großen Zahl von Tieren gewähr-
leistet ist. Ihre Anwendung auf mehr oder
weniger wild gehaltene Robustrassen in
halboffenen großflächigen Weideland-
schaften und auf die Hüteschäferei ist
sowohl für die Weidetiere als auch den
Bewirtschafter aufwändig und sogar un-
möglich. Nach unserer Auffassung kann
die derzeitige Regelungsdichte deutlich
reduziert werden, ohne gleichzeitig den
Standard bei Lebensmittelsicherheit und
Veterinärhygiene abzusenken. Folgende
Verbesserungen für tierhaltende Betriebe
werden gefordert:
f
Tierkennzeichnung: Nach der Viehver-
kehrsverordnung (2010) muss jedes in
Deutschland geborene Kalb oder Lamm
innerhalb von sieben Tagen nach der Ge-
burt mit zwei Ohrmarken markiert und
der nationalen HI-Tier-Datenbank (Her-
kunftssicherungs- und Informationssys-
tem für Tiere; www.hi-tier.de) unter An-
gabe von Geschlecht, Rasse etc. gemeldet
werden. Die Tierkennzeichnung bei Rin-
dern, Büffeln, Wisent und Bison ist in
großflächigen Weidegebieten mit großen
Schwierigkeiten und Gefahren für die Hal-
ter verbunden. Dies ist auch vor dem
Hintergrund der ab 01.11.2011 zu ver-
wendenden neuen Ohrmarken mit Gewe-
bestanzprobe für die Kontrolle auf Bovine
Virusdiarrhoe (BVD) zu sehen, die eine
weitere Verschärfung der aktuellen Rege-
lung mit sich bringt.
Für großräumige Beweidung ist die von
der EU-Kommission vorgesehene Ausnah-
meregelung (Entscheidung 2006/28/EG)
für eine Verlängerung/Flexibilisierung der
„Sieben-Tage-Regelung“ (Viehverkehrs-
verordnung) zur Kennzeichnung Rinder-
artiger (Bison, Wasserbüffel, Zebu, Haus-
rind) oder Schafe und Ziegen in Anwen-
dung zu bringen. Diese kann z.B. eine
Kennzeichnung erst mit Verlassen des Be-
standes bzw. der Mutterherde oder für
definierte Gebiete vorsehen. Eine entspre-
chende Ausnahmeregelung für die Iden-
tifizierung bestimmter „Pferdeartiger“
(Verordnung EG-Nr. 504/2008) nach Ar-
tikel 7 sollte ebenfalls für großräumige
Weidelandschaften in Anwendung ge-
bracht werden. Als Kriterien für die Ge-
währung der Ausnahmetatbestände wer-
den vorgeschlagen:
– zusammenhängende Weidegebiete in
der Regel > 40 ha (in Ausnahmefällen,
z.B. auf stark vernässten Flächen, Un-
tergrenze > 10 ha);
– Ganzjahresbeweidung;
– die Beweidung dient dem Naturschutz,
eine Bescheinigung der Notwendigkeit
für den Naturschutz wird von der zu-
ständigen Naturschutzbehörde ausge-
stellt.
f
veterinär-medizinische Überwa-
chung: In Bezug auf die Bekämpfung von
Tierseuchen existiert derzeit keine Mög-
lichkeit, von den bestehenden, auf kon-
ventionelle Tierhaltung ausgerichteten
Vorschriften des Tierseuchengesetzes
(TierSG) abzuweichen. Jedes 24 Monate
alte Rind muss jährlich geblutet und auf
BHV-1 und alle drei Jahre auf Brucellose
und Leukose untersucht werden. Im Zuge
der BVD-Kontrollpflicht bei bis zu sechs
Monate alten Kälbern kommt ab dem
01.11.2011 eine weitere Erschwernis hin-
zu (s.o. Gewebestanzprobe). Erleichte-
rung könnte eine Flexibilisierung der
Fristen bringen. Bei BHV-1-freien Rinder-
beständen (Bovines Herpesvirus Typ 1),
die nicht in Kontakt mit Tieren aus ande-
ren Beständen stehen, könnte die Mög-
lichkeit eröffnet werden, dass eine Blut-
untersuchung lediglich vor Verlassen des
Bestandes erforderlich ist bzw. diese Tie-
re mit Verlassen in Quarantäne zu stellen
sind, bis die Blutproben vorliegen. Bei
Zoonosen (Brucellose, Leukose, Tuber-
culose) könnten jährliche Stichproben
den Herdenstatus zuverlässig wieder-
geben.
f
Schlachten: Die Tötung landwirtschaft-
licher Nutztiere erfolgt in Deutschland mit
Ausnahme von Hausschlachtungen in spe-
ziellen EU-zugelassenen Schlachtstätten.
