Identitätsmanagement und informationelle Selbstbestimmung
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in: Alexander Roßnagel (Hrsg.): Allgegenwärtige Identifizierung? Neue Identitätsinfrastrukturen
und ihre rechtliche Gestaltung; Schriftenreihe des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR),
Saarbrücken, Band 33; Dokumentation der Stiftungstagung der Alcatel SEL Stiftung für
Kommunikationsforschung am 28. u. 29. April 2005; Nomos, Baden-Baden 2006, 83-91
Identitätsmanagement und informationelle
Selbstbestimmung
Andreas Pfitzmann, Katrin Borcea-Pfitzmann
Fakultät Informatik
Technische Universität Dresden
01062 Dresden
pfitza@inf.tu-dresden.de
katrin.borcea@tu-dresden.de
Abstract: Informationelle Selbstbestimmung in der digitalen Welt erfordert
selbstbestimmtes Identitätsmanagement
Personenkennzeichen induzierte umfassende Persönlichkeitsprofile entstehen zu
lassen, können so durch Pseudonyme benannte Teilidentitäten nachhaltig
auseinander gehalten werden. Wir
entsprechenden Identitätsmanagementsystems.
in Nutzerhand: Statt durch
beschreiben die Grundzüge eines
1 Einleitung
Ausgehend vom Ziel dieses Artikels – nämlich zu Identitätsmanagement und
informationelle Selbstbestimmung zu informieren – werden einleitend zunächst die
Begriffe etwas näher beleuchtet.
Wenn wir über Management von Prozessen und Objekten sprechen, dann muss
festgehalten werden, dass JEDER allenfalls das managen kann, worauf ER Einfluss hat.
Selbstbestimmt managen heißt dann, dass ICH allenfalls das managen kann, worauf ICH
Einfluss habe. Management allgemein ist für MICH, als die durch den
Managementprozess tangierte Person, desto vertrauenswürdiger, je vollständigere
Information – und im Idealfall: je vollständigere Kontrolle – ICH über das Management
(einschließlich seiner möglichen Auswirkungen) habe. Dabei wird Vertrauen
„geschenkt“. Es muss wachsen können. Vertrauen kann, wie oft versucht (Wie oft
werden wir aufgefordert: „Geben Sie uns mal Ihre Daten, wir passen schon auf sie
auf!“), nicht eingefordert werden. Im Gegenteil – es würde sehr schnell in Misstrauen
umschlagen.
Vor allem wenn es um Informationen geht, die spurenlos (oft nahezu kostenlos) kopiert
und weitergegeben werden können, ist Vertrauenswürdigkeit außerordentlich wichtig.
Man vergleiche dabei das physische Ausrauben (z.B. der eigenen Wohnung) mit dem
informationellen „Ausrauben“ (z. B. Datenklau) hinsichtlich deren Wahrnehmbarkeit ...
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Im Fall von personenbezogener Information, wird selbstbestimmtes, vertrauenswürdiges
Management gar grundrechtsrelevant (vergleiche dazu Volkszählungsurteil [Vzu83], wo
u.a. festgelegt ist: „Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen,
grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu
bestimmen“). Das Grundgesetz versteht also den deutschen Bürger als autonome Person,
die ihre Interessen artikuliert und somit befähigt ist, einen eigenen Willen
herauszubilden. Untersuchungen im Sozial- und Psychologiebereich haben ergeben, dass
Menschen, die keine Kontrolle darüber besitzen, was mit ihren Daten geschieht, dazu
neigen, sich an das anzupassen, was sie meinen, das die Mehrheit will. Wer
selbstbestimmtes, vertrauenswürdiges Management
unterbindet, der untergräbt folglich den Mechanismus, wie Willensbildung und
Kontrolle in einer pluralistischen Demokratie geschieht.
personenbezogener Daten
Wenn wir also über Identitätsmanagement sprechen, dann sehen wir den Benutzer als die
zentrale Figur mit verbrieftem Recht
Informationsgesellschaft.
auf Selbstbestimmung in der
2 Wozu Identifizierung?
Wenn man sich im realen Leben umschaut oder auch bei der Benutzung von
Anwendungen, dann ist es oftmals nicht die Identifizierung, die benötigt wird für ein
problemloses Agieren, sondern das, was man braucht, ist in den meisten Fällen ein
Wiedererkennen. Das heißt, ein Feststellen der genauen zivilen Identität ist meist
unnötig. Im Prinzip müssen Informationen verfügbar sein, die es ermöglichen, auf
frühere Prozesse zurückzugreifen und auf diese wieder aufzusetzen.
