Arbeitslosengeld II: Arbeitsanreize und Verteilungsgerechtigkeit
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Kiel Institute for the World Economy
Duesternbrooker Weg 120
24105 Kiel, Germany
Kiel Working Paper No. 1390
Arbeitslosengeld II:
Arbeitsanreize und
Verteilungsgerechtigkeit
von
Christos Koulovatianos, Ulrich Schmidt und
Carsten Schröder
Dezember 2007
The responsibility for the contents of the working papers rests with the
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it may be useful to contact the author of a particular working paper about
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Arbeitslosengeld II: Arbeitsanreize und
Verteilungsgerechtigkeit*
Christos Koulovatianos
Universität Frankfurt, Center for Financial Studies Frankfurt und Universität Wien
Ulrich Schmidt†
Universität Kiel und Institut für Weltwirtschaft, Kiel
Carsten Schröder
Universität Kiel
Zusammenfassung:
Um die Arbeitsanreize und die Verteilungsgerechtigkeit des Arbeitslosengeldes II (ALG II)
zu analysieren, ist eine Quantifizierung des Arbeitsleides und des Wertes der
Haushaltsproduktion in verschiedenen Haushaltstypen notwendig. Da diese Größen nicht
direkt beobachtbar sind, verwendet die vorliegende Studie Befragungsdaten. Es zeigt sich,
dass das ALG II zu zwei Grundproblemen führt: Zum einen sind die Arbeitsanreize gerade für
kinderreiche Haushalte sehr gering, zum anderen werden Mehrpersonenhaushalte,
insbesondere Familien mit Kindern beim ALG II finanziell benachteiligt. Um diese Probleme
zu mildern, sollten Maßnahmen vorangetrieben werden, die den Lebensstandard von Familien
mit Kindern im Rahmen des ALG II erhöhen und gleichzeitig die Opportunitätskosten einer
Arbeitsaufnahme senken. Geeignet erscheint hier insbesondere eine Ganztagsbetreuung von
Kindern mit kostenfreien Mahlzeiten.
* Wir danken Alfred Boss, Stefan Homburg, Harmen Lehment, Tim Lohse, Klaus Schrader,
Dennis J. Snower, Jürgen Stehn und Michael Stremlau für hilfreiche Kommentare.
† Korrespondenz an: Prof. Dr. Ulrich Schmidt, Lehrstuhl für Finanzwissenschaft, Sozialpolitik
und Gesundheitsökonomik, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Olshausenstr. 40, D-
24098 Kiel, Germany, Telefon: (+49) (431) 880-1400, Telefax: (+49) (431) 880-4621, e-mail:
uschmidt@bwl.uni-kiel.de.
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1 Einleitung
Ziel der sogenannten Hartz-Gesetze war eine Absenkung der Arbeitslosigkeit in Deutschland,
was vor allem durch einen gesteigerten Anreiz zur Arbeitssuche und –aufnahme von
Arbeitslosen erreicht werden sollte. Ein Kernpunkt dieser Gesetze war die Zusammenlegung
von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe in Form des Arbeitslosengeldes II (ALG II) auf dem
Niveau der Sozialhilfe, die im Januar 2005 erfolgte. Die Anreize, die das ALG II bzw. die
frühere Sozialhilfe zur Arbeitsaufnahme setzen, wurden bereits in zahlreichen Studien
untersucht (siehe bspw. Boss 2002; Boss und Elender 2005a, b; Boss u.a. 2005; Christensen
2004, 2005a, b; Cichorek u.a. 2005a, b; Kohns und Weidmann 2003).
Im Zuge der aktuellen Diskussion um eine „Fortentwicklung“ des ALG II will die vorliegende
Studie diese Frage noch einmal aufgreifen und die Arbeitsanreize des ALG II unter
Berücksichtigung von Arbeitsleid und Ausfall der Haushaltsproduktion analysieren: Die
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verringert das frei verfügbare Zeitbudget im Haushalt, das
für Freizeitaktivitäten und Leistungen im Haushaltskontext (z.B. Zubereitung von Mahlzeiten,
Kinderbetreuung, etc.) zur Verfügung steht. Diese Faktoren blieben bei den vorherigen
Studien – abgesehen von einer indirekten Berücksichtigung in Christensen (2005 a) –
weitgehend unberücksichtigt, da sie nicht direkt beobachtbar und daher schwer zu messen
sind.