Dies erfordert ein Verladen und Transpor-
tieren der lebenden Tiere, was unter Ge-
sichtspunkten des Tierschutzes und der
Nahrungsmittelqualität (Ausschüttung
von Stresshormonen mit negativen Folgen
für die Fleischqualität) vor allem bei den
halbwilden Weidetieren unvertretbar ist.
Die Tiere sind weder die Nähe des Men-
schen noch beengte Raumverhältnisse
gewöhnt und lassen sich daher nur unter
Schwierigkeiten verladen. Das Betäuben
bzw. Töten (mit Kugelschuss) von ganz-
jährig im Freien gehaltenen Weidetieren
in ihrem Lebensraum bietet dagegen ge-
genüber anderen Praktiken aus Gründen
der Arbeitssicherheit sowie des Tier- und
Verbraucherschutzes deutliche Vorteile.
Derzeit ist aber festzustellen, dass die
in der Anwendung der EU-Hygienebestim-
mungen von der EU-Kommission ge-
wünschte „Flexibilisierung“ durch die in
Deutschland mit der Umsetzung betrauten
unteren Behörden bei den Landratsämtern
nicht hinreichend praktiziert wird. Statt-
dessen erschweren strenge Auflagen, die
häufig nicht den Vorgaben des EU-Hygie-
nepaketes entsprechen, sondern sich viel-
mehr auf das alte Fleischhygienerecht
(FlHV) beziehen, die Umstände in der Pra-
xis im Hinblick auf die Schlachtung sowie
die Verwertung und Vermarktung von
Abb. 5: Botanischer Zielartenschutz und
großflächige Beweidung sind kein Gegensatz –
Helmknabenkraut (Orchis militaris) auf groß-
flächiger Konik-Weide. Foto: Georg Hille
363
Jürgen Metzner et al., Extensive Weidewirtschaft und Forderungen an die neue Agrarpolitik, NuL 42 (12), 2010, 357-366
Fleisch aus Extensivbeweidungsprojekten.
Die Praxis der Schlachtung im Her-
kunftsbetrieb, insbesondere das Verfahren
des Kugelschusses auf der Weide, sollte
nachhaltig gestärkt werden und muss auf
EU-Ebene im Anhang III Abschnitt III der
VO 853/2004/EG insbesondere für Huf-
tiere der Gattung Rind, die in Mutterkuh-
oder extensiver Weidehaltung oder zur
Landschaftspflege gehalten werden, auf-
geführt sein. Weiter sollte bis zur Notifi-
zierung durch die EU-Kommission eine
Regelung durch das BMELV auf nationaler
Ebene nach Artikel 10 Absatz 3 der VO
853/2004/EG erlassen werden.
Um das Verfahren sicher, hygienisch
einwandfrei und tierschutzgerecht durch-
zuführen, laufen die ersten Vorbereitun-
gen zur Erarbeitung und Entwicklung
prozessorientierter Leitlinien durch meh-
rere Institutionen in Zusammenarbeit mit
Landwirten, Metzgern, Veterinären und
Wissenschaftlern, die im Jahr 2012 fertig
gestellt werden. Einen wesentlichen As-
pekt bilden die mobilen Schlachtboxen,
die als Bestandteil der Schlachtstätte an-
zuerkennen sind.
f
Tierkadaver: Bei Todesfällen unter den
Weidetieren fordert das Tierische Neben-
produkts-Beseitigungsgesetz (TierNebG)
die zügige Entsorgung der Kadaver über
Tierkörperbeseitigungsanstalten und – ins-
besondere bei Rindern – die umgehende
Abmeldung des Tieres aus dem HI-Tier.