Abbildung 1: Teilidentitäten von John Primeur
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Wird bspw. aus Denkfaulheit (was noch das positivste zu unterstellende Motiv ist)
“Wiedererkennen“ grundsätzlich über „Feststellen der genauen zivilen Identität“
implementiert, so verbaut man sich Möglichkeiten für ein selbstbestimmtes
informationelles Identitätsmanagement, mögliche Geschäftsfelder und, dies ist in diesem
Zusammenhang wohl das Verhängnisvollste, man verhält sich demokratieunverträglich.
Ein Blick in das reale Leben verrät (vgl. Abbildung 1): Es gibt viele verschiedene sich
überlappende Sektoren der Welt, in denen man sich je nach Lebensbereich
unterschiedlich verhält. So trägt man bspw. im Arbeitsbereich eine etwas formellere
Kleidung als im Bereich des Freizeitsports. Oft wird man in den unterschiedlichen
Sektoren auch unterschiedlich, der Situation entsprechend genannt (z.B. „John“, „Mr.
Primeur“, „Darling“ oder „Johnny-Boy“).
Folglich gehen wir davon aus, dass man in all den Bereichen nicht mit nur EINER
Identität existiert und man sich nicht EINHEITLICH verhält. Jeder verfügt also über
eine große Menge an Teilidentitäten, mit denen er in den entsprechenden Domänen
agiert. Dieses Partitionieren der Identität in Teilidentitäten (bzw. partielle Identitäten)
erleichtert auch das Kontrollieren von Informationen in der digitalen Welt, was dazu
führt, dass John, um bei dem Beispiel der Abbildung zu bleiben, etwas benötigt, mit dem
er seine Identitäten – seine unterschiedlichen Teilidentitäten – managen kann.
Dabei sehen wir dieses Identitätsmanagementsystem allerdings als etwas, was nicht in
der Kontrolle eines Dienstleistungsanbieters steht, sondern in der des Benutzers.
3 Identifikationsmöglichkeiten in der Praxis
Im Folgenden werden Identifikationsmöglichkeiten diskutiert, die bzgl. des bereits
praktizierten und des geplanten Einsatzes gegenübergestellt werden.
Während das derzeitig gängige Vorgehen für die Identifikation die Vorlage des
Ausweises (erforderlich bzw. angeraten und somit freiwillig) ist, ist für die nahe Zukunft
bzw. in Reisepässen bereits teilweise eingeführt, die Ausstattung der Ausweise mit
RFID-Chips vorgesehen. Dies erlaubt, dass jeder, der jemals Zugriff auf den Ausweis
hatte, über ausreichend Informationen verfügt, um den RFID-Chip anzufunken. Das
heißt, dass ein Vorzeigen des Ausweises nicht mehr nötig sein wird, sondern eine
Identifizierung allein durch das Mitführen des Ausweises möglich sein wird.
Ein weiterer klassischer Bereich an Identifikationsmöglichkeiten umfasst die
erkennungsdienstliche Behandlung, die klassische Forensik und die immer stärker in der
Öffentlichkeit eingesetzte Videoüberwachung. Geplant und partiell auch bereits in der
Praxis eingesetzt sind Biometrie und Genomdatenbanken. Ihre Befürworter wollen sie
zur Massenanwendung bringen.
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Jeder hat heutzutage mehrere Telefonnummern und Internetadressen, die ebenso wie
eingeschaltete Mobiltelefone eine Identifizierung bzw. eine Ortung erlauben. In naher
Zukunft werden Gerätekennzeichen sowie Kennzeichen der Software oder nicht explizit
ausgeschaltete RFIDs (welche sich nicht von allein ausschalten wie bspw. ein durch
einen leeren Akku abgeschaltetes Mobiltelefon) die Identifizierung erheblich erleichtern.
Diese Identifikationsmöglichkeiten sind grundsätzlich kombinierbar und können
zusammen wie auch einzeln als Personenkennzeichen verwendet werden. Weiterführend
können diese Personenkennzeichen zur Erstellung von Bewegungsprofilen dienen und
somit den Traum der eingangs erwähnten, um die (angebliche) Sicherheit der Bürger
bemühten Sicherheitsorgane, aber auch der organisierten Kriminalität erfüllen – die
Schaffung des gläsernen Menschen.