Unsere Studie beruht auf einer Arbeit von Koulovatianos u.a. (2007), die Befragungsdaten
nutzt, um Informationen über Arbeitsleid und Ausfall der Haushaltsproduktion zu erhalten.
Basierend auf diesen Daten kann unsere Studie Antworten auf die folgende Frage liefern:
„Wie hoch muss das Arbeitsentgelt sein, damit ein ALG II-Empfänger in Abhängigkeit von
seiner Familiensituation bei Annahme eines Arbeitsplatzes den gleichen Lebensstandard
erreicht wie bei weiterem Bezug von ALG II und Verzicht auf Arbeitsaufnahme?“
Offensichtlich besteht nur dann ein direkter Anreiz zur Annahme eines Arbeitsplatzes, wenn
der Lebensstandard bei Annahme mindestens so hoch ist wie bei Ablehnung. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass der Nettoverdienst bei Annahme des Arbeitsplatzes unter Umständen
deutlich höher als das ALG II sein muss, damit ein Arbeitsanreiz besteht. Dies ist vor allem
aus zwei Gründen möglich: Zum einen kann die Arbeitsaufnahme einen direkten
Nutzenverlust in Form von Arbeitsleid mit sich bringen, zum anderen besteht aufgrund der
geringeren frei verfügbaren Zeit eine eingeschränkte Möglichkeit zur Haushaltsproduktion,
was zu Nutzenverlusten bzw. Mehraufwendungen (beispielsweise durch externe
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Kinderbetreuung) führt. Es zeigt sich, dass bei Berücksichtigung dieser Faktoren relativ hohe
Löhne notwendig sind, um einen ausreichenden Arbeitsanreiz zu sichern. So wird bei einem
Paar mit drei Kindern ein Bruttoarbeitslohn in Höhe von 2567,89 EUR benötigt, damit der
gleiche Lebensstandard wie bei Bezug von ALG II entsteht. Dabei sind
Zuverdienstmöglichkeiten beim ALG II oder Schwarzarbeit noch nicht einmal berücksichtigt.
Eine exakte Berücksichtigung dieser Faktoren gestaltet sich als schwierig, da sie auch mit
einem Verlust an Freizeit einhergehen. Es sollte auch erwähnt werden, dass unsere
Betrachtungsweise rein statisch ist, d.h. Arbeitsanreize aufgrund einer zu erwartenden
zukünftigen Besserstellung (Aufbau von Humankapital und damit verbundene
Einkommenssteigerungen, Erwerb von Rentenansprüchen, etc.) werden nicht berücksichtigt.
Ein weiteres Ziel unserer Studie ist eine Analyse der Verteilungsgerechtigkeit des ALG II -
ein Aspekt, der bei den bisherigen Untersuchungen weitgehend außer Acht gelassen wurde.
Dabei beschränken wir uns auf eine Analyse der horizontalen Verteilungsgerechtigkeit: das
ALG II für einen Single ohne Kinder wird in der derzeitigen Höhe als gegeben angenommen
und wir stellen uns die Frage, wie hoch das ALG II für andere Haushaltstypen sein müsste,
damit sie den gleichen Lebensstandard wie der Single-Haushalt erreichen. Dabei zeigt sich,
dass Mehrpersonenhaushalte, insbesondere Familien mit Kindern, beim ALG II deutlich
benachteiligt werden, während kinderlose Singles deutlich besser gestellt werden. Dieses
Resultat könnte bei der aktuellen Diskussion über Kinderarmut in Deutschland, die
beispielsweise in der vor kurzem erschienen Studie des Kinderhilfswerkes dokumentiert wird,
Berücksichtigung finden.