Schon auf kleineren Weidearealen
(< 100 ha) können in der Praxis Probleme
auftreten; in Weidesystemen, die mehrere
100 ha umfassen können, sind sie im Grun-
de nicht vermeidbar: Einzelnen Tiere kön-
nen verschollen gehen, Ohrmarken sind
zum Zeitpunkt des Kadaverfundes bereits
verschwunden oder die Kadaverentsor-
gung bzw. der Reste ist problematisch.
Zudem haben Tierkadaver eine große
und völlig unterschätzte ökosystemare
Bedeutung (Krawczynski & Wagner
2008). Aus Naturschutzgründen, z.B. zum
Schutz zahlreicher hochbedrohter Wirbel-
loser und Greifvögel, wäre es sehr wün-
schenswert, von Medikamenten freie
Großtierkadaver in der Landschaft zu be-
lassen. In großflächigen Weidelandschaf-
ten sollte das auch in Deutschland, ähnlich
wie in den Niederlanden, unter strengen
Richtlinien und mit wissenschaftlicher
Überwachung möglich sein. Hierdurch
könnten die Praktikabilität großflächiger
Beweidungsprojekte verbessert, neue Er-
kenntnisse zu bestehenden oder nur ver-
muteten Ausbreitungsrisiken gesammelt
und zugleich ein wertvoller Beitrag zum
Artenschutz geleistet werden. Die EU-
Verordnung 1774/2002 (Europäisches
Parlament 2002) ermöglicht Ausnahme-
regelungen, die in Einzelfällen die Einrich-
tung von „Luderplätzen“ bzw. in streng
begrenzten Ausnahmefällen die Belassung
von Kadavern im Gebiet zulässt.
Dank
Der Naturstiftung David, Erfurt, danken
die Autoren für die finanzielle Unterstüt-
zung des Diskussionsprozesses, als dessen
Ergebnis das vorliegende Papier entstand.
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S.E. (1998): Grazing and Conservation Manage-
ment. Kluwer, Dordrecht, 1-20.
Willms, W.D., Dormaar, J.F., Adams, B.W., Dou-
wes, H.E. (2002): Response of the Mixed Prai-
rie to protection from grazing. Journal of Ran-
ge Management 55, 210-216.
Anschriften der Verfasser: Dr. Jürgen Metzner, Deut-
scher Verband für Landschaftspflege e.V. (DVL),
Feuchtwanger Straße 38, D-91522 Ansbach, E-Mail
metzner@lpv.de; Prof. Dr. Eckhard Jedicke, Goethe-
Universität Frankfurt, Institut für Physische Geo-
graphie, Büro: Jahnstraße 22, D-34454 Bad Arolsen,
E-Mail info@jedicke.de; Prof. Dr. Rainer Luick, Hoch-
schule für Forstwirtschaft (HFR) Rottenburg & Eu-
ropean Forum on Nature Conservation and Pasto-
ralism (EFNCP), Schadenweilerhof, D-72108 Rot-
tenburg, E-Mail luick@hs-rottenburg.de; Edgar
Reisinger, Thüringer Landesanstalt für Umwelt und
Geologie (TLUG), Abteilung 3 – Naturschutz, Carl-
August-Allee 8-10, D-99423 Weimar, E-Mail Edgar.
Reisinger@tlug.thueringen.de; Prof. Dr. Sabine Ti-
schew, Hochschule Anhalt (FH), Fachbereich Land-
wirtschaft, Ökotrophologie und Landschaftsentwick-
lung, Strenzfelder Allee 28, D-06406 Bernburg, E-
Mail s.tischew@loel.hs-anhalt.de.
Anhang
Im Folgenden sollen drei konkrete Maß-
nahmen zur Integration extensiver Bewei-
dung in die Agrarumweltprogramme der
Länder vorgeschlagen werden. Durch die-
se Maßnahmen werden in hohem Maße
europäische Ziele wie Schutz der Biodi-
versität, des Klimas und der Gewässer
gefördert. Aufgrund der anstehenden Dis-
kussion über Ausgestaltung der Direktzah-
lungen und der Agrarumweltmaßnahmen
ab 2014 beziehen sich die im Folgenden
genannten Beträge in Euro auf die Ge-
samtbeträge aus 1. und 2. Säule. Darüber
hinaus ist die Wiedereinführung einer
Anreizkomponente erforderlich, die bei
den angegebenen Förderhöhen schon be-
rücksichtigt wurde. Auch müssen die Maß-
nahmen zusätzlich mit Förderinhalten der
Landschaftspflegeprogramme (siehe Ab-
schnitt 4.3) sowie der einzelbetrieblichen
Beratung (siehe Abschnitt 5) kombinier-
bar sein.
