Zusammenfassung Webseiten-Betreiber haben zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Dienste und nicht zuletzt vor dem Hintergrund neuer Marketing-Potentiale
ein Interesse, Informationen über die Nutzung und die Besucher Ihrer Webseiten zu erhalten. Dabei können sie neben der Auswertung
eigener Webserver-Protokolle auch auf verschiedene Web-Tracking-Dienste zurückgreifen. Der bekannteste und marktführende Web-Tracking-Dienst
ist Google Analytics, der einem Webseiten-Betreiber kostenlos eine relativ detaillierte, grafisch aufbereitete Auswertung
der Webseiten-Nutzung anbietet (siehe Lepperhoff/Petersdorf, DuD 4/2008). Google Analytics sammelt ohne explizite Einwilligung
— und zumeist auch ohne Kenntnis — der Besucher einer Webseite verschiedene Informationen wie beispielsweise die besuchten
Webseiten und die Besuchszeiten einer Session. Der nachfolgende Beitrag skizziert die Funktion typischer Web-Tracking-Dienste
am Beispiel von Google Analytics und befasst sich mit der Frage, inwieweit die Nutzung solcher Services datenschutzrechtlich
zulässig ist.