Unsere Studie ist wie folgt aufgebaut. Der nächste Abschnitt stellt kurz die verwendeten
Daten aus der Arbeit von Koulovatianos u.a. (2007) dar. Im dritten Abschnitt werden unsere
Ergebnisse präsentiert. Abschnitt 4 fasst die Ergebnisse zusammen und enthält einige
Schlussfolgerungen.
2 Das Datenmaterial
Da Arbeitsleid und Haushaltsproduktion nicht direkt beobachtbar und daher schwer messbar
sind, benutzen wir Daten aus einer bundesweiten Internet-Umfrage von Koulovatianos et al.
(2007), die im Jahr 2005 mit 164 Befragten durchgeführt wurde. Diese Umfrage beruht auf
einer Methode von Koulovatianos et al. (2005) zur Ermittlung äquivalenter Einkommen. Ein
äquivalentes Einkommen ist als dasjenige Einkommen definiert, das ein bestimmter
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Haushaltstyp benötigt, um den gleichen Lebensstandard wie ein Referenzhaushalt mit einem
vorgegebenen Referenzeinkommen zu erreichen. Dabei wird in der Regel ein kinderloser
Single als Referenzhaushalt gewählt. Das Referenzeinkommen nahm in der Studie von
Koulovatianos et al. (2007) drei Werte an, nämlich 500 EUR, 2000 EUR und 3500 EUR,
wobei diese Größen stets als monatliches Nettoeinkommen inklusive aller Sozialtransfers
anzusehen sind.
1 Erwachsener,
nicht berufstätig
1 Erwachsener,
ganztägig
berufstätig
2 Erwachsene,
beide nicht
berufstätig
2 Erwachsene,
einer ganztätig
berufstätig der
andere nicht
berufstätig
2 Erwachsene,
beide
ganztätig
berufstätig
0 Kinder
1 Kind
2 Kinder
3 Kinder
500 EUR
Tabelle 1: Die Fragebogenstruktur
Zentrales Instrument zur Erhebung äquivalenter Einkommen ist Tabelle 1. In den leeren
Zellen sollen die Befragten solche Einkommen angeben (äquivalente Einkommen), die den
spezifizierten 19 Haushaltstypen den gleichen Lebensstandard garantieren, den der Single mit
dem vorgegebenen Einkommen (in Tabelle 1 sind dies 500 EUR) erreicht. Diese Tabelle ist
für alle drei Referenzeinkommen einmal auszufüllen. Im Zuge der Befragung wurden noch
folgende sozio-ökonomische Charakteristika der Befragten erhoben: Geschlecht,
Zusammensetzung des eigenen Haushaltes, Beruf, Arbeitssituation und Nettoeinkommen des
eigenen Haushaltes, Ausbildung, Alter und Anzahl der Geschwister. Die Studie von
Koulovatianos et al. (2005) sowie eine kürzlich von der forsa Gesellschaft für
Sozialforschung und statistische Analyse mbH durchgeführte repräsentative Untersuchung
haben gezeigt, dass die Ermittlung äquivalenter Einkommen mit Hilfe dieser Art von
Fragebögen sehr robust und weitestgehend unabhängig von persönlichen Charakteristika der
Befragten oder dem Umfragemedium (persönliche Interviews oder computergestützte
Internetbefragungen) ist. Dies wird auch durch die sehr geringen Standardfehler (s.u.)
bestätigt. Weitere Details zur Umfrage finden sich bei Koulovatianos et al. (2007) sowie in
der Tabelle im Anhang, die die Zusammensetzung unseres Samples näher charakterisiert.
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Tabelle 2 zeigt die Mittelwerte der äquivalenten Einkommen sowie deren Standardfehler für
alle 19 Haushaltstypen jeweils für alle drei Referenzeinkommen. Dabei bedeutet N „nicht
berufstätig“ und B „ganztägig berufstätig“. Der Eintrag 1603,96 EUR in der vierten Zeile der
vorletzten Spalte bedeutet beispielsweise, dass ein Paar bestehend aus einer nicht
berufstätigen und einer ganztägig berufstätigen Person mit einem Kind ein monatliches
Nettoeinkommen in Höhe von 1603,96 EUR benötigt, um den gleichen Lebensstandard wie
ein kinderloser Single mit 500 EUR zu erreichen. Die Daten in Tabelle 2 bilden die
Grundlage für die Analyse im nächsten Abschnitt. Die sehr geringen Standardfehler zeigen,
dass sich die Angaben der Befragten in der Regel nicht stark unterscheiden.