1. Extensive ganzjährige Standweide
mit Rindern und Pferden
Ziele der Maßnahme:
Erhöhung des Flächenanteils der landwirt-
schaftlich genutzten Fläche mit hohem
naturschutzfachlichen Wert durch
f
Einrichtung eines landesweiten Biotop-
verbundsystems
f
Nutzung von Rindern und Pferden als
Steuerungselement für die dynamische
Landschaftsgestaltung und den Natur-
schutz
fOffenhaltung von Ödland- und Brach-
flächen wie z.B. auf Truppenübungsplät-
zen
f
Zurückdrängung der Verschilfung auf
vernässten Teilflächen bzw. Verbiss von
Gehölzsukzession mit dem Ziel eines
strukturreichen Übergangs von Offenland
zu gehölzbestandenen Landschaftsele-
menten (Ökotone)
f
Beweidung von Flächen, auf denen der
Schutz spezieller Lebensraumtypen oder
hochbedrohter Zielarten im Vordergrund
steht
f
Reduktion von Emissionen klimarele-
vanter Gase aus organischen Böden
f
Reduktion der Stickstoffbelastung für
Grundwasser und Fließgewässer sowie
Beitrag zur Redynamisierung von Fließ-
gewässern
f
Erhöhung der Grundwasserneubildung
(gegenüber Sukzession nach Flächenauf-
gabe)
f
Steigerung des Erholungspotenzials des
ländlichen Raumes durch Weideland-
schaften von hoher landschaftsästheti-
scher Attraktivität
Vertragslaufzeit: bis zu 10 Jahre
Mindestgröße: 10 ha, anzustreben sind
Flächengrößen von 40 ha und mehr
Fördersatz (1. und 2. Säule mit Anreiz-
komponente insgesamt): 600 €/ha/Jahr
Potenzial der Förderfläche in Deutsch-
land: 500 000 ha
resultierender Fördermittelbedarf: 300
Mio. €/Jahr
Das vorliegende Positionspapier wurde
in einem bundesweiten Arbeitskreis „Op-
timierung von Förderinstrumenten
großflächiger, extensiv genutzter Wei-
delandschaften“ vorgestellt und abge-
stimmt. Folgende Institutionen tragen
dieses Papier inhaltlich mit:
– Bioland e.V., Gerald Wehde, Mainz
– Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland e.V. (BUND), Prof. Dr.
Hubert Weiger, Berlin
– Bunde Wischen e.V., Gerd Kämmer,
Schleswig
– Bundesverband Beruflicher Natur-
schutz e.V. (BBN), Prof. Dr. Klaus
Werk, Geisenheim
– Deutscher Verband für Landschafts-
pflege e.V. (DVL), Josef Göppel (MdB),
Ansbach
– EuroNatur Stiftung, Lutz Ribbe, Ra-
dolfzell
– European Forum on Nature Conserva-
tion and Pastoralism (EFNCP), Prof.
Dr. Rainer Luick, Rottenburg
– Heinz Sielmann Stiftung, Vorstand
Walter Stelte, Duderstadt
– Hessische Gesellschaft für Ornithologie
und Naturschutz e.V. (HGON), Vor-
sitzender Oliver Conz, Echzell
– Naturschutzbund Deutschland (NABU),
Florian Schöne, Berlin
– Naturstiftung David, Adrian Johst,
Erfurt
– Stiftung Naturschutz Schleswig-Hol-
stein, Dr. Walter Hemmerling, Molfsee
– Weidewelt e.V. – Verein für naturschutz-
konforme Landnutzung durch Bewei-
dung, Gerd Bauschmann, Wetzlar
– WWF Deutschland – Stiftung für den
Schutz der biologischen Vielfalt und
der natürlichen Umwelt, Christoph
Heinrich, Frankfurt/Main
365
Jürgen Metzner et al., Extensive Weidewirtschaft und Forderungen an die neue Agrarpolitik, NuL 42 (12), 2010, 357-366
Einschätzung der Akzeptanz: Anreizför-
derung von 20 % für die Langfristigkeit
der Maßnahme notwendig
Kopplung mit anderen Förderinstru-
menten: Zusätzlich müssen investive
Maßnahmen wie Weidelogistik und Maß-
nahmen zur naturschutzfachlichen Auf-
wertung wie Anlage von Landschaftsele-
menten und Wiedervernässung gefördert
werden.
