Deutschland hat sich durch die UN-Behindertenrechtskonvention zur Gestaltung eines inklusiven Bildungssystems und zum Monitoring dieser Umsetzung verpflichtet. Aktuelle empirische Untersuchungen, die sich mit der Umsetzung der BRK auseinandersetzen, beschränken sich auf Auswertungen der amtlichen Daten. Hierdurch kann ein erstes Bild zu den rechtlichen Voraussetzungen gezeichnet werden und
... [Show full abstract] gezeigt werden, inwiefern Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischer Förderung an allgemeinen Schulen unterrichtet werden. Die BRK benennt jedoch weitere Handlungsbereiche zur Umsetzung inklusiver Bildung, die in diesen Darstellungen nicht oder nur in Ansätzen erfasst werden können. Dagegen erfassen andere quantitative und qualitative empirische Studien die schulischen Ausgangslagen und Prozesse sehr differenziert. Diese Studien zielen aber nicht darauf ab die Umsetzung der BRK empirisch zu erfassen. Mit dem vorliegenden Beitrag soll eine Brücke zwischen diesen in der BRK formulierten Handlungsbereichen sowie quantitativen und qualitativen Studien der empirischen Bildungsforschung geschlagen werden. Im Mittelpunkt des Beitrags steht die Frage, welchen Beitrag quantitative und qualitative Erhebungen leisten können, um die Umsetzung von Art. 24 BRK an Einzelschulen zu untersuchen. Hierfür wird gezeigt, welche Handlungsbereiche in Art. 24 BRK benannt werden und welche rechtlichen Anforderungen sich daraus in Deutschland auf Einzelschulebene ergeben. Daraufhin werden die Möglichkeiten und Grenzen diskutiert, die Umsetzung dieser Handlungsbereiche mit Instrumenten der empirischen Bildungsforschung empirisch zu erfassen und zu untersuchen. Während bisherige Instrumente des Monitorings sich in erster Linie auf die Strukturebene beziehen, bieten diese Studien zusätzliche und bislang wenig genutzte Potenziale einer vertiefenden Darstellung und der Untersuchung einzelner Handlungsbereiche. Die Auseinandersetzung mit diesen Daten kann sowohl für Politik und Praxis eine Hilfestellung darstellen.