Singles Paare
BN
1314.33
(33.50)
1603.96
(36.27)
1866.16
(4.36)
2102.74
(52.20)
3856.16
(89.18)
4287.35
(109.57)
4622.41
(119.55)
4969.21
(139.19)
6135.82
(139.01)
6695.43
(157.54)
7141.49
(177.50)
7582.62
(201.16)
N B NN
977.13
(18.63)
BB
Keine
Kinder
1
Kind
2
Kinder
3
Kinder
Keine
Kinder
1
Kind
2
Kinder
3
Kinder
Keine
Kinder
1
Kind
2
Kinder
3
Kinder
500
903.35
(21.66)
1227.90
(25.65)
1498.63
(31.90)
1758.69
(40.93)
2829.57
(67.48)
3308.08
(82.82)
3700.30
(98.11)
4066.74
(117.10)
4540.70
(94.02)
5104.73
(105.89)
5576.07
(124.63)
6028.02
(148.12)
1715.85
(53.18)
2070.58
(55.63)
2371.19
(61.40)
2645.58
(70.85)
4718.60
(147.11)
5249.54
(168.85)
5660.76
(181.48)
6092.07
(203.18)
7432.32
(228.72)
8077.59
(246.22)
8592.84
(265.15)
9100.91
(285.35)
802.13
(8.43)
1073.41
(16.59)
1323.05
(26.58)
1266.10
(20.52)
1522.38
(27.41)
1747.35
(34.96)
3227.29
(57.10)
3628.81
(78.24)
3960.06
(91.18)
4297.53
(116.45)
5277.44
(92.51)
5752.10
(108.92)
6175.15
(128.12)
6594.02
(155.18)
500
2000
2460.37
(36.42)
2812.20
(56.29)
3149.39
(78.51)
2000
3500
3980.95
(31.45)
4410.34
(63.10)
4815.52
(94.54)
3500
Anmerkung. Alle Angaben in Euro pro Monat.
Tabelle 2: Äquivalente Einkommen
3 Ergebnisse
Zunächst wurden die Höhe des ALG II für die einzelnen Haushaltstypen ermittelt, wobei für
die Berechnung der Unterkunftskosten der aktuelle Mietspiegel der Stadt Kiel zu Grunde
gelegt wurde. Die berechneten Werte finden sich in der zweiten Spalte von Tabelle 3. In der
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ersten Spalte sind die einzelnen Haushaltstypen dargestellt, wobei E für einen Erwachsenen
und K für ein Kind steht. Mit Hilfe von Tabelle 2 wurde nun ermittelt, welches Lohnniveau
jeder Haushaltstyp benötigt, damit er bei Arbeitsaufnahme des Haushaltsvorstandes den
gleichen Lebensstandard wie mit ALG II erreicht. Um die Werte in Tabelle 2 von den
einzelnen Referenzeinkommen auf das jeweilige Niveau des ALG II anzupassen, wurde
(unter Berücksichtigung der Inflation im Zeitraum 2005-2007) ein Polynom zweiten Grades
geschätzt. Es wird bei den Berechnungen davon ausgegangen, dass im ALG II beziehenden
Haushalt keiner der Erwachsenen berufstätig ist, während bei der Arbeitsaufnahme –
unabhängig davon, ob es sich um ein Paar oder einen Single handelt – immer nur ein
Erwachsener im Haushalt ganztägig berufstätig ist.