2. Umwandlung von Ackerland in Ex-
tensivgrünland in Überschwem-
mungsgebieten (HQ 100) und auf
Niedermoorböden
Ziele der Maßnahme:
f
Förderung einer standortgerechten
Landnutzung in Niedermooren, Auen, an
Fließgewässern und Gräben durch Um-
wandlung von Ackerflächen in Dauer-
grünland in ökologisch sensiblen Berei-
chen
f
Sicherung und Entwicklung der Auen
für den Biotopverbund
f
Reduktion von Emissionen klimarele-
vanter Gase aus organischen Böden
f
Verbesserung des Erosions-, Gewässer-
und Artenschutzes in Auen
f
Förderung der Kohärenz von Natura
2000 sowie der Biotopverbundfunktion
von Auen
f
zielgerichtete Vermeidung diffuser Ein-
tragspfade in Fließgewässer
f
Reduktion der Stickstoffbelastung für
Grundwasser und Fließgewässer
f
Beitrag zur Umsetzung der Ziele der
EU-Wasserrahmenrichtlinie
Mit der erfolgreichen Umsetzung ver-
bindet sich die Sicherung der Lebensräu-
me mit der höchsten Biodiversität in
Deutschland, was zu einem bedeutenden
Fortschritt im Naturschutz führt.
Flächenkulisse: organische Böden in Nie-
dermoorbereichen, Standorte mit Alluvi-
alböden im ausgewiesenen Überflutungs-
bereich (HQ 100) von Fließgewässern,
Böschungsoberkante entlang von Gräben
und von kleineren Fließgewässern und
Bächen, die in Kerbtälern fließen. Breite
der geförderten in Grünland umzuwan-
delnden Ackerbereiche mind. 10 m.
Vertragslaufzeit: bis 20 Jahre
Mindestgröße: 5 ha, anzustreben sind
Flächengrößen von 40 ha und mehr
Fördersatz (1. und 2. Säule mit Anreiz-
komponente insgesamt): 1 000 €/ha/Jahr
Potential der Förderfläche in Deutsch-
land: 250.000 ha; entspricht ca. 2 % der
Ackerfläche
resultierender Fördermittelbedarf: 250
Mio. €/Jahr
Einschätzung der Akzeptanz: Anreizför-
derung von 20 % für die Langfristigkeit
der Maßnahme. Bisher völlig unzurei-
chende Akzeptanz in ackerbaulichen
Gunstgebieten der Tieflandauen.
Kopplung mit anderen Förderinstru-
menten: Zusätzlich müssen investive
Maßnahmen wie Weidelogistik und Maß-
nahmen zur naturschutzfachlichen Auf-
wertung wie Anlage von Landschaftsele-
menten, Rückbau von Meliorationsanla-
gen und Wiedervernässung gefördert
werden.