Der Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten ist der Albtraum eines jeden
Datenschützers und die Pflicht des (mündigen) Bürgers ist es, sich entsprechend zu
positionieren. Dieses Positionieren ist allerdings wiederum situationsbezogen zu
vollziehen. So gibt es Anwendungen, in denen man identifizierbar sein will (bspw. für
ein Alibi) während man dies in anderen Situationen absolut nicht möchte, um sein
Persönlichkeitsrecht zu schützen. Das heißt, es muss für den Bürger durchschaubar sein,
was mit den Informationen über ihn geschieht und er muss Einfluss darauf haben
können.
4 Identitätsmanagement
4.1 Ziele des Identitätsmanagement
Bezüglich des oben genannten Volkszählungsurteils und somit der Freiheit des Bürgers
auf individuelle, selbstbestimmte Privatsphäre sind die derzeitigen Entwicklungen
hinsichtlich der Archivierung sowie der Archivierungsverlängerung bspw. von
Telekommunikationsdaten sehr kritisch zu betrachten. Sie bedeuten praktisch die
Aufgabe des vom Bundesverfassungsgericht aus dem Grundgesetz hergeleiteten Rechts
auf „Informationelle Selbstbestimmung“.
Um dieser Entwicklung grundsätzlich entgegenzuwirken, braucht es eine Lösung, die
den Abbau der Demokratie – und somit implizierend des Gemeinwohls – durch den
Staat bzw. die Gesellschaft als Ganzes unterbindet. Diese Lösung ist gegeben, wenn der
Benutzer selbst als mündiger Akteur in den Telekommunikationsprozessen auftritt und
somit auch das Management seiner Identitäten übernimmt. Nur Identitätsmanagement in
Nutzerhand kann der Forderung nach datenschutzerhaltendem Identitätsmanagement
gerecht werden.
Die mit dem datenschutzerhaltenden Identitätsmanagement verbundenen Ziele, die nicht
nur einen rechtlichen Hintergrund haben, sondern auch einen sozialpsychologischen,
stellen sich folgendermaßen dar:
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•
Die Benutzer sollen bzgl. der Preisgabe personenbezogener bzw. -beziehbarer
Daten so selbstbestimmt wie möglich handeln können (Autonomie desjenigen,
der managet).
•
Um die Interessen der Kommunikationspartner zu berücksichtigen (und somit
rückbezüglich auch desjenigen, der managet), soll die Korrektheit der Daten
durch diesen ggf. geprüft werden können (Fremdauthentikation, vgl. [PWP90]).
•
Vertrauen
Datensparsamkeit sowie die Verwendung nutzergenerierter Pseudonyme und
Credentials.
soll gefördert werden, u.a. durch Datenvermeidung,
4.2 Implementierung von Identitätsmanagement
Nachdem die Ziele für die Implementierung diskutiert wurden, sollen nun die
wesentlichen Implementierungsideen für Identitätsmanagement vorgestellt werden.
Dabei erfordert die Implementierung, jeweils zu bedenken, wie viele Beteiligte
kooperieren müssen, damit die jeweilige Maßnahme eingesetzt werden kann (eine
entsprechende Diskussion zur Lateralität von Datenschutz- und Datensicherheits-
mechanismen wurde in [Pfi01] geführt).
Eines der wesentlichen Implementierungskonzepte sind Pseudonyme. Das heißt, benötigt
werden viele unverkettbare Pseudonyme statt wenige Personenkennzeichen. In manchen
Zusammenhängen sind diese unilateral einsetzbar. Wird jedoch je nach Geschäftsfeld
auch die Akzeptanz auf der Partnerseite benötigt, dann muss die Implementierung
mindestens bilateral erfolgen.
Als zweites werden digitale Pseudonyme für die Selbstauthentikation [PWP90] benötigt.