ALG II
E 699,83
EK 1.000,20
EKK 1.305,75
EKKK 1.587,25
EE 1.104,20
EEK 1.409,75
EEKK 1.691,25
EEKKK 1.969,25
Tabelle 3: Äquivalente Lohnniveaus in Euro pro Monat
äquiv. Nettoeinkommen
1.226,64
1.505,75
1.810,21
2.103,70
1.461,79
1.768,91
2.059,06
2.356,22
äquiv. Bruttoeinkommen
1.830,44
1.986,48
2.265,76
2.538,75
1.861,88
2.094,60
2.306,33
2.567,89
Die Ergebnisse unserer Berechnungen finden sich in der dritten und vierten Spalte von
Tabelle 3, wobei die dritte Spalte den benötigten Nettolohn und die vierte Spalte den
benötigten Bruttolohn angibt, um eine nutzenäquivalente Position zum Bezug von ALG II zu
erreichen. Bei der Umrechnung der Netto- in Bruttoeinkommen folgen wir Bönke und
Eichfelder (2007), wobei u.a. angenommen wird, dass Mitgliedschaft in der GKV besteht und
Paare verheiratet sind. Tabelle 3 zeigt, dass die benötigten Einkommen mit steigender
Haushaltsgröße zunehmen. Auffällig ist, dass sich das benötigte Bruttoeinkommen von
Paaren und Haushalten mit nur einem Erwachsenen bei gleicher Kinderzahl kaum
unterscheiden. Insgesamt sind die benötigten Bruttoeinkommen gerade bei Haushalten mit
Kindern so hoch, dass nur bei gut bezahlten Stellen ein Anreiz zur Arbeitsaufnahme besteht.
Betrachtet man beispielsweise Alleinerziehende oder Paare mit drei Kindern und legt das
Gehalt im öffentlichen Dienst zu Grunde, würde erst ab der Entgeltgruppe TVöD 13 – also ab
der dritthöchsten Stufe – ein Anreiz zur Arbeitsaufnahme bestehen. Insbesondere für die von
Arbeitslosigkeit besonders betroffene Gruppe der Geringqualifizierten stellt diese aber eine de
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facto kaum erreichbare Besoldungsstufe dar. Dabei ist noch nicht einmal berücksichtigt, dass
die ALG II beziehenden Haushalte ihre Situation durch Hinzuverdienstmöglichkeiten noch
verbessern können. Aber auch bei Haushalten ohne Kinder kann das ALG II erhebliche
negative Anreizwirkungen haben. So können kinderlose Haushalte ihre Situation durch eine
Tätigkeit im öffentlichen Dienst erst ab Entgeltstufe TVöD 8 verbessern.
Zur Beurteilung der Verteilungsgerechtigkeit des ALG II wurden die Werte aus Tabelle 2 mit
Hilfe eines Polynoms zweiten Grades, das den statistischen Zusammenhang zwischen
Referenzeinkommen und äquivalenten Einkommen widerspiegelt, inflationsbereinigt auf ein
Referenzeinkommen in Höhe des ALG II für einen kinderlosen Single (699,83 EUR)
angepasst. Somit erhalten wir für alle Haushaltstypen genau das Einkommen, das zu dem
gleichen Lebensstandard führt, den ein kinderloser Single mit ALG II erreicht. Die
errechneten Werte finden sich in der dritten Spalte von Tabelle 4.
ALG II
699,83
1.000,20
1.305,75
1.587,25
1.104,20
1.409,75
1.691,25
1.969,25
Bedarf
699,83
1.086,09
1.428,68
1.744,71
1.335,03
1.701,62
2.024,96
2.311,68
Differenz
---
-85,89
-122,93
-157,46
-230,83
-291,87
-333,71
-342,43
%
---
-7,91
-8,60
-9,03
-17,29
-17,15
-16,48
-14,81
E
EK
EKK
EKKK
EE
EEK
EEKK
EEKKK
Tabelle 4: Verteilungsgerechtigkeit des ALG II
Tabelle 4 zeigt, dass alle Mehrpersonenhalte ein niedrigeres ALG II beziehen, als notwendig
wäre, um sie für den mit einem Anstieg der Haushaltsgröße einhergehenden Mehrbedarf zu
kompensieren. Somit ist der kinderlose Single im Rahmen des ALG II der am besten gestellte
Haushalt, während insbesondere Paare mit Kindern benachteiligt werden und nur einen
niedrigeren Lebensstandard erreichen. Insofern erscheint die aktuelle Diskussion über
Kinderarmut im Zusammenhang mit ALG II nachvollziehbar.
