Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) gehören
inzwischen zum Besitzstand, zum acquis communautaire, der EU. Zwar weisen diese neuen Politikfelder europäischer Zusammenarbeit noch bei weitem nicht die Integrationsdichte auf,
die im gesamten Komplex der ersten Säule, d.h. der Binnenmarktverwirklichung mit ihren tiefgehenden Harmonisierungsmaßnahmen
inzwischen erreicht wurde; dafür stehen allein schon die spezifischen Entscheidungsregeln der so genannten 2. Säule des Unionsvertrags,
die im Intergouvernementalismus verbleiben und den Mitgliedstaaten eine herausgehobene Rolle im Vergleich zu den Gemeinschaftsorganen
Kommission und Parlament einräumen. Ohne jeden Zweifel jedoch weisen die sich mit „Lichtgeschwindigkeit“ (Javier Solana) einstellenden
Fortschritte die GASP und ESVP als das Zukunftsprojekt der EU aus, das dem Integrationsprozess nach der Verwirklichung des
Binnenmarktes, der Währungsunion und der Osterweiterung neue Horizonte für die „immer engere Union der Völker Europas“ (Art.
1 EUV) aufzeigt. Denn es geht nun darum, die EU zu einem auch in der Außen- und Sicherheitspolitik handlungsfähigen Akteur
auszubauen, der die grundlegenden Werte und die gemeinsamen Interessen wirkungsvoll vertreten sowie die Sicherheit und Unversehrtheit
der Union gewährleisten kann. Zudem versetzt nur eine glaubwürdige außen- und sicherheitspolitische Akteursqualität die EU
in die Lage, gleichberechtigt an der Seite der USA einen substantiellen Beitrag zum Aufbau einer gerechten und nachhaltigen
internationalen Friedensordnung sowie zur weltweiten Durchsetzung von Demokratie und Rechtstaatlichkeit zu leisten.