Vom Pseudonyminhaber kommen nur Nachrichten, die relativ zu diesem Pseudonym
(selbstgenerierte Public Keys) digital signiert sind. Im einfachsten Fall sind digitale
Pseudonyme also Signaturprüfschlüssel, beispielsweise von PGP. Auf diese Weise
können unter dem Pseudonym bspw. auch Reputationen aufgebaut werden. (trilateral)
Für manche Anwendungen werden zusätzlich Fremdauthentikationen benötigt, z.B. ein
Dritter sagt, dass jemand über gewisse Eigenschaften (z.B. Nachweis über den Besitz
eines Führerscheins oder eines Abiturs) verfügt. Dieser Nachweis über Eigenschaften
wird mittels Credentials (pseudonyme Fremdauthentikation) geführt und ist übertragbar
zwischen allen Pseudonymen derselben Person (siehe auch [Cha85]). (multilateral)
4.3 Pseudonyme
Pseudonyme können einerseits nach ihrem initialen Personenbezug klassifiziert werden
(Tabelle 1), andererseits nach ihrem Verwendungszusammenhang (Abbildung 2).
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Pseudonymklasse Beispiel
Öffentliches Pseudonym: Bezug zwischen Pseudonym
und seinem Inhaber von Beginn an öffentlich bekannt.
Telefonnummer mit
Inhaber, Wohnanschrift
etc. im Telefon“buch“
gelistet
Initial nicht-öffentliches Pseudonym: Bezug zwischen
Pseudonym und seinem Inhaber ist zu Beginn zwar
manchen (Identitätstreuhänder), aber nicht allen bekannt.
Kontonummer oder
Kreditkartennummer
mit Bank als
Identitätstreuhänder
Initial unverkettbares Pseudonym: Bezug zwischen
Pseudonym und seinem Inhaber ist zu Beginn nur dem
Inhaber bekannt.
Biometrische
Merkmale;
DNA (solange keinerlei
Register)
Tabelle 1: Pseudonyme, klassifiziert nach ihrem initialen Personenbezug
Während der Verwendung der Pseudonyme kann sich ihr Personenbezug ändern. Dies ist
allerdings immer nur in einer Richtung – nämlich dem zunehmenden Personenbezug –
möglich.
Die in Abschnitt 3 diskutierten Personenkennzeichen finden sich in Abbildung 2 als
Personenpseudonyme wieder. Diese ermöglichen es Institutionen, unter Heranziehen von
Informationen aus den unterschiedlichsten Bereichen detaillierte Dossiers zu erstellen,
da alle unter dieser Pseudonymart durchgeführten Transaktionen miteinander verkettbar
sind. Um dieses Problem zu umgehen, kann je nach Geschäftsbereich auf Rollen-,
Beziehungs-, Rollenbeziehungs- oder Transaktionspseudonym ausgewichen werden,
wobei ein Transaktionspseudonym maximale Unverkettbarkeit der Transaktionen und
somit maximale Anonymität gewährleistet. Allerdings verhindert ein Transaktions-
pseudonym ein Wiedererkennen (vgl. Abschnitt 2) in darauf folgenden Transaktionen
und damit Reputationsaufbau, was nicht in jedem Fall erwünscht ist.
Selbstbestimmtes Identitätsmanagement ermöglicht eine transparente Gesellschaft mit
autonomeren Bürgerinnen und Bürgern.
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(Personalausweisnummer,
Telefonnummer, Kontonummer)Telefonnummer, Kontonummer)
(Künstlername,
Betriebsausweisnummer)Betriebsausweisnummer)
(Kennwort, TAN)(Kennwort, TAN)
(Kundennummer) (Kundennummer)
(Vertragsnummer) (Vertragsnummer)
zunehmende
Unverkett-
barkeit von
Transaktionen
??
zunehmende
verfügbare
AnonymitätAnonymität
verkettbarverkettbar
unverkettbarunverkettbar
Personenpseudonym
(Personalausweisnummer,
Rollenpseudonym
(Künstlername,
BeziehungspseudonymBeziehungspseudonym
RollenbeziehungspseudonymRollenbeziehungspseudonym
Transaktionspseudonym Transaktionspseudonym
zunehmende
Unverkett-
barkeit von
Transaktionen
??
zunehmende
verfügbare
Personenpseudonym
Rollenpseudonym
Abbildung 2: Pseudonymarten und ihr Verwendungszusammenhang (als Halbordnung)
Neben den genannten Arten an Pseudonymen existieren weitere, die hier nur kurz
genannt sein sollen, da sie nichts Neues zur Anonymität beitragen: So wird von
Gruppenpseudonymen gesprochen, wenn viele Benutzer ein Pseudonym gleichzeitig
nutzen. Ein alltägliches Beispiel ist der Eintrag in einer Mailingliste, wobei der
Bezeichner der Mailingliste das Gruppenpseudonym darstellt. Außerdem gibt es noch
die übertragbaren Pseudonyme. Dabei wird ein Pseudonym von vielen Benutzern
nacheinander verwendet. Man denke da bspw. an die Nummernautomaten in
öffentlichen Einrichtungen (z.B. Meldestelle), wo die gezogenen Nummern an anderen
Tagen wieder verwendet werden.