4 Schlussbetrachtung
Ziel unserer Studie war es, das ALG II im Hinblick auf die Kriterien Arbeitsanreize und
Verteilungsgerechtigkeit zu analysieren. Da Haushaltsproduktion und Arbeitsleid in diesem
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Zusammenhang wichtige, jedoch nicht direkt beobachtbare Determinanten sind, haben wir
Befragungsdaten als empirische Grundlage unserer Analyse verwendet.
Insgesamt zeigen sich zwei zentrale Probleme der aktuellen Ausgestaltung des ALG II.
Erstens sind die negativen Arbeitsanreizwirkungen gerade bei Haushalten mit Kindern
beträchtlich. Zweitens werden Mehrpersonenhaushalte, insbesondere Paare mit Kindern, im
Vergleich zu kinderlosen Singles benachteiligt. Beide Probleme gemeinsam implizieren auf
den ersten Blick konträre Politikempfehlungen. Während die negativen Anreizwirkungen eine
Verringerung des ALG II für kinderreiche Haushalte nahe legen würden, scheint aus Sicht der
Verteilungsgerechtigkeit eher eine Erhöhung für diese Haushalte angezeigt.
Selbstverständlich könnte man die aktuelle Situation auch als zweitbestes Optimum ansehen:
Obwohl kinderreiche Haushalte eigentlich höhere Zahlungen benötigen würden, bekommen
sie diese nicht, um die ohnehin schon schwierige Anreizsituation nicht noch zu verschärfen.
Unseres Erachtens ist es aber kaum zu rechtfertigen, Kinderarmut allein aus Anreizgründen in
Kauf zu nehmen, wenn auch andere Lösungsmöglichkeiten des Anreizproblems existieren. Da
verschiedene empirische Studien eine steigende Kinderarmut in Deutschland belegt haben
und daher mit erheblichen gesellschaftlichen Folgekosten bspw. durch zukünftige
Integrationsprobleme zu rechnen ist, sollte man unserer Ansicht versuchen, den
Lebensstandard von Familien mit Kindern im Rahmen des ALG II zu erhöhen. Dies könnte
durch eine direkte Erhöhung des ALG II für kinderreiche Haushalte erreicht werden. Über
effektivere und schärfere Sanktionen bei Ablehnung zumutbarer Arbeitsplätze (ggf. mit
ergänzendem ALG II-Anspruch) könnten die einhergehenden Anreizverluste und
Zusatzausgaben der öffentlichen Hand teilweise kompensiert werden. Es existieren auch
zahlreiche weitergehende Vorschläge (Lohnsubventionen, Kombilöhne,
Beschäftigungsgutscheine, etc.), wie man dieser Anreizminderung eventuell effektiver
entgegenwirken könnte. Eine Analyse dieser Vorschläge würde jedoch den Rahmen dieser
Studie sprengen.
Unter Umständen ist es jedoch vorteilhaft, statt Sanktionen eine allgemeine Senkung des ALG
II einzuführen und dann Belohnungen für kooperatives Verhalten zu vergeben. Obwohl beide
Vorgehensweisen aus finanzieller Sicht der Betroffenen äquivalent sind, kann sich ihre
Wahrnehmung bei diesen durchaus unterscheiden (Bestrafung vs. Belohnung) und so auch
unterschiedliche Reaktionen hervorrufen. Auch Arbeitsverpflichtungen bzw. obligatorische
Fortbildungen können die Anreizsituation verbessern. Derartige Programme waren in
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Dänemark auch im Zusammenhang mit hohen Arbeitslosengeld- und Sozialhilfeleistungen
sehr erfolgreich (siehe Andersen und Svarer, 2007). Selbstverständlich muss man bei einem
Vergleich mit Dänemark die dortige Flexibilität des Arbeitsmarktes berücksichtigen.