Förderinhalte:
Nr Förderinhalte
1ganzjährige Beweidung mit einer Besatz-
stärke von 0,2 – 1,0 GV/ha
2keine chemisch-synthetischen Dünge-
oder Pflanzenschutzmittel und keine
Wirtschaftsdünger
3kein vorbeugender Einsatz von Mitteln der
Veterinärmedizin
4Winterfuttergewinnung von Heu auf der
Weidefläche bei einem Mähertragsanteil
bis 20 % bzw. auf Extensivwiesen;
Zufütterung ist auf das aus Tierschutz-
gründen notwendige Mindestmaß be-
schränken
5Weidepflege gestattet nach Absprache
mit der Naturschutzbehörde
6Einhaltung des P flegeplans der UNB, ein-
schließlich abweichender Regelungen
3. Biotoppflege durch Beweidung mit
Schafen/Ziegen
Ziele der Maßnahme:
f
Förderung einer standortgerechten
Pflege insbesondere von FFH-Lebens-
raumtypen wie Trocken- und Halbtro-
ckenrasen sowie Heiden
f
Sicherung und Entwicklung des Biotop-
verbundes
f
Verbesserung des Erosions-, Gewässer-
und Artenschutzes
f
zielgerichtete Vermeidung diffuser Ein-
tragspfade in Fließgewässer
Vertragslaufzeit: 5 – 10 Jahre
Fördersatz (1. und 2. Säule mit Anreiz-
komponente insgesamt): 800 €/ha/Jahr
Potential der Förderfläche in Deutsch-
land: bisher in Beweidung ca. 55 000 ha;
weiteres Potential ca. 200 000 ha.
resultierender Fördermittelbedarf: ca.
200 Mio. €/Jahr
Einschätzung der Akzeptanz: Anreizför-
derung von 20 % aufgrund der schlechten
Erwerbssituation der Schäfer
Kopplung mit anderen Förderinstru-
menten: Zusätzlich können investive Maß-
nahmen auf der Fläche in Anspruch ge-
nommen werden (zur Finanzierung der
Stallungskosten und von ggf. notwendigen
Entbuschungsmaßnahmen).
Förderinhalte:
Nr Förderinhalte
1Einstellung der ackerbaulichen Nutzung
2keine chemisch-synthetischen Dünge-
oder Pflanzenschutzmittel und keine
Wirtschaftsdünger
3kein vorbeugender Einsatz von Mitteln der
Veterinärmedizin
4Bewirtschaftungsmöglichkeiten:
– Beweidung mit einer Besatzstärke von
max. 1,0 GV/ha. Die Beweidung erfordert
die Bereitstellung von Flächen außer-
halb des Überflutungsbereiches des HQ
100 oder auf Hochwasser- Fluchthügeln
in Form von ca. 100 m2/GV. Sie kann
dann auch ganzjährig als Stand weide
ohne Auskoppelung der Ufer erfolgen.
Bei dieser Form der Beweidung gelten
die Auflagen aus dem Förder programm
der extensiven, naturnahen Beweidung.
– Mahd nach dem 01.07. oder Sukzession
ist in Teilbereichen möglich
5Weidepflege unter Absprache mit der
Natur schutzbehörde
6Einhaltung des P flegeplans der UNB, ein-
schließlich abweichender Regelungen
Förderinhalte:
Nr Förderinhalte
1geförder t wird die Biotoppflege von
Mager- und Trockenstandorten
2Hütehaltung oder extensive Standweide
unter Einhaltung eines Tierbesatzes von
mindestens 0,3 GVE je ha Verpflichtungs-
fläche (wenig geneigte Flächen) bzw.
0,2 GVE je ha (stark geneig te/sehr nähr-
stoffarme Flächen)
3keine chemisch-synthetischen Dünge-
oder Pflanzenschutzmittel und keine
Wirtschaftsdünger
4auf mind. 80 % des jeweiligen Feldstückes
ist die erste Nutzung in Form einer Bewei-
dung durchzuführen (auf max. 20 % erste
Nutzung alternativ als Mahd)
5Pferchen und Zufütterung ist nicht zu lässig
(Ausnahmen mit Genehmigung der UNB)
6der Flächenanteil an Gehölzen ist durch
geeignete Maßnahmen auf max. 30 % zu
halten; ist dieser Anteil vor Verpflich-
tungsbeginn höher, muss der Zielwert im
ersten Verpflichtungsjahr erreicht werden
7Einhaltung des P flegeplans der UNB, ein-
schließlich abweichender Regelungen
Bemerkung: Auf den Flächen ist keine wirt-
schaftliche Lammfleischerzeugung möglich, da
die Kosten der Produktion die sehr begrenzten
Erträge aus der Lämmer- und Wollproduktion
von diesen er tragsarmen Böden aufbrauchen.
366
Naturschutz und Landschaftsplanung 42 (12), 2010, 357-366, ISSN 0940-6808 Verlag Eugen Ulmer KG, Stuttgart