4.4 Credentials
Credentials werden, wie bereits in Abschnitt 4.2 beschrieben, als umrechenbare
Autorisierungen eingesetzt. Allerdings ist dies nur durch eine entsprechende Gestaltung
von Anwendungen realisierbar. Das heißt:
1. diese Anwendungen müssen Pseudonyme zunächst erst einmal zulassen und
andererseits
2. muss die Wertemenge der Attribute klein gehalten werden.
Wenn der Attributraum sehr komplex und detailliert gestaltet wäre, könnten keine
sinnvollen Anonymitätsmengen mehr erstellt werden. Das heißt, um eine Re-
Identifizierung zu verhindern, muss die Anwendung so gestaltet sein, dass das, was an
authentischer Information gefordert wird, nur soviel ist, wie die Anwendung wirklich
braucht.
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5 Projekte im Bereich Identitätsmanagement und das Projekt
PRIME
Derzeit findet ein großer Rummel um die verschiedensten Identitätsmanagementsysteme
statt. Verschiedene Projekte, die sich mit dem Thema Identitätsmanagement befassen,
dabei jedoch sehr unterschiedlich den Bereich des Datenschutzes in ihre Konzepte
integrieren, sollen hier beispielhaft genannt sein:
(.NET) Passport ist das völlige Gegenteil von dem, was wir in diesem Artikel
beschrieben haben. Es zeichnet sich aus durch seine Eignung als zentrale
Überwachungsinfrastruktur, charakterisiert
implementierende und betreibende Instanz – durch Microsoft.
durch genau eine entwerfende,
SUN ist der Initiator des Liberty Alliance Ansatzes, welcher zwar dezentral ist, jedoch
bisher die Kontrolle nicht in Nutzerhand übergehen lässt.
Des Weiteren gibt es eine Reihe von Universitäts-Forschungsprojekten, wo Teilaspekte
von Identitätsmanagement implementiert und erprobt wurden. Stellvertretend sollen der
iManager (Universität Freiburg) und das DRIM (Dresden Identity Management, TU
Dresden) genannt sein.
Ein großes EU-gefördertes Projekt, das sich ganz den Ansätzen dieses Artikels
verschrieben hat, ist PRIME (PRivacy and Identity Management for Europe)1. Dies
wurde im März 2004 mit rund 20 Partnern gestartet. Diese Partner kommen aus den
verschiedensten Gebieten: z.B. Soziologen, Juristen, Ökonomen, Anwender,
Gestaltungswissenschaftler und natürlich aus dem Technikbereich. Involviert sind
sowohl große Firmen wie HP oder IBM als auch einige Universitäten und selbständige
Forschungseinrichtungen wie bspw. das JRC in Italien oder Chaum LLC in den USA.
Die Vision des PRIME-Projekts ist es, den Benutzern die Technik in die Hand zu geben,
mit der sie sicher in der Informationsgesellschaft agieren und dabei die Souveränität über
ihre Privatsphäre bewahren können.
PRIME hat es sich zur Aufgabe gemacht, auf der Basis verschiedener Forschungsansätze
Lösungen zu entwickeln, die die Benutzer befähigen sollen, ihre Teilidentitäten in
weitgehend natürlicher Weise zu verwalten und über ihren informationellen
Privatbereich selbst bestimmen zu können.
Die Forschungsinhalte bewegen sich von der Entwicklung von Modellen über die
Funktionalitätsimplementierung hin zum Einsatz in realen Anwendungsszenarien. Dafür
arbeiten im Projekt Teams aus den Bereichen der Location Based Services, der
Identifikation und Authentifikation bei der Reiseabwicklung sowie des kollaborativen
eLearnings.
1 http://www.prime-project.eu.org/
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Zum Ende des Projektes im Februar 2008 werden sowohl ein Integrierter Prototyp für
die PRIME-Plattform, der anhand von relevanten Szenarien zeigen soll, wie
datenschutzförderndes Identitätsmanagement erreicht werden kann, als auch die
entsprechenden Anwendungsprototypen aus den genannten Anwendungsbereichen zur
Verfügung stehen. Außerdem werden im Rahmen des Projektes Tutorials entwickelt, die
den Endnutzer für die Problematik sensibilisieren und mit den Mechanismen vertraut
machen sollen.