Gleichzeitig besteht die Hoffnung, dass sich flexiblere Arbeitsmarktreglungen auch in
Deutschland politisch leichter durchsetzten lassen, wenn parallel die soziale Sicherung erhöht
wird.
Neben den negativen Anreizwirkungen kann gegen eine direkte Erhöhung des ALG II für
Familien mit Kindern auch angeführt werden, dass das zusätzliche Geld in vielen Fällen nur
zu einer Erhöhung des Konsums von Erwachsenengütern führt, ohne die Situation der Kinder
spürbar zu verbessern. In diesem Falle wären Sachleistungen zusätzlichen Geldleistungen
vorzuziehen. Eine Maßnahme die in diesem Zusammenhang diskutiert werden sollte, sind
ganztägige Kinderbetreuungsangebote (Ganztagsschulen bzw. –kindergärten), die Mahlzeiten
und Freizeitgestaltung umfassen und für sozial schwache Familien kostenfrei sind. Derartige
Angebote sind aus unserer Sicht zu bevorzugen, da sie gleich mehrere Vorteile besitzen: Zum
einen wird durch kostenfreie Mahlzeiten und Freizeitangebote für Kinder die Benachteiligung
von kinderreichen Familien im Rahmen des ALG II gemindert. Zweitens würden diese
Angebote wohl in jedem Fall zu einer direkten Verbesserung der Situation der Kinder führen.
Drittens wird aber auch gleichzeitig die Anreizsituation verbessert: Eine Arbeitsaufnahme
verursacht geringere Nutzeneinbußen, da das Zeitbudget der Eltern aufgrund der externen
Kinderbetreuung weniger angespannt ist. Insgesamt erscheint somit eine Ausweitung der
Kinderbetreuungsangebote selbst bei Vernachlässigung der zu erwartenden positiven Effekte
auf die Geburtenrate allein aus Anreizgesichtspunkten als sehr vorteilhaft.
Page 11
A Anhang
N=164
Geschlecht des Befragten
Weiblich
Männlich
Partner im Haushalt
Ja
Nein
Anzahl der Kinder im Haushalt
0
1
2
3 oder mehr
Anzahl der Geschwister des Befragten
0
1
2
3 oder mehr
Alter des Befragten
Jünger als 20 Jahre
20 bis 40 Jahre
Älter als 40 Jahre
Höchster Bildungsabschluss des Befragten
Kein Schulabschluss
Hauptschule
Realschule
Fachhochschulreife
Abitur
Universitäts- oder Fachhochschulabschluss
Erwerbsstatus des Befragten
Sozialhilfeempfänger oder Arbeitsloser
Arbeiter
Angestellter
Beamter
Schüler, Auszubildender, Student
Selbständiger
Rentner oder Pensionär
Hausfrau oder –mann
Arbeitszeit des Befragten
Nicht erwerbstätig
Unregelmäßige, seltene Erwerbstätigkeit
Halbtags erwerbstätig
Ganztags erwerbstätig
Arbeitszeit des Partners
Nicht erwerbstätig
Unregelmäßige, seltene Erwerbstätigkeit
Halbtags erwerbstätig
Ganztags erwerbstätig
Verfügbares Haushaltseinkommen pro Monat
Unter EUR 875
Zwischen EUR 875 und EUR 1625
Zwischen EUR 1625 und EUR 2375
Zwischen EUR 2375 und EUR 3125
EUR 3125 und mehr
N %
56
108
34,1
65,9
69
95
42,1
57,9
140
18
5
1
85,4
11,0
3,0
0,6
30
51
57
26
18,3
31,1
34,8
15,8
0
147
17
0,0
89,6
10,4
1
1
3
2
98
59
1
1
45
8
102
5
1
1
0,6
0,6
1,8
1,2
59,8
36,0
0,6
0,6
27,4
4,8
62,4
3,0
0,6
0,6
27
63
25
49
16,5
38,4
15,2
29,9
117
6
12
29
71,3
3,7
7,3
17,7
64
46
24
18
12
39,0
28,0
14,6
11,0
7,4
Tabelle A1: Zusammensetzung der Stichprobe
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