Durch die Beschlüsse des 107. Deutschen Ärztetages, der im Mai 2004 in Bremen stattfand, haben die ärztlichen Standesvertreter gerade für den Bereich ärztlicher Kooperationsmöglichkeiten erhebliche Änderungen beschlossen. Die Novellierung der Musterberufsordnung in diesem Bereich hatte zum Ziel, nach Einführung der medizinischen Versorgungszentren sowie den Erweiterungen der Möglichkeiten der
... [Show full abstract] integrierten Versorgung im Rahmen der jüngsten Reform der gesetzlichen Krankenversicherung die Konkurrenzfähigkeit niedergelassener Ärzte zu stärken und bisherige Wettbewerbsnachteile auszugleichen. Zur Erreichung dieses Zieles haben sich die Standesvertreter zu einer erheblichen Liberalisierung des Berufsrechts entschieden. Die Berufsordnungen sollen — anders als dies bislang de facto der Fall war — nicht mehr dazu dienen, durch formale Vorschriften berufliche Kooperationen einzugrenzen. Vielmehr sollen lediglich Grundregeln geschaffen werden, die den Ärzten eine größtmögliche Freiheit bei der Berufsausübung einräumen.1359 Vorgaben sind hierbei nur insoweit gegeben, als die Besonderheiten des Arzt-/Patientenverhältnisses berücksichtigt, der Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung gewahrt und Transparenz über die Kooperationsformen und die daran Beteiligten sichergestellt werden müssen.1360 In Abkehr zu den bisherigen Vorgaben verlangt die neue Musterberufsordnung nicht mehr die strikte Bindung an einen Praxissitz, sie unterscheidet nicht mehr zwischen ausgelagerten Praxisstätten und Zweigpraxen, sie erlaubt nunmehr auch patientenbezogenen Ärzten, eine überörtliche Gemeinschaftspraxis zu bilden, erweitert die Möglichkeit der Anstellung von Ärzten und erkennt erstmals die Ärztegesellschaft als zulässige Kooperationsform an.