6 Zusammenfassung und Ausblick
Mit dem Begriff Identitätsmanagement verbinden sich häufig Ansätze, wie sie z.B. von
Microsoft mit dem Passport-System oder der Liberty Alliance verfolgt werden. Diese
bieten Datensicherheitsdienstleistungen, welche keine oder kaum Datenschutzaspekte
beinhalten. Jedoch sollte, wenn wir über Identitätsmanagement diskutieren, nicht
vergessen werden, dass, auch wenn bestimmte Apparate (wie bspw. die Polizei, das
Innenministerium oder Geheimdienste) intentional mehr Sicherheit für den Bürger
wollen, sie doch ihr Eigenleben haben. Somit ist es mit oben genannten Plattformen, die
die Verwaltung von persönlichen Informationen einem verteilten Netzwerk an Servern
übertragen, nur eine Frage der Zeit, des Ziels und auch der entsprechenden rechtlichen
Grundlagen, dass Daten auch in die Hände derjenigen fallen, in die sie nicht sollten.
Nebenbei sollte dabei auch erwähnt werden, dass Abhör- und Überwachungs-
schnittstellen, deren Einrichtung zugunsten der Sicherheit der Bürger erfolgt, auch für
kriminelle Vereinigungen arbeiten.
Aus diesem Grund beschäftigt sich die Forschung im Bereich Datenschutz und
Datensicherheit damit, den Einzelnen (Bürger) in eine Position zu bringen, die ihn
befähigt, soviel wie möglich seiner Sicherheit und seines Datenschutzes selbst zu
managen: Datenschutzgerechtes Identitätsmanagement.
Identitätsmanagement im Sinne des Datenschutzes ist nicht mit der Implementierung
eines Systems getan. Viele Schritte sind notwendig, um ein umfassendes
Identitätsmanagement zur Verfügung stellen zu können. Genannt sein sollen dabei
verschiedene nutzerseitige Teilaspekte, wie ein Anonymitätsdienst, der eine anonyme
Kommunikation zwischen dem Benutzer und dem Service-Betreiber ermöglicht,
entsprechende Sicherheitsfunktionalität aufbauend auf Kryptografie, Regeln und
Obligationen für datenschutzgerechte
Pseudonymgenerierung und –verwaltung sowie ein „Data Tracking“ auf Nutzerseite, das
die Historie von Transaktionen reflektiert. Des Weiteren gehören dazu Protokolle, auf
deren Basis mit mehreren Parteien kommuniziert werden kann: für Credentials und
andere Zertifikate, für die Interpretation
Datenschutzinfoservice, für Datenschutzkontrollfunktionen, für Aushandlungen bei
kontroversen Interessen und für den Werteaustausch.
Datenhaltung, Möglichkeiten für die
von Kontextdaten inklusive
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Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das Übertragen des natürlichen
Identitätsmanagement in die digitale Welt nicht trivial ist und ein sehr komplexes
Geflecht an interdisziplinären Anforderungen zu erfüllen hat. Ein Projekt, das sich der
Erforschung hiervon verschrieben hat, ist das beschriebene PRIME-Projekt, dessen
Ergebnis-Bausteine im Frühjahr 2008 verfügbar sein werden.
Literaturverzeichnis
[Chau85] D. Chaum: Security without Identification: Transaction Systems to Make Big Brother
Obsolete. Communications of the ACM 28/10, S. 1030-1044, 1985.
[Pfi01] Andreas Pfitzmann: Multilateral Security: Enabling Technologies and Their Evaluation.
In: R. Wilhelm (Ed.): Informatics - 10 Years Back, 10 Years Ahead, Schloss Dagstuhl,
LNCS 2000, Springer-Verlag, Heidelberg 2001, S. 50-62, August 27-31, 2000.
[PWP90] Birgit Pfitzmann, Michael Waidner, Andreas Pfitzmann: Rechtssicherheit trotz
Anonymität in offenen digitalen Systemen; Datenschutz und Datensicherung DuD 14/5-6
(1990) S. 243-253, 305-315.
[Vzu83] Volkszählungsurteil: BVerfGE 65, 1 - Volkszählung. BVerfGE.65. [1], 1983,
http://www.datenschutz-berlin.de/gesetze/sonstige/volksz.htm.